Schwerpunktbereich 7 - Deutsches und Internationales Steuerrecht

Inhalt des Schwerpunktstudiums


Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaft

im Wintersemester

Einkommensteuerrecht (2 SWS)

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Person. Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zunächst die wesentlichen Grundlagen der Einkommensteuer. Sodann werden im Einzelnen die persönliche Steuerpflicht, die sieben Einkunftsarten und die Varianten der Einkünfteermittlung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Einnahmen-Überschussrechnung. Intensiv behandelt werden schließlich die verschiedenen Abzugstatbestände bei Erwerbs-aufwendungen (Werbungskosten und Betriebsausgaben) sowie die privaten Abzüge und Ermäßigungen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen).

Bilanzrecht (2 SWS)    

Die Veranstaltung stellt die Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Behandlung der Vorschriften über den handelsrechtlichen Einzelabschluss. Daneben führt die Vorlesung in das System der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) ein und gibt einen Überblick über die nationalen Regelungen zum Konzernabschluss. Schließlich wird das Steuerbilanzrecht eingehend behandelt. Dabei werden auch die verschiedenen Arten der steuerlichen Gewinnermittlung vorgestellt und die Parallelen und Unterschiede zwischen der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung herausgearbeitet.

Umsatzsteuerrecht (2 SWS)

Die Umsatzsteuer betrifft als allgemeine Verbrauchsteuer nahezu jeden wirtschaftlichen Leistungsaustausch. Die Umsatzsteuer ist eine unionsrechtlich harmonisierte Steuer, insofern bietet die Veranstaltung auch starke europarechtliche Bezüge. Ausführlich erklärt werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Umsatzsteuer, insbes. der für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger maßgebliche Unternehmerbegriff und die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerbaren Umsatzes (Lieferung oder sonstige Leistung). Vorgestellt werden einzelne Steuerbefreiungstatbestände, die Besonderheiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage sowie die verschiedenen Steuersätze. Ein Schwerpunkt liegt sodann auf dem Recht des Vorsteuerabzugs. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Ausführungen zum internationalen Umsatzsteuerrecht.

Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht (1 SWS)

Die Vorlesung soll den Studierenden die für das Verständnis der Unternehmensbesteuerung notwendigen Kenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht vermitteln. Hierzu werden Grundzüge des GmbH- und des Aktienrechts vorgestellt und dabei insbesondere Fragen der Kapitalaufbringung und -erhaltung sowie die Binnenstrukturen von GmbH und AG behandelt. Weiterhin gibt die Veranstaltung einen Überblick über das Konzern- und Umwandlungsrecht. Schließlich wird das internationale und europäische Gesellschaftsrecht besprochen. Eingegangen wird dabei insbesondere auf die Vorgaben für die Betätigung ausländischer Gesellschaften in Deutschland sowie auf die Möglichkeiten grenzüberschreitender Umwandlungen.
 

im Sommersemester

Abgabenordnung (2 SWS)

Die AO regelt den allgemeinen Teil des Steuerrechts und umfasst das Steuerschuld- und das Steuerverfahrensrecht. Für Steuern gilt ein besonderes Verwaltungsrecht, das aber dem allgemeinen Verwaltungsrecht ähnelt. Im verfahrensrechtlichen Teil der Vorlesung werden u.a. Wirksamkeit und Korrektur fehlerhafter Steuerver-waltungsakte behandelt (v.a. Steuerbescheide). Für diese speziellen Steuerverwaltungsakte gelten erschwerte Änderungsvorschriften, die der erhöhten Bestandskraft Rechnung tragen. Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchsverfahren als außergerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor dem Finanzgericht nach der FGO dargestellt.

Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)

Die Vorlesung stellt die Unternehmensbesteuerung in Deutschland vor. Diese ist rechtsformabhängig. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen, sind Personengesellschaften weder Steuersubjekt der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer. Vielmehr sind die Gesellschafter von Personengesellschaften wie der Einzelunternehmer einkommensteuerpflichtig. Die Vorlesung behandelt die Besteuerung der verschiedenen Rechts-formen und berücksichtigt dabei bei den Kapitalgesellschaften auch die Besteuerung auf Gesellschafterebene. Ferner wird die Gewerbesteuer vorgestellt. Der letzte Teil der Veranstaltung behandelt als Sonderproblem die Betriebsaufspaltung und gibt einen Überblick über das Umwandlungssteuerrecht.

Europäisches und internationales Steuerrecht (2 SWS)

Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer nationaler Steuerrechtsordnungen fallen. Mit fortschreitender Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen sind davon viele Steuerfälle betroffen. Die Vorlesung behandelt die Ursachen von internationaler Doppelbesteuerung sowie nationale und völkerrechtliche Vorschriften zur Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Staaten. Einen zweiten Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Vorgaben der europäischen Verträge für das nationale Ertragsteuerrecht. Im Fokus stehen dabei die Grundfreiheiten des AEUV sowie die Bedeutung des Beihilfenrechts für Steuervergünstigungen v.a. im Bereich der Unternehmensbesteuerung.

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (1 SWS)    

Die Vorlesung bietet eine Einführung in das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Nach einem Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bildet dabei die Behandlung der einzelnen steuerpflichtigen Erwerbstatbestände unter besonderer Berücksichtigung der erb- und familienrechtlichen Hintergründe einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Weiterhin gibt der Kurs einen Überblick über die steuerlichen Bewertungsregelungen, soweit sie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung sind. Schließlich werden auch die steuerlichen Befreiungsvorschriften und dabei insbesondere die Sonderregelungen für Betriebsvermögen eingehend behandelt.

Zusätzliche Angebote

Die Vorlesungen werden durch das Angebot von Schwerpunktübungsklausuren, Übungen und von (freiwilligen) Seminararbeiten, z.B. im Rahmen eines Moot Court, ergänzt. Es besteht auch die Möglichkeit der Simulation einer mündlichen Prüfung.

Vorträge und Workshops mit Praktikern aus verschiedenen Berufsgruppen sowie Exkursionen runden das Angebot ab. Bitte beachten Sie aktuelle Aushänge sowie die Ankündigungen auf den Internetseiten der beteiligten Lehrstühle

http://www.steuerrecht.uni-trier.de