Aktuelles: Wechsel in FPO Wirtschaftsinformatik & Künstliche Intelligenz 2024

Präsentation FPO-Wechsel

Die Präsentation zur Infoveranstaltung vom 15.07.2024 finden Sie hier.
Die Wechselmodalitäten finden Sie ebenfalls in der Präsentation.


Bitte beachten Sie, dass bei Wechsel von FPO Wirtschaftsinformatik 2019 zu FPO Wirtschaftsinformatik & Künstliche Intelligenz 2024 nicht der unter Menupunkt "Anerkennung" aufgeführte Ablauf zum Tragen kommt - dieser gilt nur für Anerkennungen bei Fachwechsel innerhalb der Universität oder bei Universitätswechsel.

Hinweise

Das Studium der Wirtschaftsinformatik wird durch eine allgemeine Prüfungsordnung - ergänzt um eine Fachprüfungsordnung - geregelt.
Diese beiden Ordnungen enthalten wichtige Informationen über den Studiengang und sollten von jedem Studierenden frühzeitig und sorgfältig gelesen werden.
Prüfungsordnungen werden regelmäßig an aktuelle Anforderungen angepasst. In Abhängigkeit der Änderungen gelten die neuen Ordnungen dann für alle Studierenden (in der Regel Änderungsordnungen) oder nur für neue Studierende.
Bei den allgemeinen Prüfungsordnungen ist es bisher so gewesen, dass jede Änderung jeweils sofort für alle Studierenden gültig war.
Daher empfehlen wir, regelmäßig zu prüfen, ob es neue Regelungen auf Universitätsebene gegeben hat.

In der Wirtschaftsinformatik haben wir derzeit jeweils (für Bachelor und Master) eine gültige Fachprüfungsordnung, die mit FPO2019 bezeichnet wird.
Ab dem Wintersemester 2024/25 wird es eine neue FPO geben Wirtschaftsinformatik & Künstliche Intelligenz (FPO2024).
Ältere ausgelaufene Ordnungen können auf der Homepage des HPA eingesehen werden.

Bei Änderungen der FPOs informieren wir üblicherweise ausführlich, z. B. in Informationsveranstaltungen oder in Rundmails.

Regelungen

Anwesenheitspflicht in Übungen

In Übereinstimmung mit den Regelungen in den Allgemeinen Prüfungsordnungen zu Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität (APO BSc, 2007, ÄO 2024, §5 Abs. 3,  Abs. 5 ff.; APO MSc, 2007, ÄO 2024, §5 Abs. 3, Abs. 5 ff.) werden die Kriterien für die „regelmäßige Teilnahme“ für Module der Wirtschaftsinformatik wie folgt festgelegt:

- Anwesenheit ist bei einer 2 SWS-Übung noch dann gegeben, wenn nicht mehr als 3 Übungstermine versäumt worden sind.

- Anwesenheit ist bei einer 1 SWS-Übung noch dann gegeben, wenn nicht mehr als 2 Übungstermine versäumt worden sind.