25 Jahre Institut für Rechtspolitik – Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus

In diesem Jahr kann das Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier auf sein 25-jähriges Bestehen zurückblicken. Anlässlich des Jubiläums fand am Freitag, den 6. Juni 2025, die Veranstaltung "Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus" im Kurfürstlichen Palais in Trier statt.

Veranstaltungsbericht

Über die Fragen der föderalen Gestaltung der Bundesrepublik, ihrer Herkunft und Zukunft sowie ihrer Vor- und Nachteile sprachen anlässlich der Jubiläumsfeier zum 25-jährigen Bestehen des Instituts für Rechtspolitik der Politologe Herr Prof. Dr. Frank Decker und der Jurist Herr Prof. Dr. Peter M. Huber, Minister a. D. sowie Richter am BVerfG a. D. Den beiden Vorträgen folgte eine Podiumsdiskussion mit weiteren Diskutanten.

Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Thomas Raab

Zu Beginn der Veranstaltung erinnerte der geschäftsführende Direktor des IRP, Prof. Dr. Thomas Raab, an die Gründungsdirektoren des Instituts und begrüßte die zahlreich erschienen Gäste aus Wissenschaft, Politik und Justiz. Mit Hinblick auf Ziel und Verantwortung des Instituts rekurrierte er auf eine von Prof. Dr. Robbers im Rahmen der Gründungsveranstaltung des IRP getroffenen Aussage, nach der die Rechtspolitik „Themen öffentlicher Auseinandersetzung“ identifizieren müsse, die der „rechtlichen Strukturierung“ bedürfen, um Konzepte zu eben jener Ausgestaltung zu liefern.

Grußworte von Herrn Clemens Hoch

Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Clemens Hoch honorierte einleitend die immanent wichtige Stellung der Bitburger Gespräche für die Lösung komplexer juristischer Problemstellungen sowie die vielfältige Ausrichtung der Themensetzung des Instituts. Des Weiteren kritisierte er die zunehmende Einzelfallgesetzgebung in der Bundesrepublik, die ihm zu folge am fehlenden Vertrauen in Entscheidungsträger und der damit einhergehenden ausbleibenden Verantwortungsübernahme eben jener liege. Zentral für das Funktionieren der Demokratie sowie für eine gelungene Rechtspolitik seien die „Wechselwirkungen“ zwischen einem Staat und seiner Bevölkerung, welche sich um den Begriff der „Menschenwürde“ gruppieren müssten.

Grußworte von Frau Präsidentin Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer

Die Präsidentin der Universität Trier unterstrich die Vorteile der interdisziplinären Ausrichtung des Instituts, die man auch an der Auswahl der Referenten und Diskutanten sehen könne. Sie appellierte zusätzlich daran, die Erläuterung komplexer Thematiken nicht ausschließlich dem Wissenschaftsjournalismus zu überlassen, sondern als Wissenschaftler auch vermehrt in den Diskurs mit der „breiten Öffentlichkeit“ zu treten, wie sie es durch Repräsentanten des Instituts auf gelungene Weise verwirklicht sehe. Mit Hinblick auf den Konnex zwischen Juristik und Linguistik, ihrer Profession, erwähnte sie den „Spielraum, der in der Sprache eingeschrieben ist“, welcher signifikant für die Auslegung und Interpretation der Rechtspolitik sei. Abschließend mahnte sie mit Blick auf das tagespolitische Geschehen in den Vereinigten Staaten vor einer Eingrenzung der Wissenschaftsfreiheit und einer Renaissance alternativer Fakten. Jene gelte es durch eine auf Fakten basierende Gesetzgebungsarbeit, wie sie das IRP als „verlässlicher Begleiter“ nun mehr seit 25 Jahren unterstütze, zu verhindern.

Gäste
Begrüßung Thomas Raab
Gäste
Grußwort Clemens Hoch
Grußwort Eva Martha Eckkrammer
Vortrag Frank Decker
Vortrag Frank Decker
Vortrag Peter M. Huber
Vortrag Peter M. Huber
Podiumsdiskussion
Podiumsdiskussion
Gäste
Podiumsdiskussion

Vortrag von Herrn Prof. Dr. Frank Decker (Universität Bonn)

Decker begann seinen Vortrag mit dem gespaltenen Verhältnis der Deutschen zum Föderalismus. Einerseits nähmen regionale Zugehörigkeiten einen gewichtigen Anteil an der Identitätsbildung der Bevölkerung ein, andererseits fänden die „Anerkennung und Wertschätzung dieser Vielfalt“ im Verhältnis der Deutschen zum „Föderalismus als staatliches Herrschaftsprinzip“ keinen Widerhall. Decker illustrierte dies anhand einer von ihm durchgeführten Studie der FES, deren Daten Mitte 2022 erhoben wurden und aufzeigten, dass die Mehrheit der Deutschen den Föderalismus zwar erhalten wollen, ihn jedoch dafür kritisierten, dass er zu heterogenen Regelungen und damit einhergehenden Problemen führen würde.  Decker schloss daraus die Deutschen würden sich „mehr Zentralismus“ wünschen.

