Prüfungsordnungen

Allgemeine Prüfungsordnungen der Universität Trier:

Hier finden Sie die Fachprüfungsordnungen für den Bachelor und Master Wirtschaftsinformatik:

Hinweise

Das Studium der Wirtschaftsinformatik wird durch eine allgemeine Prüfungsordnung - ergänzt um eine Fachprüfungsordnung - geregelt.
Diese beiden Ordnungen enthalten wichtige Informationen über den Studiengang und sollten von jedem Studierenden frühzeitig und sorgfältig gelesen werden.
Prüfungsordnungen werden regelmäßig an aktuelle Anforderungen angepasst. In Abhängigkeit der Änderungen gelten die neuen Ordnungen dann für alle Studierenden (in der Regel Änderungsordnungen) oder nur für neue Studierende.
Bei den allgemeinen Prüfungsordnungen ist es bisher so gewesen, dass jede Änderung jeweils sofort für alle Studierenden gültig war.
Daher empfehlen wir, regelmäßig zu prüfen, ob es neue Regelungen auf Universitätsebene gegeben hat.

In der Wirtschaftsinformatik haben wir derzeit jeweils drei gültige Fachprüfungsordnungen, die mit FPO2015, FPO2017 und FPO2019 bezeichnet werden.
Hierbei gelten die Ordnungen der FPO2015 für alle Studierenden, die sich bis einschließlich Sommersemester 2017 immatrikuliert haben. Die FPO2017 ist gültig für alle Studierenden, die sich zwischen Wintersemester 2017/2018 bis einschließlich Sommersemester 2019 eingeschrieben haben.
Aktuell gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2019/2020 immatrikuliert haben, die weiter oben verlinkten Ordnungen.
Alte Ordnungen können auf der Homepage des HPA eingesehen werden.

Bei Änderungen der FPOs informieren wir üblicherweise ausführlich, z. B. in Informationsveranstaltungen oder in Rundmails.

Regelungen

Anwesenheitspflicht in Übungen

In Übereinstimmung mit den Regelungen in den Allgemeinen Prüfungsordnungen zu Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität (APO BSc, 2007, ÄO 2017, §5 Abs. 3; APO MSc, 2007, ÄO 2017, §5 Abs. 3) werden die Kriterien für die „regelmäßige Teilnahme“ für Module der Wirtschaftsinformatik wie folgt festgelegt:

- Anwesenheit ist bei einer 2 SWS-Übung noch dann gegeben, wenn nicht mehr als 3 Übungstermine versäumt worden sind.

- Anwesenheit ist bei einer 1 SWS-Übung noch dann gegeben, wenn nicht mehr als 2 Übungstermine versäumt worden sind.