FAQ Outgoing
Erfahrungsberichte
Ja und zwar unter diesem <link>Link. Weiterhin finden Sie Alumniberichte unter dem Bereich <link>MEST-Alumni.
Bewerbungsverfahren
Alle Studierende im Master BWL, VWL und Soziologie aus dem Fachbereich IV.
Die Bewerbungsfrist ist der 15. April 2019.
Eine Auflistung mit allen <link _self>Partneruniversitäten finden Sie unter der Seite Partnerunis, sowie entsprechende Links zu der Universitäts-Homepage und eine Information zur angebotenen Kurssprache.
Das ist abhängig von der jeweiligen Partneruniversität. Beispielsweise sind MEST-Kandidaten für das University College Dublin in der Regel von Januar bis Mai im Ausland.
Sie gehen für ein Semester oder ein bis zwei Trimester ins Ausland. Die genaue Dauer ist abhängig von der jeweiligen Partneruniversität.
Für die Bewerbung ist ein Sprachnachweis erforderlich. Das <link _blank>Sprachenzentrum bietet regelmäßig entsprechende Sprachtests an. Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechenden Sprachtest vor der Bewerbungsfrist absolvieren.
Weiterhin verlangt die Universität Amsterdam einen aktuellen TOEFL-Test; alternativ: Cambridge English oder IELTS.
Für die Bewerbung sind ein Lebenslauf, das Bewerbungsformular, ein PORTA-Ausdruck, eine Kopie des Bachelorzeugnisses sowie ein Sprachnachweis vonnöten. Weiterhin wird eine Zusatzleistung erwartet (in der Regel ein kurzer Essay zum Themenbereich des MEST-Programms). Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite <link _blank>Bewerbung.
Organisatorisches
Für Ihre Unterbringung sind Sie in der Regel selbst verantwortlich. Je nach Partneruniversität kann es jedoch möglich sein, dass Sie dort entsprechende Informationen oder Angebote und z. B. ein Zimmer im Wohnheim erhalten. In Toulouse besteht beispielsweise grundsätzlich die Möglichkeit, ein Zimmer im Wohnheim anzumieten.
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Ihr Versicherungsschutz im gleichen Maße im europäischen Ausland gilt und wenn ja, ob auch die Länge Ihres Aufenthaltes abgedeckt ist.
Ja, Sie haben eine/n AnsprechpartnerIn im Ausland. Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Bewerbungszusage.
Grundsätzlich benötigen wir eine offizielle Notenbescheinigung. Darüber hinaus benötigen Sie im Rahmen des Erasmus-Stipendiums weitere Unterlagen, wie das das unterschriebene Learning Agreement. Setzen Sie sich hierfür mit dem <link _blank>Akademischen Auslandsamt (AAA) in Verbindung.
Finanzielles
Für MEST-Studierende der Universität Trier besteht die Möglichkeit während des Auslandsaufenthaltes eine Unterstützung durch Erasmus zu erhalten.
Die Höhe des jeweiligen Stipendiums ist abhängig von der Ländergruppe und jährlichen Schwankungen. Über die genaue Stipendienhöhe kann vorab keine Auskunft erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim <link _blank>Akademischen Auslandsamt (AAA).
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, weiterhin BAFöG zu beziehen. Bitte klären Sie Details mit Ihrem/r jeweiligen BAFöG-BearbeiterIn ab.
Kursabsprache
Die Kursabsprache erfolgt vor der Aufnahme Ihres Auslandsaufenthaltes, um sicherzustellen, dass die Kurse mit den Zielen des MEST-Programms vereinbar sind. Weiterhin ist die Kursauswahl in Form des Learning Agreements Voraussetzung für das Erasmus-Stipendium.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch fachfremde Kurse zu belegen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie zunächst alle erforderlichen Kurse für das MEST-Programm belegen, bevor Sie sich für andere Kurse entscheiden. Es ist dringend erforderlich, dass Sie in solch einem Fall Rücksprache mit uns halten.
Bitte füllen Sie das entsprechende Anerkennungsformular aus und reichen Sie es als solches bei uns ein. Wir entscheiden anschließend (ggf. nach persönlicher Rücksprache mit Ihnen) über die Kurswahl.
Anerkennung
Grundsätzlich ist das möglich, wenn es sich um ähnliche Kurse/Module handelt. Bitte halten Sie hierfür Rücksprache mit uns.