Allgemeines

Statusgruppen im uniSPORT

Mitglieder Trierer Hochschulen*StudierendeUNIVERSITÄT Trier, Hochschule Trier (ehemals FH-Trier), Theologische Fakultät Trier
BediensteteUNIVERSITÄT Trier, Hochschule Trier (ehemals FH-Trier), Theologische Fakultät Trier
AzubisUNIVERSITÄT Trier (Entgelte wie Mitarbeitende)
Gäste

 
normalAlle, die keiner aufgeführten Statusgruppe angehören.
ermäßigtEingeschriebene Studierende anderer Hochschulen, Schüler/innen, Azubis anderer Arbeitgeber, Jugendliche bis 18 Jahren, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende

* und gleichgestellte Mitglieder: IAAEU, ZPID

Teilnahmeberechtigung im uniSPORT

Bevorrechtigt zur Teilnahme am Sportangebot das uniSPORTs sind alle Studierende der Trierer Hochschulen.

Daneben können auch die Bediensteten der Trierer Hochschulen am Sportangebot teilnehmen.

Soweit freie Kapazitäten verbleiben, sind beim uniSPORT der UNIVERSITÄT Trier auch Gäste herzlich willkommen.

Zahlungsverkehr im uniSPORT

Im Allgemeinen Hochschulsport der UNIVERSITÄT Trier ist nur bargeldloser Zahlungsverkehr  an den dafür vorgesehenen TUKAN-Automaten möglich. Barzahlungen sind NICHT möglich.

Gezahlt werden kann mit der Tunika-, Bediensteten-, Gäste-, EC- oder Kreditkarte (nur Visa und Master möglich) an den TUKAN-Automaten, die sich auf dem Universitätsgelände befinden.

Versicherungsschutz & Haftungsfragen im uniSPORT

Studierende

Eingeschriebene Studenten und Studentinnen sind bei der Teilnahme an offiziellen Sportveranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gegen Sportunfälle bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.
 

MitarbeiterInnen (Universität Trier)

Angestellte und Arbeiter/innen der Universität sind als Teilnehmer/innen am Hochschulsport in der Regel nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert, sofern ihr Sporttreiben regelmäßig und zum Zwecke der Gesunderhaltung erfolgt.

Bei Beamten/innen gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfall.
 

Gäste

Für Gäste, die an den Veranstaltungen des Hochschulsports teilnehmen, übernimmt die UNIVERSITÄT Trier keine Haftung und keinen Versicherungsschutz, auch nicht über die Landesunfallkasse. 

Eine entsprechende Verzichtserklärung ("Erklärung über den Haftungsausschluss") auf jedwede Ansprüche muss von außeruniversitären Teilnehmern/innen schriftlich abgegeben werden.

Empfohlene private Versicherung

Allen Teilnehmern/innen am Hochschulsport wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass Dritten bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.

Was ist versichert?

Offizielle Veranstaltungen des Hochschulsports sind nur jene, die von der Leitung des Hochschulsports genehmigt wurden. Bei der freien Sportausübung (ohne Übungsleiter/in) entfällt der Versicherungsschutz.

Kein Versicherungsschutz im Fitnessstudio

Bitte beachten Sie, dass das Sporttreiben im "Studio"auf eigene Gefahr erfolgt. Es besteht KEIN Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des uniSPORTs, auch wenn ein Entgelt erhoben wird.

Unfallmeldungen

Studierende haben sich im Falle von Sportunfällen unverzüglich mit der für sie zuständigen SachbearbeiterIn im Verwaltungsgebäude der UNIVERSITÄT Trier zwecks Erstattung einer Unfallanzeige in Verbindung zu setzen.
Unfallbögen dafür gibt bei der Sportverwaltung im uniSPORT.