Informationen zur Zulassung zum Master

Der Master Medienwissenschaft ist zulassungsbeschränkt, die Studienorganisation ist auf ein Beginn im Wintersemester ausgelegt. Eine Zulassung ist jedoch auch im Sommer möglich, sofern Plätze frei sind. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15.7. eines Jahres für das Wintersemester bzw. am 15.1. für das Sommersemester. Über die genauen Bewerbungsmodalitäten, Fristen, einzureichende Unterlagen etc. informiert das Studentensekretariat.

Zum Masterstudiengang „Medienwissenschaft“ kann zugelassen werden, wer die Bachelorprüfung im Studiengang „Medien-Kommunikation-Gesellschaft“ bestanden hat oder einen gleichwertigen fachlich einschlägigen Abschluss in einem anderen medienwissenschaftlichen, kommunikationswissenschaftlichen oder publizistisch-journalistischen Bachelorstudiengang nachweisen kann. Vorausgesetzt werden darüber hinaus solide Englischkenntnisse, Kenntnisse aus einem 6-wöchigen Medienpraktikum sowie Basiskenntnisse auf der Ebene allgemeiner Medienkompetenz.

Absolventen aus Studiengängen, die nicht direkt in die oben genannte Gruppe fallen, können sich bereits durch einen Vergleich der Modulhandbücher ein Bild über die Chancen einer Anerkennung machen: nehmen Sie Ihre Studieninhalte und vergleichen Sie diese mit denen in unserem BA "Medien-Kommunikation-Gesellschaft" (Link zum Modulhandbuch in LSF). Können Sie für mindestens die Hälfte der bei uns vermittelten Lehrinhalte bei sich vergleichbare Inhalte/Kompetenzen feststellen, stehen Ihre Chancen auf Anerkennung gut. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte mit Ihrem transcript of records bzw. einer Aufstellung der von Ihnen besuchten Module/Lehrveranstaltungen an den Fachstudienberater Christof Barth.