Fortbildung
Modulare Fortbildungsreihe "Professionelles Management im Hochschulsekretariat"
Die Modulreihe „Professionelles Management im Hochschulsekretariat“ richtet sich an alle Hochschulsekretär:innen, die eine höhere Professionalisierung ihrer Qualifikation anstreben. Sie fand zum ersten Mal auf Initiative des SNW im Jahr 2005 statt und hat seitdem sowohl entscheidend dazu beigetragen, die Sekretariatsarbeit effizienter zu gestalten, als auch die Zusammenarbeit der Sekretariate der einzelnen Abteilungen und Fachbereiche untereinander nachhaltig gestärkt.
2023 startete der aktuelle Jahrgang der Fortbildungsreihe (2023-2025):
Kanzlerin zum Start der modularen Fortbildungsreihe für das Hochschulsekretariat an der Uni Trier 2023
Broschüre zur 3. Auflage der modularen Fortbildungsreihe für Hochschulsekretärinnen und -sekretäre
Zur Teilnahme an der modularen Fortbildungsreihe sind insgesamt 12 Veranstaltungen innerhalb von zwei Jahren verpflichtend zu belegen:

FairNetztEuch!
FairNetztEuch! ist ein bundesweites jährliches Sekretariatsnetzwerktreffen, das von der bukof orhanisiert wird und der Vernetzung sowie der Weiterbildung dient. Die bukuf, die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen, ihrerseits ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. In der bukof sind alle verbunden, die die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten wollen. Hier finden Sie mehr Inforamtionen zur bukof und ihren Aktivitäten.
Weiterbildung für Beschäftigte der Uni Trier
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Weiterbildungskurse zu belegen, dann sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Fortbildungsprogramm für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Uni Trier
Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist Dienstzeit und muss nur mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Es muss keine Bildungsfreistellung beantragt werden. Hier finden Sie das aktuelle Fortbildungsangebot der Personalentwicklung an der Uni Tier.
- Weiterbildung außerhalb der Universität Trier
In dem Fall müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme stellen. Hier das dazugehörige Formular (unter F).
Dabei sind folgende rechtliche Besonderheiten zu beachten:
- Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende sowie für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine insgesamt mindestens zweijährige Beschäftigung, bei Auszubildenden ein einjähriges Ausbildungsverhältnis.
- Wie lange?
Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Tage innerhalb der Ausbildung, allerdings nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.
- Verfahren
Erläuterungen für Arbeitnehmer (PDF-Datei)
Ablaufdiagramm für Arbeitnehmer (PDF-Datei)
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz