Notenanerkennung

Es ist möglich, für das eigene Masterstudium in Trier bis zu 30 ECTS aus dem Ausland anerkennen zu lassen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt Rücksprache mit der Professur für Management, Organisation und Personal halten. Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie daher das Anerkennungsformular ausfüllen und dem Lehrstuhl vorlegen. Es ist hierfür erforderlich, dass Sie kenntlich machen, für welche Module in Trier Sie die Auslandsleistungen anerkennen lassen möchten.


Um Ihre Noten nach dem Auslandsaufenthalt für Ihr Studium in Trier anerkennen zu lassen, sollten Sie bitte die folgenden Dokumente einreichen:

  • Kopie Ihres Anerkennungsformular, das vor ihrem Aufenthalt ausgefüllt und unterzeichnet wurde
  • Ausgefülltes und aktualisiertes Anerkennungsformular (auch, wenn es keine Änderungen an Ihrem Anerkennungsformular gibt)
  • Originales Dokument mit der Auflistung Ihrer benoteten Leistungen im Ausland (Transcript of Records)
  • Ausdruck Ihrer Leistungen in Trier (PORTA-Ausdruck)

Die relevanten Formulare finden Sie wie folgt aufgeführt:

 

Die Notenumrechnung erfolgt an der Professur für Management, Organisation und Personal.

Hinweis

Für die ERASMUS-Finanzierung ist grundsätzlich das International Office verantwortlich. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie das Learning Agreement von der Professur für Management, Organisation und Personal unterschreiben lassen. Es empfiehlt sich daher, dass Sie Teil 3 des Learning Agreements mit den oben genannten Unterlagen abgeben.