Informationen zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Die Schwerbehinderung bemisst sich im „Grad der Behinderung“ (GdB). Ob man den Bescheid über die festgestellte Behinderung den Arbeitgebern vorlegt, muss man selbst entscheiden. Tut man es nicht, erfährt niemand davon. Tut man es doch, können daraus eine Menge Vorteile entstehen, u.a. ein besonderer Kündigungsschutz. Insbesondere im öffentlichen Dienst profitieren Arbeitnehmer:innen mit einer Schwerbehinderung ("...bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt").
Das Online-Antragsformular finden Sie hier.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale und stellt einen Grad der Behinderung (GdB) fest. Bis zur Erstellung des entsprechenden Schreibens können allerdings einige Wochen bis Monate vergehen.