Aktuelles

Promotion im Fach Pflegewissenschaft ab sofort möglich

Mit Inkrafttreten der "Zweiten Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs I der Universität Trier" am 02. September 2022 ist ab sofort eine Promotion im Fach Pflegewissenschaft möglich.

Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand am Fachbereich I

Um als Doktorandin oder Doktorand in einem Fach des Fachbereichs I zugelassen zu werden, bedarf es eines entsprechenden Antrags an den Promotionsausschuss des Fachbereichs I. Eine Auflistung der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie hier.

Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich gemäß Hochschulgesetz zu Beginn der Promotion registrieren. Die Registrierung erfolgt über den „Erfassungsbogen für Promovierende“. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen es von einem Ihrer Betreuer unterzeichnen. Anschließend reichen Sie den Erfassungsbogen bitte mit den oben aufgeführten Unterlagen im Dekanat ein.

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie die Zulassungsbestätigung dringend zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, so reichen Sie Ihre Unterlagen bitte mindestens vier Wochen vorher ein. Anderenfalls kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zulassung als Doktorandin oder Doktorand in einem Fach des Fachbereichs I nicht automatisch auch die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang verbunden ist. Sollte die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang gewünscht sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat der Universität Trier in Verbindung.