HS / MA Modalitäten

Erweitertes Prüfungsangebot für die Examensklausur Wahlfach Statistik

Modularisierung

In Analogie zur Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise für ein Wahlfach, können seit dem Frühjahr 2007 einzeln erbrachte Leistungsnachweise am Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialstatistik, im folgenden Statistiklehrstuhl genannt, zur Anerkennung der Examensprüfung im Wahlfach Statistik dienen.

Anerkennungsverfahren

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Wahlfachklausur kann ein Äquivalenzleistungsnachweis Statistik in einer vom Hochschulprüfungsamt bekannt gegebenen Frist vor dem Prüfungstermin dem Hochschulprüfungsamt vorgelegt werden, mit dem die Examensklausur des Wahlfaches Statistik anerkannt wird.

Liegt dieser Äquivalenzleistungsnachweis Statistik nicht zu der vom Hochschulprüfungsamt genannten Frist vor, muss die bisherige 4-stündige Blockprüfung im Wahlfach Statistik abgelegt werden.

Äquivalenzleistungsnachweis Statistik

Im Einzelnen sind insgesamt drei Leistungsnachweise einzureichen, die vom Inhaber des Lehrstuhls Statistik als äquivalent zur Examensklausur im Wahlfach Statistik gewertet wurden.

Diese Leistungsnachweise werden für (im Allgemeinen) 90-minütige Klausuren zu den am Statistiklehrstuhl im Rahmen des Hauptstudiums angebotenen Statistikvorlesungen ausgestellt, für maximal eine durch den Statistik Lehrstuhlinhaber als den Klausuren äquivalent erbrachte Leistungen während eines Auslandsstudiums oder maximal eine am Statistiklehrstuhl erbrachte Seminarleistung.

Zu jeder Vorlesung wird in der letzten Vorlesungswoche eine Klausur angeboten. Voraussichtlich in der letzten Vorlesungswoche des darauf folgenden Semesters wird für jene Studierenden, die den ersten Versuch nicht bestanden haben bzw. am ersten Versuch nicht teilgenommen haben eine Wiederholungsklausur angeboten. Eine Teilnahme an der Wiederholungsklausur bei bereits bestandener Prüfung ist nicht möglich. Es wird maximal eine Wiederholungsklausur angeboten.

Zu den Vorlesungen, die in einer Teilprüfung abgelegt werden können, gehören:

  • Stichproben
  • Mathematische Statistik
  • Ökonometrie
  • und weitere aktuelle Veranstaltungen (beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Vorlesungen)

Bei der Anerkennung einer im Ausland erbrachten Leistung ist zu beachten, dass vor Ablegen der Prüfung im Ausland deren Anerkennbarkeit mit dem Inhaber des Lehrstuhls Statistik abzusprechen ist.

Die Entscheidung über die Äquivalenz von Teilleistungen obliegt ausschließlich dem Inhaber des Lehrstuhls Statistik. Mit der Entscheidung zum Ablegen von Teilleistungen wird dies durch den Prüfling akzeptiert.

Vorbesprechung & Anmeldung zu den 90-minütigen Klausuren

Zu jeder Teilprüfung findet eine Vorbesprechung statt, deren Besuch zwingend erforderlich ist.

Sofern durch das Inkrafttreten der Master-Prüfungsordnung nicht eine anderweitige Regelung vorgesehen ist, wird der genaue Prüfungstermin und der Anmeldezeitraum zur Prüfung durch den Lehrstuhl Statistik bekannt gegeben. Vorbehaltlich einer Änderung durch die Master-Prüfungsordnung erfolgt die Anmeldung nicht beim Hochschulprüfungsamt, sondern direkt am Lehrstuhl (aktuelle Informationen können Sie hier entnehmen).

Blockprüfung

Es ist den Studierenden der Diplomstudiengänge BWL, Soziologie und VWL freigestellt, auch weiterhin an der vierstündige Wahlfachklausur Statistik (Blockprüfung) im Sinne der Diplomprüfungsordnung teilzunehmen, die weiterhin für eine Übergangsfrist i.A. an die Diplom-Master-Übergangsfrist angeboten wird.

Sollten Sie eine Blockprüfung wünschen, bitten wir Sie sich rechtzeitig (zu Beginn des Semesters) persönlich an den Lehrstuhl zu wenden!