Anerkennungen / Einstufungen
Zuständigkeit:
Anerkennungen und Einstufungen bei Studienfachwechsel in folgende Studiengänge:
- Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften (KF)
- Bachelorstudiengang Soziologie (HF)
- Bachelorstudiengang Soziologie (NF)
Bei Fragen zu Anerkennungen und Einstufungen für die Studiengänge BWL (KF) und VWL (KF) wenden Sie sich bitte an Herrn Manuel Walz (C 538, Durchwahl: 4193).
Bei Fragen zu Anerkennungen und Zulassung zu den Masterstudiengängen der Soziologie - Master Wirtschaftssoziologie, Master Medien- und Kultursoziologie, Master Soziologie NF wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses (Prüfungsausschüsse Soziologie).
Verfahren:
- Die Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung der Anerkennungen ist die Immatrikulation beim Studentensekretariat. Es werden keine Anerkennungen geprüft, bevor die Bewerbung / Einschreibung über das Studentensekretariat erfolgt ist.
- Anmeldung zur Sprechstunde (Dienstag, 09.00 - 11.00 Uhr - Anmeldung über Stud.IP)
- Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen (aktueller Notenspiegel aus LSF oder des HPA) mitbringen (Hinweis: der Nachweis der Studienleistungen wird einbehalten; falls Sie Ihre Studienleistung anhand eines Bescheides des HPA nachweisen, bringen Sie unbedingt eine Kopie desselben mit!).
- Die Prüfung des vorliegenden Falls erfolgt in der Sprechstunde und kann nur anhand vollständiger Unterlagen erfolgen.
- Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Christian Bauer (Sozialwissenschaften), Herrn Prof. Dr. Martin Endreß (Soziologie HF/NF).
- Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an die/den Antragsteller/in, sowie an das Hochschulprüfungsamt und das Studierendensekretariat.
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch Herrn Dr. Daniel Bischur. Kontaktieren Sie daher bitte nicht die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse direkt!