Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls sind:
1. Aus dem Bürgerlichen Recht die ersten beiden Bücher des BGB (Allgemeiner Teil, Schuldrecht), hier insbesondere
- aus dem Allgemeinen Teil die Rechtsgeschäftslehre
- aus dem Allgemeinen Schuldrecht das Recht der Leistungsstörungen und der vertraglichen Drittbeziehungen
- aus dem Besonderen Schuldrecht das Dienst- und Werkvertragsrecht sowie das Deliktsrecht
2. Das Arbeitsrecht,
a) aus dem Individualarbeitsrecht insbesondere
- bürgerlich-rechtliche Besonderheiten des Arbeitsrechts
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz, Befristung etc.) Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
b) aus dem kollektiven Arbeitsrecht vor allem
- das Betriebsverfassungsrecht
- das Tarifvertragsrecht
c) aus dem Europäischen Arbeitsrecht
- Gebot der Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbote)
- Schutz der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen oder Betrieben
3. Das Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere allgemeine Strukturfragen des Gesellschaftsrechts