AKTUELLES

Aufgrund von Personalengpässen im Dekanat des Fachbereichs I kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und der Beantwortung von Anfragen. Bitte sehen Sie davon ab, den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags oder Ihrer Anfrage abzufragen, da dies die Bearbeitungszeiten weiter erhöht. Wir bitten Sie um Geduld und danken Ihnen für Ihr Verständnis

Annahme als Doktorandin oder Doktorand am Fachbereich I

Um als Doktorandin oder Doktorand in einem Fach des Fachbereichs I zugelassen zu werden, bedarf es eines entsprechenden Antrags an den Promotionsausschuss des Fachbereichs I. Eine Auflistung der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie hier.

Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich gemäß Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz zu Beginn der Promotion registrieren und eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Dies geschieht über die Betreuungsvereinbarung, die  aus zwei Teilen besteht:

Teil 1 ist zugleich der Erfassungsbogen zur Registrierung für Promovierende

Teil 2 beinhaltet weitergehende Vereinbarungen zur Betreuung

Das Graduiertenzentrum hat eine Handreichung zum Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung verfasst, die sich sowohl an Betreuende als auch an Promovierende richtet.

Bitte füllen Sie die Betreuungsvereinbarung gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vollständig aus. Anschließend reichen Sie die Betreuungsvereinbarung zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Dekanat ein.

Die Datenschutzerklärung zu der Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zulassung als Doktorandin oder Doktorand in einem Fach des Fachbereichs I nicht automatisch auch die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang verbunden ist. Sollte die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang gewünscht sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat der Universität Trier in Verbindung.