Schwerpunktbereich 8

Der Schwerpunkt stellt die Regeln der neuen Informationsgesellschaft vor: Rechte an Geistigem Eigentum und an Daten können zugleich Motor und Bremse kreativer wie innovativer Prozesse sein. Auf Blogs, Internetforen und Bewertungsportalen prallen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte aufeinander. Verbraucherschutz im Internet schafft notwendiges Vertrauen und ein Gleichgewicht zu marktstarken Unternehmen, verursacht aber bürokratischen Aufwand und Kosten. Die Grenze zwischen humorvoller Werbung in sozialen Netzwerken und unzulässiger Herabsetzung eines Mitbewerbers ist fließend, ebenso, wie deutlich bei Content Marketing darauf hingewiesen werden muss, dass es überhaupt Werbung ist. Welche Grenzen setzt das Kartellrecht Google & Co. und warum haben die Kartellämter den Zu­sammen­schluss von Flixbus und Postbus nicht geprüft? Die Vernetzung macht vor nationalen Grenzen keinen Halt: Deswegen wird in den einzelnen Veranstaltungen auch auf die internationalen Zusammenhänge und die grenzüberschreitenden Schutzsysteme eingegangen.

Hier finden Sie Informationen:

Gegenstand von Prüfungen sind nach Anl. zu § 13 Abs. 4 TStudO das Recht des Geistigen Eigentums, das Recht der Daten, das Medien- und Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht sowie das IT- und Internetvertragsrecht.
Die Studienarbeiten widmen sich wechselnd unterschiedlichen Oberthemen aus den genannten Bereichen. Die Aufsichtsarbeiten können grundsätzlich alle Bereiche bis auf das Medien- und Persönlichkeitsrecht betreffen. Angesichts der eigenen Lehrveranstaltung im Urheberrecht (Wintersemester) ist mit einer Häufung urheberrechtlicher Fragestellungen in den Prüfungen zu rechnen.


Der Schwerpunktbereich im Überblick:

Im Flyer finden sie aktuelle Informationen zum Schwerpunktbereich 8, insbesondere:

  • zum Inhalt des Schwerpunktstudiums
  • zum Studienverlauf, Prüfungsstoff und den Prüfungsmodalitäten

 → Flyer zum Schwerpunktbereich 8

 → Studentenimpressionen zum SPB 8

 → Vorstellungsvideo zum SPB 8