Fragen und Antworten zur Masterarbeit

Diese Seite beinhaltet Fragen und Antworten rund um die organisatorischen Aspekte Masterarbeit. Wir hoffen, dass die Informationen korrekt und nützlich sind und immer wieder auftretende Fragen klären helfen. Beachten Sie aber bitte unbedingt, dass letztlich nur die jeweils für Sie geltenden Prüfungsordnungen und anderen offiziellen Dokumente maßgeblich und rechtsgültig sind.

Haben Sie eine oder mehrere weitere Fragen, die hier aufgenommen werden könnten? Dann schreiben Sie gerne an Christof Schöch (Email schoechuni-trierde).

Fragen und Antworten

Wo finde ich allgemeine Informationen zur Masterarbeit?

Wie muss die Betreuung auf verschiedene Personen aufgeteilt sein?

Es gibt immer zwei Personen, die involviert sind. Die erste Person ist für die Vereinbarung des Themas, die Betreuung der Arbeit und die Begutachtung zuständig. Sie kommt aus dem Fach Digital Humanities (genauer: ist ein entsprechend anerkanntes Mitglied der Professur oder des TCDH, siehe die entsprechende Frage). Eine zweite Person ist zusätzlich ebenfalls für die Begutachtung zuständig. Die zweite Person kann ebenfalls aus dem Fach Digital Humanities kommen. Wenn ein weiteres Fach für die Arbeit unmittelbar relevant ist, sollte die zweite Person diesem Fach angehören. Diese zweite Person kann sowohl aus dem Fachbereich II, als auch aus anderen Fachbereichen oder von einer anderen Universität oder sonstigen Einrichtung kommen. Mindestens eine der betreuenden bzw. prüfenden Personen soll aber Hochschullehrer:in (Professor:in, Juniorprofessor:in) oder habilitiert sein.

Siehe zu diesem Thema auch den relevanten Passus aus der Allgemeinen Prüfungsordnung Master (Stand 6.1.2023), §15, Abs. 4: "Die Masterarbeit wird von einer Prüferin oder einem Prüfer des Faches gemäß § 8 Abs. 1 ausgegeben, betreut und in einem schriftlichen Gutachten bewertet Sie wird in der Regel von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer bewertet. Handelt es sich um eine fächerübergreifende Themenstellung, muss die zweite Prüferin oder der zweite Prüfer aus dem jeweils anderen Fach kommen. Mindestens eine oder einer der Prüferinnen und Prüfer der Masterarbeit soll Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder habilitiert sein." Außerdem §8, Abs 1: "Prüferinnen oder Prüfer sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 HochSchG, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Ruhestand."

Welche Personen im Fach Digital Humanities können Masterarbeiten betreuen?

Als Lehrpersonen des Fachs gelten derzeit sowohl mehrere Mitglieder der Professur für Digital Humanities als auch des TCDH:

  • Dr. Claudia Bamberg
  • Dr. Thomas Burch
  • JProf. Dr. Susanne Kabatnik
  • Dr. Élodie Ripoll
  • Prof. Dr. Christof Schöch
  • Dr. Joëlle Weis

Wer gilt als interne:r bzw. externe:r Betreuer:in?

Interne Betreuende sind bestimmte Mitglieder des Fachteils Digital Humanities sowie einige Mitarbeitende des TCDH (siehe Liste unter der entsprechenden Frage), aber auch Dozierende des Fachs Computerlinguistinguistik und Digital Humanities sowie Dozierende des Fachbereichs II und anderer Fachbereiche der Universität Trier. Externe Betreuende sind Dozierende anderer Universitäten oder Einrichtungen.

Wann kann man mit einer Rückmeldung rechnen, ob man bestanden hat?

Hintergrund: Eine große Sorge ist, dass man monatelang auf Jobsuche ist, ohne einen Abschluss vorweisen oder zumindest eine belastbare Aussage darüber treffen zu können dass man den Abschluss erhalten wird.

Es gilt die Regelung, dass Abschlussarbeiten innerhalb von 6 Woche nach Abgabe korrigiert werden sollen.

Wenn für eine aktuelle Bewerbung der Nachweis des Abschlusses notwendig oder hilfreich ist, kann eine sogenannte "4.0-Bescheinigung" angefragt werden. Dann wird die Arbeit kurzfristig daraufhin geprüft, ob sie bestanden sein wird, und diese Bescheinigung ausgestellt. Das geht in der Regel innerhalb von einer Woche nach der Anfrage an den oder die Erstbetreuende/n.

Welche „Flughöhe“ wird bei der Daten- und Quellcodeverwaltung erwartet?

