Anfertigung von Hausarbeiten

Fristen

Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten in der Phonetik endet grundsätzlich am Ende des ersten Monats des Folgesemesters (SoSe = 31. Oktober, WiSe = 30. April). Fristverlängerungen können in Absprache mit dem Betreuer gewährt werden. Eine vorzeitige Abgabe ist jederzeit möglich.

Richtlinien zum Aufbau und äußeren Form von Hausarbeiten

Seitenformat

Grundlage ist das Seitenformat DIN A4 (das Standardformat für alle Textverarbeitungsprogramme), allerdings mit der Änderung, dass rechts ein Korrekturrand von 3,5 cm einzurichten ist. Der Text ist in Blocksatz auszurichten. Der Zeilenabstand ist auf 1,5 einzustellen. Schriftgröße nicht kleiner als 12pt, Fußnoten in 10 pt! Die Seiten müssen nummeriert sein.

Titelblatt

Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt vorhanden sein:

  • Art und Name der Lehrveranstaltung
  • Modulname und -bezeichnung z.B. " Perzeptive Phonetik BA2PHO2403" (Achtung: Ohne Modulbezeichnung kann eine ordnungsgemäße Eingabe in PORTA nicht gewährleistet werden!)
  • aktuelles Semester (z.S. SoSe 2012)
  • Name des Dozenten oder der Dozentin
  • Thema der Arbeit
  • Name, Adresse und Matrikelnummer des Referenten oder Referentin
  • Studiengang und Anzahl der Fachsemester
  • Datum der Abgabe

Abgabe

Bei der Abgabe reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. eine vollständige digitale Version Ihrer Hausarbeit in Form eines ungeschützten PDF-Dokumentes
  2. eine vollständige ausgedruckte Version ihrer Hausarbeit
  3. eine ausgedruckte, von Ihnen handschriftlich unterzeichnete, eidesstattliche Erklärung („Plagiatserklärung“) gemäß § 13, Abs. 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Master- und Bachelor-Studiengänge. Sie lautet wie folgt:

Ich versichere an Eides statt, dass ich diese Hausarbeit selbständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Textstellen als solche kenntlich gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die ungekennzeichnete Übernahme fremder Texte – auch aus dem Internet – als Täuschung gewertet wird und die entsprechende Prüfungsleistung als nicht erbracht gilt.

Die digitalen Dokumente (PDF-Fassung der Hausarbeit und Scan der „Plagiatserklärung“) senden Sie bitte direkt per Email an den/die Dozenten/in der Veranstaltung. Alle ausgedruckten Dokumente reichen Sie bitte im zuständigen Sekretariat ein. Der Postweg ist zulässig. Hier gilt das Datum des Poststempels als Abgabetermin. Die postalische Adresse lautet:


Universität Trier
FB II: Phonetik
[Name des/der Dozentin der Lehrveranstaltung, in der die Arbeit angefertigt wurde]
54296 Trier


Bitte achten Sie darauf, dass die digitale Fassung und die Papierversion deckungsgleich sind. Im Zweifel wird sich die Bewertung auf den von Ihnen eingereichten Ausdruck beziehen.