Annahme als Doktorandin oder Doktorand am Fachbereich I
Um als Doktorandin oder Doktorand in einem Fach des Fachbereichs I zugelassen zu werden, bedarf es eines entsprechenden Antrags an den Promotionsausschuss des Fachbereichs I. Eine Auflistung der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie hier. Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen mit Originalunterschriften per Post/Hauspost im Dekanat ein.
Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich gemäß Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz zu Beginn der Promotion registrieren und eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Dies geschieht über die Betreuungsvereinbarung, die aus zwei Teilen besteht:
Teil 1 ist zugleich der Erfassungsbogen zur Registrierung für Promovierende
Teil 2 beinhaltet weitergehende Vereinbarungen zur Betreuung
Das Graduiertenzentrum hat eine Handreichung zum Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung verfasst, die sich sowohl an Betreuende als auch an Promovierende richtet.
Bitte füllen Sie die Betreuungsvereinbarung gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vollständig aus. Um im Zuge der Registrierung eine korrekte Datenerfassung zu ermöglichen, möchten wir Sie darum bitten, die Betreuungsvereinbarung am PC auszufüllen. Anschließend reichen Sie die Betreuungsvereinbarung zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Dekanat ein.
Die Datenschutzerklärung zu der Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass mit der Zulassung als Doktorandin oder Doktorand in einem Fach des Fachbereichs I nicht automatisch auch die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang verbunden ist. Sollte die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang gewünscht sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat der Universität Trier in Verbindung.