Themenvorschläge und Leitfaden für Abschlussarbeiten

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Fragen & Antworten zur Abschlussarbeit

Wann kann/muss ich meine Abschlussarbeit schreiben?

Die Bachelorarbeit kann ab der Mitte des 5. Fachsemesters angemeldet werden, wenn Sie über mindestens 100 Leistungspunkte verfügen.

Die Masterarbeit kann ab der Mitte des 3. Fachsemesters angemeldet werden, wenn Sie über mindestens 40 Leistungspunkte verfügen.

Wie läuft die Anmeldung der Abschlussarbeit ab?

Sprechen Sie vor der formalen Anmeldung das Thema der Arbeit mir Ihrer Betreuer*in ab. In der Regel wird dazu ein Exposé erwartet. 

1. Besorgen Sie sich im HPA das entsprechende Formular für die Anmeldung der Abschlussarbeit.

2. Lassen Sie sich in einer Sprechstunde durch Ihre Gutachter*in die Themenvergabe auf dem Formular bescheinigen und datieren.

3. Anschließend leiten Sie oder Ihre Gutachter*in das Formular dem HPA weiter. Nach Bearbeitung durch das HPA wird Ihnen der Bearbeitungszeitraum mitgeteilt. 

Bitte beachten Sie, dass es in der Medienwissenschaft im Sommersemester und im Wintersemester jeweils einen fachweiten Anmeldetermin gibt. Ihre Anmeldung muss spätestens bis zum festgelegten Termin durch Ihre Betreuer*in datiert sein. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben und vor den begleitenden Kolloquien mitgeteilt. 

Über welches Thema kann ich meine Abschlussarbeit schreiben?

Das Thema Ihrer Abschlussarbeit können Sie im Prinzip frei wählen, vorausgesetzt Sie finden dafür eine Betreuer*in. Sie sollten ein Thema wählen, dass in Ihrem eigenen Interessensbereich liegt und Ihre Betreuer*in kompetent betreuen kann. Themenvorschläge der Betreuer*innen finden Sie hier (Zugang nur mit ZIMK-Kennung). 

Wer kann Abschlussarbeiten betreuen?

Alle hauptamtlich Lehrenden des Faches können BA-Abschlussarbeiten betreuen. Um die damit zusammenhängende Arbeitsleistung im Fach zu verteilen, behalten wir uns vor, Studierende an Kolleg*innen weiter zu verweisen. Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Betreuer*in.

Master-Abschlussarbeiten können von promovierten Dozent*innen betreut werden.

Wie viel Zeit habe ich zum Schreiben?

Die Themenstellung der Bachelorarbeit soll eine Bearbeitung in 9 Wochen (in Vollzeit) erlauben. Sie haben aber vier Monate Zeit dafür, können also die Bearbeitungszeit flexibel verteilen.

Die Themenstellung der Masterarbeit soll eine Bearbeitung in 18-23 Wochen (in Vollzeit) je nach Umfang erlauben. Sie haben aber sechs Monate Zeit dafür, können also die Bearbeitungszeit flexibel verteilen.

Welche formalen Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?

Die Arbeit ist gebunden und in dreifacher Ausfertigung abzugeben. Darüber hinausgehende Informationen zum Erscheinungsbild und Umfang erhalten Sie im Rahmen der dafür vorgesehenen begleitenden Lehrveranstaltungen sowie von Ihrem Betreuer.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Hochschulprüfungsamts, insbesondere die Hinweise zur Erklärung, die der Arbeit beigefügt werden muss.

Gibt es sonst noch Wissenswertes?

Detaillierte Regelungen finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeit auch in Gruppen zu schreiben oder in einem Unternehmen.

Die BA-Arbeit gibt 12 Leistungspunkte, macht also 12/180 Ihrer Endnote aus.

Die Masterarbeit gibt 30 Leistungspunkte.