Noch Fragen zu den Anerkennungen? Hier finden Sie die Antwort!

Wie verläuft die Kommunikation?

Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserem Bachelorstudiengang!

Um möglichst allen Anfragenden vor Ablauf der Einschreibefrist eine Rückmeldung geben zu können, gehen wir wie folgt vor:

Wir lassen Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer anzuerkennenden Leistungen zukommen, wenn Sie uns die Leistungsbescheinigungen (inklusive Fehlversuchen) per Email als Gesamt-pdf zukommen lassen. In unserer Antwortmail finden Sie weitere Hinweise.

Anschließend müssen Sie entscheiden, ob Sie sich bei uns einschreiben - nach der Einschreibung stehen wir Ihnen gerne für weitere Gespräche zur Verfügung.

Für die Einschreibung ist das Studierendensekretariat der Universität Trier zuständig.

Wichtige Termine und Fristen finden Sie hier.

Wird meine Zwischenprüfung und mein Schwerpunkt wie im Staatsexamensstudiengang anerkannt?

Nein.

Anders als im Staatsexamensstudiengang wird weder die Zwischenprüfung noch die Schwerpunktprüfung als komplette Leistung anerkannt. Nur die passenden Prüfungsleistungen zu den einzelnen Modulen können anerkannt werden.

Kann ich eine Prüfungsform durch eine andere Prüfungsform ersetzen?

Eine Klausur ist eine Klausur und kann nicht mit einer anderen Prüfungsform (Hausarbeit, Seminar oder mündliche Prüfung) anerkannt werden.

Dies gilt entsprechend auch für andere Formate.

Kann eine Seminararbeit als Bachelorarbeit anerkannt werden?

Eine Arbeit (Seminararbeit - oder auch teilweise wissenschaftliche Hausarbeit genannt) kann nur anerkannt werden, wenn sie in deutscher Sprache verfasst wurde, wenn sie inhaltlich in unsere Wahlbereiche (siehe Modulhandbuch) passt und im Rahmen eines wiederholungsbegrenzten Versuches im Schwerpunkt geschrieben worden ist.

Meine Studienarbeit wurde als Bachelorarbeit anerkannt, aber sie ist nicht in Porta sichtbar.

Erst wenn alle anderen Leistungen bestanden sind, wird die Bachelorarbeit in Porta sichtbar.

Warum wird mir Zivilrecht III nicht anerkannt?

Zivilrecht III besteht aus der Vorlesung Schuldrecht BT und Sachenrecht. Die Klausur beinhaltet beide Bereiche.

Sollten Sie nur eine Klausur in Schuldrecht BT oder Sachenrecht vorweisen können, kann diese nicht anerkannt werden.

Warum wird mir eine Klausur nicht auf ein Modul anerkannt?

Prüfungsleistungen werden auf die einzelnen Module anerkannt, wenn sie den Modulabschlussprüfungen entsprechen, also explizit die Kenntnis der Inhalte des Moduls abprüfen. So ist es zB nicht möglich, eine Klausur aus dem Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene auf das Modul allgemeines Verwaltungsrecht anzurechnen, nur weil dort Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht vorausgesetzt und manchmal auch mitgeprüft wurden.

Zu welchem Semester soll ich mich einschreiben?

Bitte beachten Sie, dass unsere Vorlesungen (und damit auch die Abschlussklausuren) zum größten Teil nur im Jahresrhythmus angeboten werden.

Das bedeutet: wenn Sie zB Öffetnliches Recht III (allgemeines Verwaltungsrecht), Öffentliches Recht B oder die Wahlpflichtklausur noch benötigen, macht es nur Sinn in einem Wintersemester zu starten.

Teilnahmevoraussitzung für zB Öffentliches Recht B und auch die Wahlpflichtklausur wäre das Bestehen von Öffentliche Recht III.

Allerdings sollten Sie für den Schwerpunkt mindestens 2 Semester einplanen.

Warum wird / werden meine Schwerpunktklausur/en nicht anerkannt?

Unsere 3 stündigen Wahlpflichtklausuren beinhalten den kompletten Stoff von zwei Semestern (siehe Modulhandbuch). Insoweit können Schwerpunktklausuren anderer Universitäten nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt werden.

Wo finde ich das Modulhandbuch?

Wohin wende ich mich zur Einschreibung

Welche wichtigen Termine und Fristen muss ich einhalten?

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Nein, es gibt keine Anwesenheitspflicht zu den Vorlesungen oder AGs.

Wir empfehlen Ihnen allerdings die Teilnahme, insbesondere im Schwerpunktbereich, an den Vorlesungen. Auch empfehlen wir die Teilnahme an den AGs für Anfänger.

Wieso bin ich zu der Klausur angemeldet?

Die Anmeldung zu den Klausuren in

ZR I | ZR II | ZR III

STR I | STR II

ÖR I | ÖR II | ÖR III

finden automatisch statt. Eine Abmeldung von der Klausur ist nicht möglich.

Die Teilnahme ist verpflichtend.

Nicht erscheinen = nicht bestanden!

Weitere Informationen zu Krankheit bei wiederholungsbegrenzten Prüfungen, finden Sie hier.