Prüfungsseminar im Arbeitsrecht "Organisation und Beteiligungsrechte der Koalitionen"

Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 3 „Arbeits- und Sozialrecht“. Es soll sich zum einen mit der Organisation der arbeitsrechtlichen Koalitionen, insbesondere Fragen der Mitgliedschaft, auseinandersetzen. Zum anderen sollen die Rechte und Pflichten der Koalitionen in den Bereichen des Tarifrechts, aber auch darüber hinaus gehend, behandelt werden.

 

Mögliche Themen sind:

  • Der Austritt einer Koalition aus einem Verband – insbesondere zu Austrittsfristen und Blitzaustritt
  • Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb
  • Soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für die Anerkennung einer Arbeitnehmerkoalition als Gewerkschaft
  • Die Beteiligung der Sozialpartner beim Rechtsetzungsverfahren auf europäischer Ebene nach Art. 155 AEUV

 

Studierende, die das Seminar nicht als Prüfungsseminar, sondern „zur Probe“ belegen möchten, können sich ab sofort anmelden. Die Teilnehmerzahl für das Seminar ist begrenzt. Nicht-Prüfungskandidaten kann daher erst zugesagt werden, wenn die Anzahl der Prüfungskandidaten bekannt ist. Die Anmeldung für Prüfungskandidaten erfolgt über das Prüfungsamt und richtet sich nach dessen Vorgaben. Bei Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an meinen Mitarbeiter Herrn Hoffmann.

Seminarsitzungen

Die Seminarsitzungen finden zu den folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 22. April: 13 - 18 Uhr

Freitag, 23. April: 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Donnerstag, 6. Mai: 13 - 18 Uhr

 

Ort des Seminars ist der Max-Weber-Raum, H 714, im IAAEG. Den Weg zum IAAEG im Hochtrakt des Campus 2 finden Sie hier  beschrieben.

Achtung Terminänderung!

 

Die Vorbesprechung findet nicht wie zunächst angekündigt am 10.2.2010 um 15 Uhr in Raum C4 statt, sondern um 13 Uhr in Raum P 1 (neues Seminargebäude hinter dem A/B-Gebäude an der Stelle der ehemaligen Container)