Doppelstudium
Bitte beachten Sie zum Thema Doppelstudium unbedingt die Hinweise auf der Seite des Studierendensekretariats.
Wenn möglich, verzichten Sie auf die Doppeleinschreibung, da diese für Sie die im folgenden beschriebenen Konsequenzen/Nachteile mit sich bringen könnte:
- Bafög: Sollten Sie Bafög beziehen, erhalten Sie bei Doppeleinschreibung Geld für das 1. Master(!)-Semester. Sollte der Bachelor nicht bestanden werden, müssen diese Mittel vollständig zurückgezahlt werden, da die Voraussetzung für den Mittelbezug dann nicht greift.
- Wer einen Wohnheimplatz hat, hat selbiges Problem: auch hier verlieren Sie die Anspruchsbasis, falls der Bachelor nicht sofort abgeschlossen wird.
- Das HPA empfiehlt, sich nur doppelt einzuschreiben, wenn ausschließlich die BA-Arbeit fehlt.
Informationen zu Attesten bei Krankheit
Bei Prüfungen, zu denen Sie über Porta angemeldet sind, müssen Sie im Krankheitsfall den Attest unverzüglich beim Hochschulprüfungsamt einreichen.
Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen zum Prüfungsrücktritt auf der Website des HPA ganz genau durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beim HPA!
Bei Pflichtterminen von Veranstaltungen in der Wirtschaftsinformatik müssen Sie den Attest beim jeweiligen Lehrstuhl einreichen.
Bitte senden Sie uns dazu die Original-Krankmeldung per Post ans Sekretariat Wirtschaftsinformatik, z. H. Silke Kruft.
Ein Scan oder Foto der Krankmeldung muss vorab vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung per Email an den jeweiligen Dozenten des Lehrstuhls und in cc ans Sekretariat Wirtschaftsinformatik, Email kruftuni-trierde, gesandt werden.