Detaillierte Informationen über die Promotionsvoraussetzungen finden Sie in der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Generell wird die Annahme als Doktorand durch den Fachbereich (§ 4 PromO) erfolgen, wenn die erforderliche Qualifizierung nachgewiesen ist und mit einem Betreuer die Dissertation vereinbart wurde (§ 5 Abs. 1 PromO).