In Bezug auf die Frage nach „Reformoptionen und -perspektiven“, die „für eine Revitalisierung des Föderalismus“ sorgen könnten, erteilte Decker einer neuen und umfassenderen Föderalismusreform direkt zu Beginn eine Absage, indem er aufzeigte, dass ein „Trennsystem“ nicht möglich sei, da der Bund erstens als Bundesstaat aus den Ländern bestehe, sowie zweitens in einem solchen System nur graduelle Anpassungen möglich seien, die den bereits eingeschlagenen Pfad nachjustierten. Drittens prognostizierte Decker, dass die „wachsende Komplexität der Probleme“ und die zunehmende Europäisierung eher „in Richtung einer weiteren Zunahme der Verflechtung“ hindeuten würden. Für deutlich wahrscheinlicher hält er die Weiterführung der aktuellen Praxis der punktuellen Änderungen des Grundgesetzes in Bezug auf den Föderalismus. Eine Ausweitung der Abweichungsrechte in der Gesetzgebung als demokratieverträgliche und auf die Interdependenz zwischen Bund und Ländern bedachte Variante, wie sie der Politologe Arthur Benz vorgeschlagen hatte, hielt Decker jedoch für „allemal sinnvoller als die heute vorherrschende punktuelle Regelungspraxis“. Mit Hinblick auf potenzielle Veränderungen der Finanzverfassung erblickte Decker in der angekündigten Lockerung der Schuldenbremse die Möglichkeit der Länder, ihre Autonomie im Einnahmebereich zurückzuerhalten. Für „dringend geboten“ hielt Decker eine „Vergemeinschaftung der Altschulden“, die sowohl der Bund als auch die Länder tragen müssten. Wenngleich er die Kontroll- und Informationsrechte des Landtages gegenüber ihrer Mitarbeit an der Bundesgesetzgebung als „weitgehend ausgereizt“ einschätzte, befürwortete er eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Landesparlamenten, um ein „Gegengewicht zur vorherrschenden Exekutivkooperation“ zu etablieren.

Vortrag von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber (LMU München, Minister a. D., Richter am BVerfG a. D.)

Zu Beginn seines Vortrags verwies Huber auf das Böckenförde-Theorem, um zu erläutern, wie seiner Auffassung nach die Bevölkerung aufgrund ihrer sozialen Wirklichkeit nicht vollkommen hinter der Idee des Föderalismus stehe, was er an praktischen Problemen, wie den über die Landesgrenzen hinweg unterschiedlich gestalteten Lehrplänen der Schüler, festmachte.

Über eine historische Einführung in die Geschichte des Föderalismus erklärte er den Föderalismus neben dem Rechtstaat zu einem der zwei zentralen Errungenschaften, welche die deutsche Staatsrechtslehre der letzten Jahrhunderte zur Genese des „westlichen Verfassungsstaats moderner Prägung geleistet hat“. Huber erläuterte zudem, dass die „überwiegend negativen Erfahrungen“, die „unsere Vorfahren“ mit der Fragmentierung gemacht haben, sich aufgrund der historischen Kontinuität des deutschen Föderalismus auch heute noch in alltäglichen Dingen auftun würden.

Mit Hinblick auf die kürzlich erfolgte Reform der Schuldenbremse äußerte er sich „zutiefst erschüttert“ über das zugleich erfolgte Übergehen der in den Landesverfassungen geregelten Vorschriften zur Schuldenaufnahmen, welche die Länder sich selbst gegeben haben und für deren Änderung hohe Anforderungen, wie etwa eine Volksabstimmung in Bayern, bestehen. Bezogen hierauf betonte Huber, dass es für ihn ein Novum war, dass der Bund als Verfassungsgeber der Länder auftrete.

Eine „Revitalisierung des Föderalismus“ benötige eine Rückbesinnung auf die Tatsache, dass der Staat um des Menschen willen da sei, der Staat also kein Selbstzweck sei, sondern die Menschenwürde stets im Fokus von Recht und Politik stehen sollte. Wenngleich Huber betonte, dass es kein Subsidiaritätsprinzip im Grundgesetz gebe, würde der Föderalismus sich dadurch auszeichnen, dass die Selbstverwaltung und Problemlösungskompetenz in kleineren Einheiten stiegen, sich ein gewisser Grad an Dezentralität also lohnen würde.

