Prüfungen und Abschlussarbeiten

Um Ihr Studium erfolgreich abschließen zu können, benötigen Sie Leistungspunkte (ECTS). Diese erwerben Sie während Ihres Studiums durch die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen, die Sie in der Regel durch Klausuren oder durch das Anfertigung von Hausarbeiten abschließen. Auch für Ihre Abschlussarbeit erhalten Sie ECTS-Punkte. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu allen Prüfungsformen im Rahmen unserer Studiengänge sowie zu den verschiedenen Prüfungsausschüssen und der Anerkennung von Leistungen.


Klausuren

Die Klausuren werden in Zusammenarbeit mit dem Hochschulprüfungsamt (HPA) organisiert. Die Bekanntgabe der genauen Termine erfolgt ausschließlich durch das HPA in PORTA. Zur Teilnahme an der Klausur ist eine Anmeldung in PORTA sowie Ihre Identifikation vor Ort mit dem Studierendenausweis (Tunika) unbedingt notwendig.
Studierende, die aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, bestimmte Prüfungen in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim HPA stellen. Nähere Informationen dazu auf der Homepage der Beauftragten für die Belange Studierender mit Behinderung.

Wann finden Klausuren statt?

  • Die schriftlichen Klausuren finden in der Regel in den ersten drei Wochen nach dem Ende der Lehrveranstaltungen statt. Die exakten Termine der jeweiligen Klausuren werden rechtzeitig (einige Wochen vor dem Klausurtermin) vom HPA in PORTA veröffentlicht und zur Anmeldung geöffnet. Wir bitten um Verständnis, dass diese aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht früher und nur vom HPA in PORTA bekannt gegeben werden können.
  • Zweite Prüfungstermine (Nachschreibetermine) finden im jeweiligen Folgesemester statt. Die Nachschreibetermine der Grundzüge der Soziologie, BWL und VWL, sowie der „Integrierten Einführung“ werden vorgezogen während des Folge-Semesters angeboten. Alle anderen „Nachschreibetermine“ werden nach dem Lehrveranstaltungsende des Folge-Semesters angeboten.

Wo finde ich meine Klausur?

  • Die Zuordnung der Teilnehmer*innen an einer Klausur zu den einzelnen Räumen, bzw. Zeitslots (E-Klausuren), in denen die Klausur stattfindet, wird nach Ende der An/Abmeldefrist (zwei Wochen vor dem Klausurtermin) vorgenommen und in PORTA bekannt gegeben.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich in dem Raum und Zeitslot an der Klausur teilnehmen können, dem Sie nach erfolgter Anmeldung in PORTA zugeordnet wurden.

Wo melde ich mich wann an?

  • Anmeldungen zu Klausuren erfolgen ausschließlich in PORTA.
  • Es ist zwingend notwendig, sich eigens für die Klausuren in PORTA anzumelden. Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen ziehen keine automatische Anmeldung zu der jeweiligen Klausur nach sich.
  • Anmeldungen zu Klausuren können in PORTA vorgenommen werden, sobald die Termine zur Anmeldung vom HPA freigeschaltet wurden.
  • Bis genau 2 Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin können Anmeldungen vorgenommen oder auch wieder gelöscht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Nachmeldungen oder Abmeldungen nicht mehr möglich.
  • Bei gültiger Anmeldung zu einer Klausur wird ein „Nicht-Erscheinen“ als Fehlversuch gewertet.
  • Bei fehlender Anmeldung ist eine Teilnahme an der Klausur nicht möglich.
  • Bei Problemen mit der Anmeldung in PORTA wenden Sie sich bitte an das HPA.
  • Für die Teilnahme an einer der Klausuren der Spezialisierungen in Soziologie (Bachelor) ist neben der rechtzeitigen Anmeldung in PORTA auch der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem der Seminare der Spezialisierung zwingend notwendig. Bitte legen Sie ihren Teilnahmeschein (den Sie von den Lehrveranstaltungsleiter*innen erhalten) der/dem Prüfer*in, bzw. deren Sekretariat vor.

Was mache ich, wenn ich krank bin?

  • Im Falle einer Erkrankung ist innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest beim HPA einzureichen!!
  • Das Attest muss am Tag der Klausur vom Arzt ausgestellt sein und eindeutig die Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Klausur feststellen. Genauere Infos dazu finden Sie auf der Homepage des HPA.
  • Falls Sie während der Klausur prüfungsunfähig erkranken sollten, melden Sie sich bei der Klausuraufsicht und wenden Sie sich unverzüglich an einen Arzt. Bitte beachten Sie, dass hier verschärfte Regeln gelten: „Ein Rücktritt nach Beginn oder nach Beendigung der Prüfung kann in der Regel nicht anerkannt werden“. Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des HPA.

