Abschlussarbeiten in der Wirtschaftsinformatik – Ablauf und Betreuung
Prozess & Ablauf
Überblick
Der Prozess einer Abschlussarbeit beginnt mit Ihrer Anfrage an das Fach Wirtschaftsinformatik und endet mit der Übermittlung des Gutachtens an Sie und das Hochschulprüfungsamt (HPA). Im Detail sieht dieser Ablauf wie folgt aus:

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte näher erläutert.
Anfrage des Studierenden
Die initiale Phase ist Ihre Anfrage nach einem Thema. Dabei sollte diese Anfrage über das Kontaktformular unter https://web.wi2.uni-trier.de/abschlussarbeit/(erreichbar nur aus dem Uni-Netz) erfolgen. Das Formular fragt die wichtigsten Informationen im Hinblick auf die Findung eines geeigneten Themas für die Abschlussarbeit ab. Hinweise über etwaige bereits erfolgte Vorabdiskussionen über ein mögliches Thema geben Sie hier bitte auch an. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail, in der die von Ihnen übermittelten Angaben noch einmal aufgeführt sind. Bitte überprüfen Sie diese Angaben auf Vollständigkeit. Sollten Sie Informationen vergessen haben oder nachträglich ergänzen wollen, können Sie diese per E-Mail an abschlussarbeitweb.wi2.uni-trierde nachreichen. Jede Anfrage wird durch die Mitarbeitenden der Wirtschaftsinformatik geprüft und intern bearbeitet; offene Fragen werden im direkten Kontakt mit Ihnen geklärt. Bitte planen Sie für eine Rückmeldung eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen ein und sehen Sie innerhalb dieses Zeitraums von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Bearbeitung aufgrund eingeschränkter Verfügbarkeiten verlängern. Nachfragen zum Bearbeitungsstand richten Sie bitte ebenfalls an abschlussarbeitweb.wi2.uni-trierde. Wenn Sie sich mit einem Betreuenden schon auf ein konkretes Thema verständigt haben, brauchen Sie das Kontaktformular nicht auszufüllen.
Themenauswahl und Zuordnung des Betreuers
Auf Basis der aktuellen Forschungsthemen und Projekte der Forschungsgruppen werden eine oder mehrere Themenvorschläge vorbereitet sowie ein Betreuender für das jeweilige Thema benannt. Dabei werden Ihre geäußerten Präferenzen bzgl. eines Projekts, eines Betreuenden oder eines Themenfelds so weit wie möglich berücksichtigt.
Die weitere Kommunikation findet dann direkt zwischen den Betreuenden und Ihnen statt. Insbesondere wird Ihnen der jeweilige Themenvorschlag durch die Betreuenden unterbreitet und in einem persönlichen Gespräch näher erläutert. Dort können alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen geklärt werden. Sie sollten sich nach spätestens zwei Wochen Bedenkzeit verbindlich für eines der angebotenen Themen entscheiden. Sollten wir von Ihnen keine zeitnahe Rückmeldung zu einem Themenvorschlag erhalten, werden die entsprechenden Themen für Sie nicht weiter reserviert und ggf. anderweitig vergeben. Alternativ können Sie sich selbstverständlich auch bei den Informatik-Professuren der Abteilung Informatikwissenschaften nach möglichen Themen für Abschlussarbeiten informieren.
Anfertigung des Exposés
Wenn Sie sich für ein Thema entschieden haben, beginnt die Anfertigung des Exposés. Wir lassen Sie ein Exposé erstellen, um sicherzugehen,
dass Sie verstanden haben, was Ihre Abschlussarbeit umfasst, und wissen, wie Sie in den nächsten Wochen bei der Ausarbeitung Ihres Themas vorgehen sollen, sowie
dass der Betreuenden bzw. die Gutachter gewährleisten können, ein gemeinsames Verständnis von Ihrem Thema und eine gemeinsame Erwartungshaltung über die Ausgestaltung zu haben.