Wichtig ist in erster Linie, dass alle Daten und Programmiercode sowie Ergebnisse wie Tabellen oder Abbildungen, soweit für die Arbeit relevant und von Ihnen selbst erstellt, in irgendeiner Weise zugänglich ist, soweit rechtliche Vorgaben (Urheberrecht, Lizenzen) das erlauben. Normalerweise eignet sich dafür ein Repository bei Github.com oder Gitlab.com. Das Repository sollte auch in einem README erläutern, welche Daten und welcher Code wo liegen und beim Verständnis der Zusammenhänge helfen. Der Code muss aber nicht unbedingt im Sinne von vollständiger Replikations lauffähig sein. Vorteilhaft ist auch die Ablage des endgültigen Datensatzes und des Programmcodes auf einer Plattform für Langzeitarchivierung, wobei wir hier Zenodo empfehlen.

Welches Niveau an Programmierkenntnissen wird vorausgesetzt (für den Fall, dass in der Arbeit auch programmiert wird)?

Kompetenzen auf dem Niveau von Programmieren 1: Textprozessieren werden auf jeden Fall erwartet, diejenigen auf dem Niveau von Programmieren 2: Machine Learning aber nicht unbedingt. Wichtiger als das Programmierniveau ist, dass der Programmieranteil einen Mehrwert für die Beantwortung der Forschungsfrage der Masterarbeit leistet.

Welche Vorleistung wird bei der Themenfindung erwartet, bevor eine Betreuungsanfrage gestellt wird?

Sinnvoll ist es, wenn Sie zu mehreren (2-3) denkbaren Themen einen ganz kurzen Text verfassen, der das Thema skizziert. Pro Thema sollte der Text nicht länger als eine halbe Seite sein. Notieren Sie zusätzlich, welche Argumente Ihrer Meinung nach für und gegen die Bearbeitung der Themen sprechen. Meistens merken Sie dabei schon selbst, welches Thema Ihnen am Meisten zusagt. Ordnen Sie die Themen absteigend nach Ihrer Präferenz an.

Was wird bei einem Exposé erwartet?

Das Exposé für die Masterarbeit (auch Projektskizze genannt) wird vor der Anmeldung der Arbeit bei den Betreuenden eingereicht. Das Dokument sollte etwa 2-3 Seiten umfassen. Es sollte einen erklärenden Text, eine vorläufige Gliederung und eine Liste besonders relevanter Forschungsliteratur enthalten.

Das Exposé soll einen aussagekräftigen Titel vorschlagen, das Thema definieren, eine Fragestellung und/oder These formulieren, das methodische Vorgehen benennen, die Datengrundlage der Arbeit beschreiben, den Aufbau der Arbeit skizzieren und besonders einschlägige Forschungsliteratur benennen. Diese Skizze, ergänzt durch einen ersten Vorschlag für ein Inhaltsverzeichnis, ist ggf. die Grundlage für eine Vorbesprechung der Arbeit bzw. die Festlegung des Themas.

Was muss organisatorisch für das Kolloquium beachtet werden?

Nach der Abgabe und Begutachtung der Masterarbeit findet das Kolloquium statt, an dem die Verfasserin oder der Verfasser der Arbeit und die beiden Betreuenden teilnehmen. Das Kolloquium dauert insgesamt 30 Minuten: 8-10 Minuten für eine kurze Vorstellung der wichtigsten Aspekte der Masterarbeit (u.a. Ziele, Herangehensweise, Ergebnisse), und etwa 20 Minuten für ein darauf folgendes, fachliches Gespräch über das Thema der Arbeit, bei dem bestimmte Punkte aus der Arbeit noch einmal besprochen werden. Das Kolloquium wird bewertet und es wird eine Note vergeben.  

Das Kolloquium zur Masterarbeit ist eine Prüfungsleistung, in der Regel ist das die letzte Prüfungsleistung und damit maßgeblich für das Datum des Studienabschlusses. Dies sollte bezüglich Einschreibung, Semesterbeitrag, Abgabetermin und ggfs. Bafög berücksichtigt werden.

Das Kolloquium zur Masterarbeit ist nicht zu verwechseln mit der Vortragsreihe Praxis der Digital Humanities (die Teil des Masterstudiums ist), aber auch nicht mit dem Forschungskolloquium des Fachs Computerlinguistik und Digital Humanities (in dem Bachelor- und Masterarbeiten vorgestellt und diskutiert werden können) oder mit dem Forschungskolloquium des Trier Center for Digital Humanities (bei dem Referierende zu Vorträgen eingeladen werden).