Wiederholungsversuche

  • Sie können Klausuren zweimal wiederholen (also insgesamt drei Versuche). Eine Aushahme stellt die Integrierte Einführung dar, die nur ein Mal wiederholt werden kann (also insgesamt zwei Versuche).
  • Bitte beachten Sie, dass auch ein „Nicht-Erscheinen“ bei einer angemeldeten Klausur als Fehlversuch gewertet wird.
  • Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, hat vier Semester Zeit, um die Prüfung erfolgreich abzulegen. Genauere Hinweise finden Sie hierzu auf der Seite des HPA.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch für ihren Wiederholungsversuch erneut selbständig in PORTA rechtzeitig zur Klausur anmelden müssen. Auch hier erfolgt keine automatische Anmeldung.
  • Bitte beachten Sie auch, dass eine Klausur auch dann als Fehlversuch gewertet wird, wenn Sie im Prüfungsverhältnis stehen und an der Klausur nicht teilnehmen können, weil Sie sich nicht rechtzeitig in PORTA dafür angemeldet haben.

Prüfungsordnung

  • Die allgemeinen Regelungen zu den Modulprüfungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Prüfungsordnungen im § 6 festgelegt.
  • Die allgemeinen Regelungen zu Klausuren als schriftliche Modulprüfung sind in den jeweiligen Allgemeinen Prüfungsordnungen im § 13 festgelegt.
  • Die allgemeinen Regelungen zum Bestehen/Nichtbestehen, sowie der Wiederholung von Modulprüfungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Prüfungsordnungen im § 17 festgelegt.
  • Weitere Angaben zu den Modulprüfungen sind in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen im § 6 festgelegt.
  • Die Allgemeine Prüfungsordnung der Bachelorstudiengänge finden Sie hier.
  • Die Allgemeine Prüfungsordnung der Masterstudiengänge finden Sie hier.
  • Die Fachprüfungsordnung des BA Soziologie (HF) finden Sie hier.
  • Die Fachprüfungsordnung des BA Soziologie (NF) finden Sie hier.
  • Die Fachprüfungsordnung des BA Sozialwissenschaften (1F) finden Sie hier.
  • Die Fachprüfungsordnung des MA Wirtschaftssoziologie (KF) finden Sie hier.
  • Die Fachprüfungsordnung des MA Medien- und Kultursoziologie (KF) finden Sie hier.
  • Die Fachprüfungsordnung des MA Soziologie (NF) finden Sie hier.

Hausarbeiten

Nicht wenige Module der Studiengänge des Faches Soziologie werden mit einer Hausarbeit/Gruppenarbeit abgeschlossen. Auch hier ist eine Anmeldung zur „schriftlichen Ausarbeitung“ zwingend erforderlich. Eine Beurteilung der Arbeiten kann nur bei gültiger Anmeldung erfolgen.
In den Bachelorstudiengängen sind dies: Soziologisches Propädeutikum, Vertiefung I: Kulturen und Gesellschaften, Vertiefung II: Sozialstruktur und Gegenwartsanalysen, Vertiefung III: Soziologische Theorien sowie das Studienprojekt.
In den Masterstudiengängen sind dies: Medien & Öffentlichkeit, Kultur & Wissen, Vertiefung der Medien- & Kulturanalyse, Institutionen der Wirtschaft, Sozialpolitik und Ungleichheit sowie das Modul Arbeit, Organisation und Gesellschaft.

Wo melde ich mich wann - bei wem - an?

  • In den oben genannten Modulen werden die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*innen der Seminare als Prüfer*innen zur Modulklausur „Schriftliche Ausarbeitung“ vom HPA in PORTA zur Anmeldung freigeschaltet.
  • Als Prüfungsdatum erscheint hier jeweils der letzte Tag des Semesters, in dem das Seminar angeboten wird: d.h. in jedem WiSe der 31.03; in jedem SoSe der 30.09.
  • An/Abmeldungen können ab Freischaltung bis zum Tag vor dem jeweiligen angegebenen Prüfungsdatum vorgenommen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Lehrveranstaltungsleiter*innen von aktuellen Seminaren als Prüfer*innen angegeben werden. Melden Sie sich bitte ausschließlich bei ihrer/ihrem Lehrveranstaltungsleiter*in an!

Was mache ich, wenn ich krank bin?

  • Bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen wenden Sie sich bitte an ihre/n Lehrveranstalter*in.

Abgabetermine

  • Die Abgabetermine für Hausarbeiten und Gruppenarbeiten legt der/die jeweilige Lehrveranstaltungsleiter*in fest; daher können sich diese gegebenenfalls von den in PORTA angegebenen „Prüfungsterminen“ unterscheiden.