Für die Fertigstellung des Exposés haben Sie eine Bearbeitungszeit von maximal sechs Wochen. Sollte sich die Bearbeitung des Exposés ohne erkennbaren Grund und ohne merklichen Fortschritt länger hinziehen, werden wir das Thema für Sie nicht weiter reservieren und ggf. anderweitig vergeben. An diesem Punkt endet dann unsere Betreuung des Themas. Im Rahmen der Erstellung des Exposés werden Sie von Ihrem Betreuenden durch Feedback zu Ihren vorgelegten Exposé-Entwürfen unterstützt. Wenn Ihr Exposé zufriedenstellend ist, bekommen Sie von Ihrem Betreuenden die Freigabe zur offiziellen Anmeldung der Arbeit.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Die Anmeldung der Arbeit markiert den offiziellen Start der Bearbeitung. Vor der Anmeldung müssen Sie eine Einverständniserklärung ausfüllen. In dieser Einverständniserklärung werden verschiedene Aspekte rund um die Bearbeitung der Arbeit festgelegt, wie bspw. ein zusätzliches Nutzungsrecht der Ergebnisse der Arbeit im Rahmen von Projekten sowie durch die Mitarbeitenden der Wirtschaftsinformatik. Das entsprechende Formular erhalten Sie vom Betreuenden. Eine offizielle Anmeldung der Arbeit beim HPA ist ohne eine ausgefüllte Einverständniserklärung nicht möglich.
Die Arbeit muss im nächsten Schritt mit einem offiziellen Dokument beim HPA angemeldet werden. Hier weichen wir in der Wirtschaftsinformatik ein wenig von der offiziellen Vorgehensweise ab:
Sie fragen bei der zuständigen Sachbearbeiterin des HPA nach dem offiziellen Dokument zur Anmeldung der Arbeit. Dazu schreiben Sie einfach eine Mail an jene Sachbearbeiterin. Eine Liste der Sachbearbeiterinnen findet sich hier.
Sie drucken das Formular aus, füllen es handschriftlich aus und senden einen Scan an den Betreuenden. Dieser überprüft, ob die Angaben korrekt sind oder Daten fehlerhaft sind.
Wenn das Dokument korrekt ausgefüllt ist, beginnt die offizielle Anmeldung. Dazu schicken Sie eine Mail an Ihre Sachbearbeiterin im HPA. Im Anhang befindet sich das Anmeldeformular und im Text wird um die Anmeldung dieser Arbeit gebeten. Im CC der Mail befinden sich der Erst- und der Zweitgutachter. Nachdem die beiden Gutachter die Mail erhalten haben, antworten diese der Sachbearbeiterin und bestätigen die Begutachtung. Daraufhin wird i.d.R. die Anmeldung der Arbeit mit dem Startdatum durch die Sachbearbeiterin bestätigt und der Abgabetermin kommuniziert.
Bearbeitung der Abschlussarbeit
Der Ablauf der Betreuung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit ist sehr individuell, abhängig vom Thema, den organisatorischen Rahmenbedingungen und dem Betreuenden der Arbeit. Inhaltliche und organisatorische Aspekte sollten direkt mit dem Betreuenden geklärt werden. Ihr Betreuender unterstützt Sie bei der Durchführung der Arbeit und gibt Ihnen Empfehlungen und Hilfestellungen, bspw. bei der Implementierung. Dazu raten wir dringend, regelmäßige Besprechungen im Abstand von mindestens vier Wochen mit dem Betreuenden durchzuführen.
Die Bearbeitung der Abschlussarbeit endet mit der offiziellen Abgabe beim HPA. Danach beginnt die Begutachtung durch die Gutachter. Der Begutachtungsprozess solle in der Regel innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein.
Durchführung des Kolloquiums
Das Kolloquium bildet den letzten Teil der Abschlussarbeit. Hierbei präsentieren Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit in einem maximal 20-minütigen Vortrag mit abschließender mündlicher Prüfung. Das Kolloquium soll zeigen, ob Sie sich kritisch mit dem Thema der Arbeit und der Fragestellung auseinandergesetzt und diese auch verstanden haben. Die formalen Voraussetzungen des Kolloquiums befinden sich in der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Je nach Prüfungsordnung ist das Kolloquium benotet oder unbenotet. Der Termin des Kolloquiums findet nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit statt und wird im Rahmen der regelmäßig per E-Mail bekannt gegebenen, monatlichen Kolloquiumstermine angesetzt. Für die genaue Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuenden.
Aufbau des Exposés
Das Exposé, das Sie für Ihre Abschlussarbeit erstellen, sollte einen Umfang von sechs Seiten inkl. Literaturverzeichnis nicht überschreiten. Bitte halten Sie sich dabei an folgende Gliederung:
1. Titel:
Überlegen Sie sich einen Arbeitstitel für die Abschlussarbeit. Dieser ist auf der Anmeldung mit anzugeben. Die spätere endgültige Formulierung des Titels kann vom Arbeitstitel durchaus (geringfügig) abweichen. Bitte beachten Sie, dass der Titel der Abschlussarbeit auf dem Abschlusszeugnis vermerkt ist – es lohnt sich also, über die Formulierung des Titels nachzudenken.
