Anerkennungen

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die fachliche und inhaltliche Prüfung auf Äquivalenzen von Studienleistungen, wenn ein Studierender von einer anderen Universität oder aus einem anderen Fach kommt oder von einer anderen Prüfungsordnung in die aktuell gültigen Fassung der Ordnungen "Fachprüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (BA, 1F)" vom 12.8.2019 (für Bachelor) und "Fachprüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (MA, 1F) " vom 12.8.2019 (für Master) wechseln möchte.

Aktuelles in Corona-Zeiten

Während der Corona-Krise müssen Anträge nicht in Papierform eingereicht werden, es genügt ein Scan mit Unterschrift per Email.

Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der derzeitigen Lage die Bearbeitungszeit erheblich länger dauern kann und nach Prioritäten abgearbeitet wird.

 

Prozess der Anerkennung

  1. Sie reichen bitte schriftlich* mit eigenhändiger Unterschrift das entsprechende Antragsformular (s. unten) sowie einen Auszug Ihrer bisherigen Studienleistung und - im Fall des Universitätswechsels - einen Link auf das für Sie bisher gültige Modulhandbuch ein. Nutzen Sie bitte hierfür die Formulare wie weiter unten aufgeführt.
  2. Wir prüfen Ihre Unterlagen und bereiten die Anerkennung vor. Sollte es Fragen oder Wahlmöglichkeiten geben, melden wir uns bei Ihnen per Email. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Reichen Sie daher frühzeitig Ihre Unterlagen ein und berücksichtigen Sie eine längere Bearbeitungsphase in der üblichen Urlaubszeit.
  3. Ggfs. Termin zur Klärung der offenen Fragen (s. oben).
  4. Wir reichen die Anerkennung auf dem direkten Dienstweg an das HPA weiter - Sie erhalten den Anerkennungsbescheid zeitgleich per Email. Wir bitten Sie, diesen Bescheid sorgfältig zu prüfen und uns Unstimmigkeiten unmittelbar anzuzeigen.
  5. Das Hochschulprüfungsamt nimmt die durch den Prüfungsausschuss anerkannten Leistungen in PORTA auf. Die Eintragung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Das HPA bittet darum, von Anfragen abzusehen.

* Zur Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses können Sie uns gerne die Formulare und den Porta-Auszug vorab schon an pa-winfouni-trierde per Email senden, aber Ihr Antrag wird erst ans HPA weitergegeben, wenn Sie uns das eigenhändig unterschriebene Original (Unterlagen bitte nicht zusammen tackern!) eingereicht haben.

 

Wechsel der Prüfungsordnung

Wir haben verschiedene Fachprüfungsordnungen.
Studierende, die aus der FPO 2015/2017 in die FPO 2019 wechseln möchten, nutzen bitte das folgende Wechselformular und fügen einen Portaauszug bei.
Wenn bereits ein Wechsel erfolgt ist und im Nachgang ergänzende Anerkennungen erfolgen sollen, nutzen Sie bitte den folgenden Ergänzungsantrag.

Eine genaue Aufstellung der Äquivalenzen für Bachelor und Master finden Sie hier:

Äquivalenzen Bachelor

Äquivalenzen Master

Fachwechsel (innerhalb der Universität Trier)

Bitte reichen Sie das hierfür vorgesehene Antrag Anerkennung und den aktuellen Portaauszug ein.

Universitätswechsel

Bitte stellen Sie uns einen Link auf das Modulhandbuch Ihres Studiengangs zur Verfügung (hilfreich wäre ein elektronischer Link). Bitte reichen Sie außerdem das entsprechende Formular Antrag Anerkennung ein.