Grundstudium
Übersicht

Ablauf des Grundstudiums
Das Grundstudium vermittelt die wesentlichen Grundlagen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts. Es endet mit der Zwischenprüfung, die Voraussetzung für das Hauptstudium und die Staatliche Pflichtfachprüfung ist.
Prüfungsstruktur und Zeitplan
Die Zwischenprüfung setzt sich aus insgesamt acht Klausuren und einer Hausarbeit zusammen. Die Klausuren verteilen sich je nach Studienbeginn unterschiedlich auf die Semester:
Bei Studienbeginn im Wintersemester:
- 1. Semester: Zivilrecht I, Strafrecht I, Öffentliches Recht II
- 2. Semester: Zivilrecht II, Strafrecht II, Öffentliches Recht I
- 3. Semester: Zivilrecht III, Öffentliches Recht III
Bei Studienbeginn im Sommersemester:
- 1. Semester: Öffentliches Recht I
- 2. Semester: Zivilrecht I, Strafrecht I, Öffentliches Recht II
- 3. Semester: Zivilrecht II, Strafrecht II
- 4. Semester: Zivilrecht III, Öffentliches Recht III
Alle Klausuren sind unabhängig von bereits erzielten Ergebnissen zu schreiben, d. h., Studierende müssen auch an späteren Prüfungen teilnehmen, wenn sie vorherige noch nicht bestanden haben.
Hausarbeit und weitere Studienleistungen
Neben den Klausuren ist eine Anfängerhausarbeit anzufertigen, die ab dem ersten Semester geschrieben werden kann, jedoch spätestens im vierten Semester bestanden sein muss.
Zusätzlich sind für die Staatliche Pflichtfachprüfung ein Praktikum, ein Fremdsprachennachweis (auch durch FFA) sowie ein Grundlagenschein erforderlich. Diese Leistungen können bereits im Grundstudium oder später im Haupt- oder Schwerpunktstudium erbracht werden.
Mit erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung ist der erste große Meilenstein im Jurastudium erreicht. Danach beginnt das Hauptstudium, in dem die Studierenden sich vertieft mit den einzelnen Rechtsgebieten befassen und sich auf die Schwerpunktbereichsprüfung sowie die Staatliche Pflichtfachprüfung vorbereiten.
Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Was sind Arbeitsgemeinschaften?
Zu den Hauptvorlesungen (Zivilrecht I-III, Öffentliches Recht I-III, Strafrecht I-II) werden jedes Semester Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten, bei denen der Vorlesungsstoff in Gruppen mit wesentlich geringerer Teilnehmerzahl geübt wird. In dem allgemeinen Stundenplan sind diese Arbeitsgemeinschaften, die zu sehr verschiedenen Zeiten angeboten werden, nicht enthalten. Es gibt keine Überschneidungen mit den Pflichtvorlesungen aus Ihrem Stundenplan, aber die FFA-Kurse müssen Sie selbst im Auge behalten! Bitte lesen Sie dringend vorher die ⇒Informationen der FFA zur Stundenplangestaltung!
Wo und wie melde ich mich an?
Sommersemester 2025:
Sie müssen sich in PORTA zu den Arbeitsgemeinschaften in Zivilrecht II (Nr. 15203323), Strafrecht II (Nr. 15303391) und Öffentliches Recht (Nr. 1540348) anmelden. Für Erstsemester findet dieses Semester die Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht (Nr. 15403493) statt. Eine Liste der angebotenen AGs finden Sie hier.
Mit Ihrer ZIMK-Nutzerkennung, die Sie automatisch mit Ihrer Zulassung erhalten, haben Sie Zugang zum Intranet der Universität und zum Programm PORTA. Sie können sich hier eine Reihe von Videotutorials ansehen, die Ihnen die wichtigsten PORTA-Funktionen Schritt für Schritt demonstrieren.
Das Verfahren zur Anmeldung mit Gruppenpriorität zeigt Ihnen dieses Video. Sie benötigen dafür aber nicht wie im Video gezeigt die Titel, sondern nur die Nummern der Veranstaltungen, wie sie oben angegeben sind.
Sie müssen sich zunächst in Zivilrecht, Strafrecht und Staatsorganisationsrecht zu jeweils drei Arbeitsgemeinschaften anmelden; geben Sie wie im Video gezeigt Prioritäten an und achten Sie am besten auch gleich darauf, dass Ihre Fächer sich nicht überschneiden (das System vergleicht nicht, ob Sie sich zB in Zivilrecht und Strafrecht zu den gleichen Zeiten angemeldet haben). Nach Schluss der Anmeldefrist werden die Plätze zugelost (den aktuellen Zeitplan finden Sie unten).
Falls die Arbeitsgemeinschaften, zu denen Sie sich anmelden, sofort in Ihrem Stundenplan erscheinen, ist das noch nicht die Zulassung - die erfolgt erst nach Abschluss des Losverfahrens!
Zeitplan
Phase 1 vom 26.03. bis zum 30.03.2025: Studierende haben die Möglichkeit, sich zu den Arbeitsgemeinschaften anzumelden.
Anschließend Phase 2 vom 30.03. bis zum 04.04.2025: Platzvergabe per Los, keine Eintragungsmöglichkeit.
Die Platzvergabe entscheidet sich nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, sondern nach Priorität und Zufallsprinzip. Nach der Verlosung können Sie kontrollieren, ob Sie in allen Fächern einen Platz bekommen haben und ob Ihre Zeiten sich nicht doch überschneiden. Wer eine Zeit doppelt belegt oder sonst ein Problem mit der ursprünglich selbst gewählten Zeit hat, kann sich bei einer AG abmelden und in Phase 3 neu zu einer anderen Zeit anmelden.
Es ist völlig normal, wenn Sie in dieser Phase irgendwo keinen Platz erhalten, da erfahrungsgemäß erst mal alle versuchen, nur in den frühen Zeiten unterzukommen - Ihre Chancen auf Zuteilung eines Platzes erhöhen sich ungemein, wenn Sie sich nicht mit allen drei Prioritäten nur zu den beliebtesten Zeiten (zB 8-10, 14-16 Uhr) anmelden, sondern wenigstens für Ihre 3. Wahlmöglichkeit eine spätere Zeit angeben.
Phase 3 vom 04.04. bis zum 09.04.2025: wer bisher keinen Platz erhalten hat, kann es erneut versuchen - für alle Fächer oder für das einzelne Fach, in dem ihm eine Arbeitsgemeinschaft fehlt. Bewerben Sie sich nicht für Gruppen, bei denen die maximale Teilnehmerzahl schon erreicht ist! In dem zweiten Losverfahren wird das System hier niemanden mehr zuteilen, die Gruppen müssen aber in der Liste stehen bleiben.