2. Einleitung:
In der Einleitung ist die Ausgangssituation/Problemstellung zu beschreiben und es ist kurz auf die relevanten Grundlagen einzugehen. Es handelt sich hierbei um die Hinführung zu Ihrem Thema.
3. Fragestellung – Inhaltliche Anforderungen:
Nach der Einleitung ist die Fragestellung zu beschreiben, deren Beantwortung das Ziel Ihrer Abschlussarbeit ist. Versuchen Sie nach Möglichkeit, die Hypothesen zu formulieren, die Sie im Rahmen der Arbeit untersuchen wollen. Bitte motivieren Sie auch, warum diese Fragestellung überhaupt von Interesse ist.
Die Zielsetzung definiert den Fokus der Arbeit. Aus ihr leitet sich ab, welche Grundlagen relevant sind, und sie stellt die inhaltliche Begründung für die nachfolgend erläuterte Vorgehensweise dar.
4. Methodik und Vorgehensweise:
In diesem Abschnitt ist darzulegen, welche grundlegende Methodik Sie zur Beantwortung der Fragestellung einsetzen werden und wie Sie dabei vorgehen wollen. Beschreiben Sie in diesem Abschnitt die einzelnen Schritte, die Sie durchführen, und wie ein Schritt den nächsten beeinflusst. Sie könnten etwa zuerst eine Literaturstudie zu bestimmten Themen unter einem gewissen Gesichtspunkt durchführen. Darauf aufbauend könnten Sie anschließend z. B. ein Konzept ausarbeiten (z. B. für eine Studie oder eine softwaretechnische Problemlösung). Möglicherweise werden Sie Ihr Konzept ganz oder teilweise umsetzen und/oder theoretisch oder empirisch evaluieren.
Wir wissen, dass Sie nicht alle Schritte im Exposé bereits detailliert planen können, möchten aber, dass Sie vor Beginn der Arbeit die Komplexität Ihres Themas richtig abschätzen. Mögliche Entscheidungen, die Sie erst während der späteren Bearbeitung treffen können, benennen Sie daher bitte auch. Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der Gliederung der schriftlichen Arbeit nicht zur Vorgehensweise gehört. Diese wird nachfolgend separat beschrieben.
5. Gliederungsentwurf:
Entwerfen Sie eine erste grobe Gliederung für die Abschlussarbeit und beschreiben Sie unter jedem Gliederungspunkt stichwortartig, was Sie unter diesem Punkt ausführen möchten. Eine feste Vorgabe für den Seitenumfang der Abschlussarbeit machen wir nicht – diese kann von Arbeit zu Arbeit durchaus variieren.
6. Zeitplan:
Fügen Sie dem Exposé einen Zeitplan hinzu, der widerspiegelt, wann Sie welchen Schritt der beschriebenen Vorgehensweise ausführen möchten und welchen Zeitraum er umfasst. Einzelne Schritte können sich dabei durchaus überlappen. Vergessen Sie auch nicht den Zeitaufwand für das eigentliche Schreiben des Textes. Berücksichtigen Sie vorhersehbare zusätzliche Belastungen im Studium wie z. B. noch anstehende Prüfungsvorbereitungen. Erfahrungsgemäß eignet sich ein Gantt-Diagramm zur Darstellung des Zeitplans.
7. Literaturverzeichnis:
Verwenden Sie die gefundene und durchgearbeitete Literatur auch als Literaturquellen bereits bei der Erstellung des Exposés. Fügen Sie entsprechende Literaturverweise im Text ein. Für die Gestaltung des Literaturverzeichnisses und die Zitierweise machen wir keine festen Vorgaben, erwarten aber, dass Sie ein Zitierschema konsequent durchhalten.
Allgemeine Hinweise
Arbeitsumgebung und Ort
Häufig steht die Fragestellung einer Abschlussarbeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den an der Professur durchgeführten Forschungsprojekten und erfordert die Nutzung der Infrastruktur und die Arbeitsumgebung der jeweiligen Professur. Die für die Arbeit notwendige Rechnerausstattung wird durch die Professur zur Verfügung gestellt. Soweit keine anderen Gründe entgegenstehen, können Sie natürlich auch teilweise Ihre privaten Rechner zur Bearbeitung der Abschlussarbeit einsetzen.
