Wer kann von sexueller Belästigung betroffen sein?
Von sexueller Belästigung kann jede und jeder betroffen sein.
Alle Geschlechter können betroffen sein, Männer oder Frauen ebenso wie trans*- sowie intergeschlechtliche Menschen. Die zahlenmäßig größte Gruppe von Betroffenen sind jedoch Frauen; laut einer Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes („Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen“, Berlin, August 2015) haben in Deutschland 60% aller Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr irgendeine Form der sexualisierten Diskriminierung erlebt.
Im Hochschulkontext birgt die persönliche Nähe im Rahmen eines individuellen Betreuungssystems oder noch immer stark hierarchisch organisierten Wissenschaftsbetriebs besondere Formen der Abhängigkeit.
Nach dem deutschen Länderbericht einer EU-weiten Studie über sexuelle Belästigung und Gewalt an weiblichen Studierenden („Gender based Violence, Stalking and Fear of Crime“, hier nach Expertise der Antidiskriminierungsstelle, s.o.) waren 54,7% der befragten Studentinnen – also jede zweite – während der Zeit des Studiums sexuell belästigt worden, 3,3% waren sogar sexueller Gewalt ausgesetzt. Ein Drittel der Angriffe kam aus dem Umfeld der Hochschule; zu den übergriffigen Personen zählen Lehrende und andere Hochschulangestellte ebenso wie Kommiliton*innen.
Zu schützen sind aber nicht nur Personen in der Ausbildungsphase, sondern auch Vorgesetzte, Lehrende, Verwaltungsangestellte oder temporär an der Universität Beschäftigte.
Jede Form sexuellen Übergriffs ist an der Universität Trier tabu.