Fehlversuche bei Hausarbeiten

  • Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie bei gültiger Anmeldung zur „schriftlichen Arbeit“ keine Hausarbeit abgeben sollten, die Modulklausur mit „nicht bestanden“ beurteilt werden muss.
  • Wurde Ihre Hausarbeit negativ beurteilt, müssen Sie erneut ein Seminar des betroffenen Moduls belegen und dort zu einem neuen Thema eine weitere Hausarbeit einreichen.
  • Sie können sich erst dann erneut zu dieser Prüfung anmelden, wenn ihre Anmeldung mit „nicht bestanden“ in PORTA eingetragen wurde. Falls dies noch nicht erfolgt sein sollte, melden Sie sich bei der/dem Prüfer*in, bei der/dem Sie noch angemeldet sind.

Eidesstattliche Erklärung

  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Hausarbeit / Ihr Gruppenbericht nur dann beurteilt werden kann, wenn ihr die von Ihnen unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung beiliegt.
  • Bitte verwenden Sie hierzu die vom Fach Soziologie entworfene Eidesstattliche Erklärung.

Wissenschaftliches Arbeiten

Prüfungsordnung

  • Die Regelungen zu Hausarbeiten als schriftliche Modulprüfungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Prüfungsordnungen im § 13 festgelegt.
  • Die Allgemeine Prüfungsordnung der Bachelorstudiengänge finden Sie hier.
  • Die Allgemeine Prüfungsordnung der Masterstudiengänge finden Sie hier.

Abschlussarbeiten

Das erfolgreiche Verfassen einer Abschlussarbeit ist insbesondere auch das Ergebnis einer guten Zeitplanung. Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbstständig um eine/n Betreuer*in und um ein mit dem/der Betreuer*in abgesprochenes Thema zu bemühen haben und hierzu auch eine gewisse Vorlaufzeit zur Themenvergabe und Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit einzuräumen ist. Daher empfehlen wir, sich rechtzeitig vor Beginn des letzten Fachsemesters über Themenfelder und mögliche Betreuer*innen zu informieren und auf diese zuzugehen.

Anmeldevoraussetzungen

  • Um sich für die Abschlussarbeit im Bachelor anmelden zu können müssen mindestens 100 ECTS vorliegen.
  • Um sich für die Abschlussarbeit im Master anmelden zu können müssen mindestens 40 ECTS vorliegen. Die Erfüllung der Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussarbeit wird auf Antrag vom HPA bestätigt.

Prüfungsberechtigte & Themenfelder

  • Neben den Professor*innen der Abteilung Soziologie/Ethnologie sind auch alle promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen berechtigt, Bachelor- und Masterabschlussarbeiten zu betreuen und zu begutachten. Alle momentan zur Betreuung von Abschlussarbeiten berechtigten Mitarbeiter*innen und die von ihnen betreuten Themenfelder finden Sie hier.

Wo melde ich mich wann - bei wem - an?

  • Der Ablauf zur Anmeldung von Abschlussarbeiten kann wie folgt skizziert werden:
    • Selbständige Vorüberlegungen zu Themenfeldern und möglichen Betreuer*innen.
    • Erste Kontaktaufnahme mit möglichen Betreuer*innen.
    • Spezifizierung des Themas mit der/dem Betreuer*in
    • Abklärung möglicher Zweitgutachter
    • Ausstellung des Formulars zur Anmeldung der Abschlussarbeit am HPA (Prüfung der Erfüllung der Anmeldebedingungen)
    • Anmeldung des Themas mit dem/der Betreuer*in und Rücksendung des Formulars an das HPA

Verlängerungsmöglichkeiten

  • Bei Erkrankung während der Bearbeitungsfrist, wenden Sie sich mit Attest an das HPA, das Ihnen mitteilt, inwieweit Ihnen eine Verlängerung gewährt werden kann.
  • Die Bearbeitungsfrist kann in besonderen Fällen auf Antrag und unter Zustimmung der Betreuer*innen einmalig um bis zu vier Wochen verlängert werden.
  • Wenden Sie sich dazu an das HPA und ihre/n Betreuer*in.

Abgabetermine

  • Die Bearbeitungsfrist von Bachelorabschlussarbeiten beträgt 4 Monate.

  • Die Bearbeitungsfrist von Masterabschlussarbeiten beträgt 6 Monate.

  • Die Bearbeitungsfrist beginnt an dem Tag der Anmeldung (hier gilt das Datum, an dem die Betreuer*innen das Anmeldeformular unterzeichnen).

  • Nach Bearbeitung der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit erhalten Sie einen Durchschlag der Anmeldung zugeschickt, in dem vom HPA das genaue Datum der Abgabefrist eingetragen wurde.

  • Die Abschlussarbeit muss in gebundener Form in dreifacher Ausfertigung fristgerecht im HPA abgegeben werden.

Eidesstattliche Erklärung

  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Abschlussarbeit nur dann beurteilt werden kann, wenn ihr die von Ihnen unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung beiliegt. Gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung ist die eidesstattliche Erklärung fester Bestandteil der Abschlussarbeit und muss fest mit eingebunden werden. Lose eingelegte eidesstattliche Erklärungen sind demnach nicht zulässig!
  • Bitte verwenden Sie hierzu die vom HPA entworfene Eidesstattliche Erklärung.

Wissenschaftliches Arbeiten

Prüfungsordnung

  • Die Regelungen zu den Abschlussarbeiten sind in den jeweiligen Allgemeinen Prüfungsordnungen im § 15 festgelegt.
  • Die Allgemeine Prüfungsordnung der Bachelorstudiengänge finden Sie hier.
  • Die Allgemeine Prüfungsordnung der Masterstudiengänge finden Sie hier.

Prüfungsausschüsse & Anerkennung von Leistungen

Prüfungsausschüsse organisieren und koordinieren (zusammen mit dem HPA) die formal korrekte Durchführung der in den aktuellen Prüfungsordnungen festgelegten Prüfungen eines Studienganges, sowie die Anerkennung von Leistungen die in anderen Studiengängen, bzw. an anderen Universitäten oder Hochschulen erworben wurden.

Welcher Prüfungsausschuss ist für meinen Studiengang zuständig?

  • Allgemeiner Kontakt für die Prüfungsausschüsse des Faches Soziologie: Dr. Daniel Bischur

Widersprüche & Anträge an den Prüfungsausschuss

  • Anträge und Widersprüche sind gemäß allgemeiner Fristen an die/den Vorsitzende/n des zuständigen Prüfungsausschusses zu richten und am HPA einzureichen.
  • Anträge und Widersprüche sollten wohlbegründet und mit entsprechenden Beilagen eingereicht werden.

Anerkennung von Leistungen

  • Bei jedem Studiengangwechsel ist zu überprüfen, ob im bisherigen Studiengang erworbene Prüfungsleistungen (inklusiver möglicher Fehlversuche) für den neuen Studiengang anzuerkennen sind und aufgrund von Anerkennungen eine höhere Fachsemestereinstufung erfolgen soll.
  • Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation an der Universität Trier eine zwingende Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen ist. Erst nach erfolgter Einschreibung über das Studierendensekretariat können Anträge auf Anerkennung geprüft werden.
  • Diese Prüfung der Anerkennung von Leistungen und Fachsemestereinstufung kann während des ersten Semesters des neuen Studiengangs nachgeholt werden. Liegt eine solche Anerkennung / Fachsemestereinstufung am Ende des ersten Semesters nach Fachwechsel dem HPA nicht vor, so ist eine Rückmeldung zum folgenden Semester gesperrt, bis dies nachgeholt wurde.
  • Bei Fachwechsel zwischen unseren eigenen Studiengängen erfolgt eine automatische Anerkennung / Fachsemestereinstufung der gleichlautenden Modulleistungen durch das Studierendensekretariat und dem HPA.
  • Einen Antrag auf freiwilligen Wechsel in die neue Prüfungsordnung Ihres Studienganges können Sie im Rahmen der Sprechstunde von Herrn Dr. Daniel Bischur stellen. Bitte bringen Sie eine Kopie Ihrer aktuellen, vollständigen Notenbescheinigung aus PORTA mit.
  • Bei anderen Fachwechsel in einen unserer Studiengänge, wenden Sie sich bitte für eine Anerkennung / Fachsemestereinstufung an Herrn Dr. Daniel Bischur
  • Folgende Unterlagen sollten hierfür mitgebracht werden:
  1. Vollständige Notenbescheinigung aus Ihrem bisherigen Studium (in Kopie).
  2. Ihr Studierendenausweis (Tunika) oder Ihre Bescheinigung der Immatrikulation an der Universität Trier (in Kopie).
  3. Im Falle von Leistungen eines Studiums an einer anderen Universität, wenn möglich Modulbeschreibungen (in Deutscher oder Englischer Sprache)
  4. Im Falle von Studienleistungen, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, Angaben des Notenschlüssels.
  • Sollen Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden, die im Rahmen eines Auslandssemesters/jahres erworben wurden, wenden Sie sich an die Erasmus-Beauftragte des FB IV.

 


Weitere Fragen zu Klausuren und Anerkennungen bitte an

Dr. Daniel Bischur

Email: bischuruni-trierde
Tel.: +49 - 651 / 201-2707
Raum C 446
Campus I
Universitätsring 15
54286 Trier


Weitere Infos und Antworten auf ihre Fragen finden Sie in unserem FAQ