Bitte beachten Sie aber, dass immer wieder auch kurzfristige Abstimmungen mit dem Betreuer erforderlich sind. Wir raten daher dringend dazu, den Wohnsitz bis zum Abschluss der Abschlussarbeit in Trier zu belassen – eine Fernbetreuung der Abschlussarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Nutzung von KI-Tools
KI-Tools wie bspw. ChatGPT dürfen während der Bearbeitung der Abschlussarbeit als Hilfsmittel genutzt werden, sofern diese Nutzung nicht durch die Betreuenden explizit ausgeschlossen ist. Das umfasst die schriftliche Ausarbeitung, sowie Modellierungs- und Programmiertätigkeiten.
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Eigenständigkeitserklärung zu beachten (zu finden weiter unten unter „Formatierung der schriftlichen Ausarbeitung“). Diese ist der Abgabe beizufügen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alle mit generativer KI erstellten Textpassagen eindeutig gekennzeichnet sind und eine Übersicht der verwendeten KI-Tools beiliegt. Verstöße gegen diese Vorgaben gelten prüfungsrechtlich als Täuschungsversuch.
Die Generierung und Übernahme von Text aus genKI in größerem Umfang (ganze Kapitel oder Absätze) widerspricht dem Erfordernis des Erbringens einer wissenschaftlichen Eigenleistung und ist nicht zulässig! Verfassen Sie sämtliche Texte eigenständig.
Sie dürfen genKI einsetzen, um Ihren eigenen Text bewerten oder Verbesserungsvorschläge generieren zu lassen. Prüfen Sie Rückmeldungen kritisch und entscheiden Sie in jedem Einzelfall, welche Änderungen Sie bewusst übernehmen wollen. Führen Sie keine pauschalen Verbesserungen ganzer Absätze durch.
Textverbesserungen durch genKI müssen nicht durch Zitate oder Fußnoten nachgewiesen werden, wenn sie sich auf rein sprachliche und formale Überarbeitung Ihres eigenen Inhalts beschränken (z. B. Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau, Stilglättung), ohne neue fachliche Inhalte einzuführen.
Eine Quellenangabe in Form einer Fußnote oder eines Zitates ist immer dann erforderlich, wenn durch genKI neue Inhalte hinzugefügt oder bestehende Inhalte erweitert werden, eine wissenschaftliche Aussage oder Schlussfolgerung verändert oder ergänzt wird, die Grundstruktur der Darstellung von Inhalten und damit die wissenschaftliche Argumentation signifikant geändert werden.
Generative KI kann insbesondere beim Programmieren genutzt werden. Die Grundstruktur der Software muss jedoch Ihre Eigenleistung sein und darf nicht das Ergebnis von genKI sein. In Programmierumgebungen integrierte KI-Unterstützung, z.B. zur Codevervollständigung, kann genutzt werden, ohne jeden Einzelfall kenntlich zu machen. genKI darf nur für einzelne klar abgegrenzte Programmfragmente, Module oder Funktionen genutzt werden, nicht zur Erstellung des gesamten Programms. Generierter Programmcode muss kritisch hinterfragt und vollständig im Detail verstanden werden. Testen Sie den Programmcode ausführlich und stellen Sie sicher, dass Code und Beschreibung in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit konsistent sind.
Wir verweisen zusätzlich auf die Handreichung „Rules for Tools“ von Prof. Dr. Spannagel (Pädagogische Hochschule Heidelberg) sowie die „CEUR-WS Policy on AI-Assisting Tools“. Empfehlungen zum sinnvollen Einsatz von genKI für wissenschaftliche Arbeiten finden Sie in dem Dokument „Leitfaden des Fachs Wirtschaftsinformatik zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz beim wissenschaftlichen Arbeiten“.
Die wahrheitsgemäße Angabe Ihrer genKI-Nutzung wird durch die Betreuenden im Rahmen von Betreuungsgesprächen oder Kontrollgesprächen sowie im Kolloquium überprüft und dokumentiert. Weiterhin ist der Betreuende berechtigt, Sie nach Abgabe der Abschlussarbeit zu einem Kontrollgespräch einzuladen, in dem Unklarheiten bzgl. der erbrachten Eigenleistung und wahrheitsgemäßen genKI-Nutzungsangabe überprüft werden. Beachten Sie, dass im Rahmen der Abschlussarbeit eingereichter Programmcode Bestandteil der Prüfungsleistung ist und damit prüfungsrechtlich wie abgegebener Text behandelt wird. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für alle im Zusammenhang mit der Abschlussarbeit vorgelegten Materialien und Dokumente, z. B. Konzeptpräsentationen, Fragebögen oder weitere Anhänge.
