Hauptstudium
Übersicht

Ablauf des Hauptstudiums
Nach Abschluss des Grundstudiums beginnt das Hauptstudium ab dem 3. bzw. 4. Semester. In dieser Phase sind die sogenannten „Übungen für Fortgeschrittene“ zu absolvieren, die auch als Große Scheine bekannt sind.
Große Scheine
Im Hauptstudium müssen drei große Scheine erworben werden:
- Großer Schein Strafrecht (i. d. R. im 4. oder 5. Semester)
- Großer Schein Zivilrecht (i. d. R. im 5. Semester)
- Großer Schein Öffentliches Recht (i. d. R. im 6. Semester)
Jeder große Schein besteht aus einer bestandenen Hausarbeit und einer bestandenen Klausur.
Zusätzliche Leistungen
Neben den großen Scheinen sind für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung weitere Nachweise erforderlich, die jedoch auch schon im Grund- oder Schwerpunktstudium erbracht werden können:
- Praktika
- Fremdsprachennachweis oder FFA (Fachspezifische Fremdsprachenausbildung)
- Grundlagenschein