Anerkennungen / Einstufungen

Zuständigkeit:

Anerkennungen und Einstufungen bei Studienfachwechsel in folgende Studiengänge:

  • Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften (KF)
  • Bachelorstudiengang Soziologie (HF)
  • Bachelorstudiengang Soziologie (NF)

Bei Fragen zu Anerkennungen und Einstufungen für die Studiengänge BWL (KF) und VWL (KF) wenden Sie sich bitte an Frau Eva Rossa.

Bei Fragen zu Anerkennungen und Zulassung zu den Masterstudiengängen der Soziologie - Master Wirtschaftssoziologie, Master Medien- und Kultursoziologie, Master Soziologie NF wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses (Prüfungsausschüsse Soziologie).

Verfahren:

  1. Die Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung der Anerkennungen ist die Immatrikulation beim Studentensekretariat. Es werden keine Anerkennungen geprüft, bevor die Bewerbung / Einschreibung über das Studentensekretariat erfolgt ist.
  2. Anmeldung zur Sprechstunde (Dienstag, 09.00 - 11.00 Uhr - Anmeldung über Stud.IP)
  3. Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen (aktueller Notenspiegel aus LSF oder des HPA) mitbringen (Hinweis: der Nachweis der Studienleistungen wird einbehalten; falls Sie Ihre Studienleistung anhand eines Bescheides des HPA nachweisen, bringen Sie unbedingt eine Kopie desselben mit!).
  4. Die Prüfung des vorliegenden Falls erfolgt in der Sprechstunde und kann nur anhand vollständiger Unterlagen erfolgen.
  5. Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Christian Bauer (Sozialwissenschaften), Herrn Prof. Dr. Martin Endreß (Soziologie HF/NF).
  6. Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an die/den Antragsteller/in, sowie an das Hochschulprüfungsamt und das Studierendensekretariat.

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch Herrn Dr. Daniel Bischur. Kontaktieren Sie daher bitte nicht die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse direkt!