Besprechungen Vor- und Nacharbeiten
Der Betreuende Ihrer Abschlussarbeit wird während der Vorbereitung und Durchführung der Arbeit mehrfach Besprechungen mit Ihnen abhalten. Bitte bereiten Sie sich auf diese Besprechungen sorgfältig vor, damit Sie die Betreuungszeit möglichst effektiv nutzen können. Dazu können Sie bspw. eine Agenda für das Gespräch erstellen, die Sie Ihrem Betreuenden vorab per E-Mail zusenden. Sie könnte den aktuellen Status, also was Sie seit der letzten Besprechung erreicht haben, welche Probleme aufgetreten sind (ggf. mit möglichen Lösungsansätzen) und wie Sie selbst den Fortgang der Arbeit in Bezug auf den Zeitplan sehen, beinhalten. Bitte machen Sie sich während jeder Besprechung Notizen zu unseren Hinweisen und insbesondere zu den Entscheidungen, die getroffen wurden (Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet). Nach einer Besprechung zeitnah ein kurzes, stichwortartiges Protokoll mit den wesentlichen Besprechungsinhalten zu verfassen, kann bei der Nachbearbeitung helfen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Protokoll per Mail an Ihren Betreuenden zu senden, um ein gemeinsames Verständnis der besprochenen Punkte sicherzustellen. So kann der Betreuende gegebenenfalls auf Unklarheiten hinweisen.
Den Betreuenden steht es frei, während der Betreuungstermine Kontrollgespräche durchzuführen, um die eigene Leistung des Studierenden zu überprüfen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass generative KI ohne Kennzeichnung verwendet wurde oder Unklarheiten hinsichtlich des Verständnisses der Inhalte bestehen. Solche Kontrollgespräche werden schriftlich dokumentiert.
Austausch von Dokumenten
Wenn Sie Dokumente per E-Mail an Ihren Betreuenden mailen, beachten Sie bitte Folgendes:
Bitte schicken Sie das Dokument im PDF-Format.
Dokumente sollten grundsätzlich mit einer Seitenzahl versehen sein.
Bitte benennen Sie die Datei derart, dass Datum, Ihr Nachname und der Dokumenteninhalt aus dem Dateinamen hervorgehen, z. B.: BA_Meier_Expose_20251030.pdf.
Bitte vermerken Sie den Dateinamen in der Kopf- oder Fußzeile des Dokuments.
Formatierung der schriftlichen Ausarbeitung
Grundsätzlich gibt es keine fest vorgegebene Formatierung. Sie sollten sich an wissenschaftlichen Standards orientieren und eine einheitliche Formatierung einhalten. Es ist Ihnen freigestellt, welches Textverarbeitungsprogramm (Word oder Latex) Sie dazu verwenden. Gerne können Sie die Latex-Formatvorlage der Wirtschaftsinformatik verwenden. Zu beachten ist, dass die Kapitelstruktur nur als Orientierungshilfe dient und auf den eigenen Bedarf angepasst werden muss.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Ihre Abgabe eine von Ihnen handschriftlich unterschriebene Eigenständigkeitserklärung inkl. der Zustimmung zur Plagiatsprüfung beinhaltet. Die entsprechende Vorlage finden Sie hier in Deutsch bzw. Englisch. Ein Beispiel für die benötigte Auflistung der KI-Tools finden Sie auf unserer Webseite. Sollte keinerlei KI-Nutzung erfolgt sein, müssen Sie dies ebenfalls in einer Nutzungserklärung bestätigen.
Bitte beachten Sie auch den Leitfaden Wissenschaftliches Arbeiten.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise über die Bearbeitung von Bachelor- oder Masterarbeiten an der Universität Trier finden Sie auch hier:
INFORMATIONEN ZUR BACHELOR- / MASTERARBEIT – Universität Trier: https://www.uni-trier.de/universitaet/verwaltung/abteilung-ii-studentische-angelegenheiten/hochschulpruefungsamt-hpa/anmeldung-zur-bachelor-/masterarbeit