Prüfungstermine/Aktuelles


PRÜFUNGSTERMINE

Voraussichtliche Wiederholungstermine zur Zwischenprüfung

Geplant sind folgende Termine:

3. Fachsemester:
Öffentliches Recht III: 02.04.2024
Zivilrecht III: 05.04.2024

1. Fachsemester:
Öffentliches Recht II: 03.04.2024
Zivilrecht I: 12.04.2024
Strafrecht I: 19.04.2024

Hausarbeit

Anfängerhausarbeit im Zivilrecht, Bearbeitungszeit: 23.02.-25.03.2024, Anmeldung zur Prüfung 500409, im BA-Studiengang P1500B001 bis zum 24.03.2024. Dazu Anmeldung zur Veranstaltung 15013272 (wegen des späteren Hochladens der Arbeit in stud.ip) bis spätestens 26.01.2024. Bei Schwierigkeiten oder Verspätungen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an dekanatfb5@uni-trier.de, bei Problemen mit der Veranstaltungsanmeldung an die Professur 

Die Anfängerhausarbeit als Teil der Zwischenprüfung muss allerspätestens im vierten Fachsemester bestanden worden sein, bitte schreiben Sie unbedingt schon die Arbeit im ersten Fachsemester mit, damit Sie keine Chancen verschwenden. Die Corona-Ausnahmeregelung für Klausuren gilt nicht für die Anfänger-Hausarbeit, diese muss innerhalb der regulären Frist bestanden werden.


Übung für Fortgeschrittene

1. Hausarbeiten für Fortgeschrittene

Die Anmeldung zu den Hausarbeiten für Fortgeschrittene des Sommersemester 2024 ist ab dem 14.02.2024 (Anmeldung zur Prüfung in PORTA)möglich. Der Anmeldeschluss ist am Tag vor der Abgabe (Ausschlussfrist). Zum Hochladen der Arbeit in stud.ip ist es erforderlich, dass Sie sich spätestens einige Tage vorher ebenfalls zur Veranstaltung "Übung für Fortgeschrittene"in PORTA angemeldet haben.

Bitte beachten Sie die Hinweise der Professuren zum Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen (bestandene Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Fachs und eine Anfängerhausarbeit).

2. Klausur in der Übung für Fortgeschrittene

Voraussichtliche Termine der Wiederholungsklausuren:

Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht: 12.04.2024

Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht: 11.04.2024

 


AKTUELLES

ACHTUNG: 

Zuständig für die Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft ist nicht das Hochschulprüfungsamt, sondern das Prüfungsamt Rechtswissenschaft des Fachbereichs V.

Nähere Angaben zu den Klausuren (wie zB exakte Zeiten, Raumaufteilung, Bearbeitungshinweise) erhalten Sie von den Prüfern per Rundmail, in stud.ip oder auf der Homepage der jeweiligen Professur; alle Angaben hier auf dieser Seite ohne Gewähr!

Änderungen der Prüfungsordnung beschlossen

Der Fachbereich V - Rechtswissenschaft hat zum Wintersemester 2023/24 den integrierten Bachelor eingeführt. Er ermöglicht ein angstfreies Studieren und honoriert das erfolgreiche Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium mit dem (auch international) anerkannten Abschluss des Bachelors. Die Einführung des Bachelors bedeutet auch, dass für die beiden parallelen Studiengänge – Bachelor und Staatsexamen – einheitliche Prüfungsvorgaben gelten. Daher wird zum Wintersemester 2023/24 die Prüfungsordnung an einigen Stellen geändert.

Generelle Prüfungsanmeldepflicht

Für alle Prüfungen – außer den Zwischenprüfungsklausuren, für die weiter die Anmeldung von Amts wegen gilt und die Schwerpunktprüfungen, für die Unterlagen eingereicht werden müssen – ist eine fristgerechte Anmeldung im Campus-Management-System PORTA Teilnahmevoraussetzung, also für alle Leistungen in den großen Übungen, die Grundlagenscheine und den Fremdsprachennachweis. Dies wird bereits seit einigen Semestern praktiziert. Nunmehr gilt für alle Prüfungen ein Anmeldeschluss 14 Tage vor der Prüfung, Nachmeldungen werden nicht mehr vorgenommen. Eine Teilnahme nicht angemeldeter Studierender ist nicht möglich. Ein Rücktritt (außer bei Zwischenprüfung und Schwerpunktprüfung) ist bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Eine Liste der Prüfungsnummern finden Sie ->hier.

