Schwerpunktbereich 7 - Deutsches und Internationales Steuerrecht

Ablauf Schwerpunktstudium in 2 oder 3 Semestern

Studienverlauf

Der Schwerpunkt 7 Deutsches und Internationales Steuerrecht wird von der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht (Prof. Dr. Arnd Arnold, Diplom-Volksw.) und der Professur für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Henning Tappe) verantwortet.

Studierende, die im fünften Semester mit dem Schwerpunkt beginnen, sollten im Wintersemester die Vorlesungen Einkommensteuerrecht, Bilanzrecht und Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht belegen und in den folgenden beiden Semestern die übrigen Veranstaltungen besuchen. Dieser Studienverlauf ist insbesondere Studierenden anzuraten, die sich im fünften Fachsemester befinden und noch viele Pflichtveranstaltungen zu absolvieren haben. Alternativ können alle Vorlesungen des Schwerpunkts auch in nur zwei Semestern belegt werden. Dieses Vorgehen kann sich insbesondere für Kandidaten empfehlen, die im siebten Semester studieren und jetzt noch in den Schwerpunkt Steuerrecht wechseln möchten.

Inhalt des Schwerpunktstudiums

Gegenstände des Schwerpunkts sind (Anlage zu § 13 Abs. 4 TStudPO):

a) Allgemeines Steuerrecht (insb. Abgabenordnung),

b) Einkommensteuerrecht (mit Grundzügen des Bilanzsteuerrechts),

c) Unternehmenssteuerrecht (Personengesellschaften, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht),

d) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (mit Grundzügen des Bewertungsrechts),

e) Umsatzsteuerrecht,

f) Europäisches und Internationales Steuerrecht.