RWP - Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers
Wirtschaftsprüfer (WP) üben einen freien Beruf aus, dessen Profil äußerst vielseitig ist und hohe Ansprüche an die Qualifikation der Berufsangehörigen stellt. Entsprechend häufig geraten WP in die öffentliche Kritik, wenn sie (vermeintlich) unzureichend gearbeitet haben und ein erst vor Kurzem geprüftes Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät.
Am bekanntesten ist die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern in ihrer Funktion als Jahresabschlussprüfer von Unternehmen, die auf Grund ihrer Rechtsform, Größe und/oder Geschäftstätigkeit einer gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen oder sich freiwillig einer solchen Prüfung unterziehen. Die Prüfung erstreckt sich dabei zunächst auf die formelle Ordnungsmäßigkeit (d.h. ob die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden); nur in Extremfällen hat der WP dabei auch eine "Wachhundfunktion", etwa wenn eine deutlich krisenhafte Lage des Unternehmens im Jahresabschluss nicht ausreichend erkennbar zum Ausdruck kommt. Dabei ist zwischen einer internen Berichterstattung für das auftraggebende Unternehmen im Prüfungsbericht und dem zu veröffentlichenden Gesamturteil im Bestätigungsvermerk, der Teil des Jahresabschlusses wird, zu unterscheiden.
Aufgrund seiner umfangreichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen ist der Wirtschaftsprüfer ein gesuchter und qualifizierter Berater seiner Mandanten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation. Als Unternehmensberater im weiteren Sinne hat er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und auch wirtschaftsrechtliche Problemstellungen seiner Mandanten zu berücksichtigen und zu lösen. EDV-Kenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für die verantwortungsvolle und effiziente Berufsausübung.
Als qualifizierter steuerlicher Berater ist der Wirtschaftsprüfer in gleichem Umfang wie der Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten befugt. In Anbetracht der zunehmenden Fülle und der Komplexität steuerrechtlicher Vorschriften ist die Bearbeitung und Betreuung von steuerlichen Angelegenheiten im Interesse des jeweiligen Mandanten neben der prüfenden und wirtschaftsberatenden Tätigkeit das wesentliche Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers.
Darüber hinaus ist der Wirtschaftsprüfer als Treuhänder (z. B. Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker) und als Gutachter und Sachverständiger (z. B. bei Gericht) tätig. Aufgrund seiner Ausbildung ist er darüber hinaus berechtigt, in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befasst ist, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit seinen unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen.
Detailliertere und weiter führende Informationen zum Berufsbild wie auch zum Berufszugang finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer und des IDW.
Die Professur RWP - Rechnungswesen & Wirtschaftsprüfung unterstützt sie sowohl mit einer anspruchsvollen inhaltlichen Vorbereitung auf diese praktische Tätigkeit, bindet aber auch und insbesondere im Master-Studium renommierte Praxispartner ein. Diese stehen Ihnen als Diskussionspartner z.B. im Forschungsprojekt zur Verfügung und können Brücken bauen, wenn Sie Informationen zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers bzw. -beraters suchen oder mit einem Praktikum "hineinschnuppern" möchten.