Fortgeschrittenenübungen

1. Versuchszählung:

Für alle Prüfungsleistungen in den Übungen für Fortgeschrittene (Hausarbeit, Klausur), die nach dem 31.10.2023 angetreten werden, gibt es künftig vier Versuche, danach ist die jeweilige Leistung und damit der Studiengang endgültig nicht bestanden. Leistungen, die vor dem 31.10.2023 nicht bestanden wurden, werden nicht mitgezählt.

Die Obergrenze von vier Versuchen ist dem Bachelor-Studiengang geschuldet, wir erhoffen uns dadurch aber auch einen verbesserten Lerneffekt in den Großen Übungen, weil nun jede Klausur und jede Hausarbeit zählt. Das Ziel ist mehr Qualität schon während des Studiums, denn, wer gut vorbereitet in die Fortgeschrittenenklausuren geht und sich Mühe mit der Hausarbeit gibt, statt sie nur „einfach mal mitzuschreiben“, hat damit schon einen großen Schritt in der Examensvorbereitung getan.

In der Folge dieser Änderung findet die jeweils zweite Klausur einer Fortgeschrittenenübung nach Rückgabe der ersten Klausur (diese ist die eigentliche Abschlussklausur) statt, dh in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit. Dadurch ist eine konzentrierte Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur möglich. Für die Teilnahme an der Abschlussklausur ist eine separate Anmeldung über Porta erforderlich. Nur wer die Abschlussklausur nicht bestanden hat oder an der Teilnahme unverschuldet gehindert war, kann an der Wiederholungsklausur teilnehmen. Die Anmeldung zur Wiederholungsklausur erfolgt automatisch. Bis zu einer Woche vor der Klausur ist eine Abmeldung möglich.

Wir raten Ihnen, zum ursprünglichen Übungsmuster zurückzukehren: Schreiben Sie direkt die vorlaufende, originäre Übungshausarbeit mit und lernen Sie dann auf die beiden Klausuren. War die vorlaufende Hausarbeit nicht bestanden, sollten Sie sofort die nachlaufende schreiben. Ist diese bestanden, kann sie mit der zuvor bestandenen Klausur kombiniert werden, waren die Klausuren nicht bestanden, haben Sie in der dann beginnenden Übung erneut zwei separate Versuche.

2. Voraussetzungskontrolle:

Teilnahmevoraussetzung für die Übungen für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Zwischenprüfungsklausuren im entsprechenden Fach sowie einer beliebigen Anfängerhausarbeit. Ab sofort ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen bei Anmeldung zu der ersten Klausur oder bei Abgabe der Hausarbeit) nachzuweisen, in der Regel durch eine Leistungsübersicht aus PORTA, die Sie selbst ausdrucken können.

Schwerpunktbereichsprüfungen / Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur

1. Es gelten künftig reduzierte Anmeldevoraussetzungen:

  • Schwerpunktseminar: Zwischenprüfung, ein großer Schein
  • Schwerpunktklausur: Zwischenprüfung, Grundlagenschein, Fremdsprachennachweis, zwei große Scheine

2. Neuer Anmeldeschluss  für beide Prüfungsleistungen ist jeweils der 2.11. oder der 2.5.

3. Der Ausgabezeitraum des Seminarthemas (= Thema der Bachelorarbeit) ist vom 1.12. bis 31.3. bzw. vom 1.6. bis 30.9.

4. Die Dauer der Schwerpunktklausur (= Wahlpflichtklausur im LL.B.) beträgt 3 Zeitstunden.

5. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 7 Punkte erzielt hat, wobei eine Leistung mit mindestens vier Punkten (bestanden) bewertet worden sein muss.

Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23

Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.

Seit dem Sommersemester 2022 kann dies im Klausurenkurs II geübt werden. Weitere Informationen an ⇒dieser Stelle.

Schwerpunktbereichsprüfungen /Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur

Genaue Informationen, die Zeitpläne der anstehenden Prüfungskampagnen, Anmeldeformulare etc. finden Sie auf der Seite Schwerpunktprüfung/Bachelor

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren und Studienarbeiten erfolgt durch Eintragung in PORTA. Es wird gebeten, von Nachfragen nach dem Zeitpunkt der Eintragung abzusehen, diese erfolgt, sobald Erst- und Zweitgutachten eines Schwerpunktes vollständig vorliegen.

Kandidatinnen und Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung geladen werden, erhalten die Ladung per Post.

Die Zeugnisse und die eingereichten Unterlagen werden nicht zugeschickt!

Die Zeugnisse des Termins H 23 und der Schwerpunktseminare Wintersemester 2023/24 können ab dem 08.01.2024 während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.