Abschließend betonte Huber, dass das Demokratieprinzip mehr Entflechtung statt einer weiteren Verflechtung der Zuständigkeiten gebiete. Nur so könne der Bürger die Verantwortlichkeit zuordnen, welche es ihm erst ermögliche, die zentrale Aufgabe des Wählens und Abwählens einer Regierung richtig einschätzen zu können. Diese Form der besseren Mitgestaltung der Bürger würde letztlich auch den Föderalismus stärken.

Podiumsdiskussion

Die Podiumsdiskussion wurde von Martin Ferber (Redakteur bei der Tageszeitung „Badische Neueste Nachrichten“) moderiert. Zusammen mit den Referenten diskutierten Frau Prof. Dr. Cristina Fraenkel-Haeberle, die Programmbereichskoordinatorin am Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer, Herr Dr. Helmut Martin (CDU), MdL und stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags sowie Herr Alexander Schweitzer (SPD), der amtierende rheinland-pfälzische Ministerpräsident.

Schweitzer betonte in der Podiumsdiskussion, dass die Veränderung der politischen Machtverhältnisse die Rolle des Bundesrats als „Hidden Champion“ verdeutliche. Er würde die mit den veränderten Machtverhältnissen einhergehenden Schwierigkeiten für die Bundesregierung, sich die Zustimmung des Bundesrates zu sichern, aber nicht bewerten wollen, da diese die Länder nicht einschränken würden. In Bezug auf die Ministerpräsidentenkonferenz erklärte er, dass es sich ausschließlich um ein Beratungsgremium handele, welches auch unabhängig von Bundesregierung und Bundeskanzler tagen sollte. Fraenkel-Haeberle erläuterte, dass eine Ministerpräsidentenkonferenz „typisch für einen Bundesstaat“ sei, da es im internationalen Vergleich der föderalen Staaten viele Arten von Konferenzen gebe, die der deutschen Ministerpräsidentenkonferenz ähnelten.  

Martin führte aus, er verspüre weniger das Bedürfnis nach mehr Kooperation zwischen den Landtagen. Dahingehend verdeutlichte er, es gebe bereits sowohl die Kooperation zwischen den Landtagspräsidenten als auch die Zusammenarbeit zwischen den Landtagsfraktionen über die fachpolitischen Sprechertagungen. Statt die schon bestehende Kooperation der Landtagsmitglieder über ihre Fraktionen und Parteien durch eine parteiübergreifende, über den Landtag institutionalisierte Zusammenarbeit zu ergänzen, plädierte er dafür, die zentrale Rolle der Kontrollfunktion des Landtags stärker in den Fokus zu rücken. In Bezug auf die Regelungen zum Föderalismus im Grundgesetz sprach Schweitzer sich dafür aus, durch eine Überarbeitung mehr Überblick und Transparenz für die Bürger sowie die agierenden Politiker zu schaffen.

Fraenkel-Haeberle verdeutlichte die wichtige Rolle der Kommunen, die es so nicht nur in der Bundesrepublik gebe. Huber verwies auf das Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre, welches veranschauliche, dass es beim Föderalismus ebenso darum gehe, Probleme auf der kleinstmöglichen Ebene zu lösen und dass der Föderalismus primär für die „Willensbildung von unten nach oben“ stehe. In Hinblick darauf würde er eine Zusammenführung von finanzschwachen Ländern, wie sie in Hinblick auf den Länderfinanzausgleich schon gefordert wurden, als eine „technokratische“ Oktroyierung von oben ablehnen. Auch Decker lehnte eine solche Zusammenführung ab, da aus zwei finanziell schwach aufgestellten Ländern nicht ein finanzstarkes Land entstehen würde.

Martin lobte den im Wettbewerbsföderalismus bestehenden „Rechtfertigungsdruck“ zwischen den Ländern, da dieser dafür sorge, dass nie „alle in die falsche Richtung laufen“. Vielmehr würde man von Fehlern wie Erfolgen anderer gleichermaßen lernen. Decker mahnte den Wettbewerbsföderalismus differenziert zu sehen. Einerseits lobte er die „Best Practice“-Vorteile, die durch die Konkurrenz der Bundesstaaten entstehen würden. Andererseits kritisierte er, der Wettbewerb in der Finanz- und Sozialpolitik könne allzu schnell dazu führen, dass das Konkurrieren zum Nachteil der Solidarität als wichtiger Faktor des „bündischen Gedankens“ enden würde. Martin pflichtete Decker bei, die Solidarität sei sehr wichtig, man könne es aber nicht akzeptieren, wenn „Nehmerländer“ mit dem erhaltenen Geld „Wohltaten und Geschenke“ verteilen, obwohl die „Geberländer“ auf solch ein Vorgehen explizit verzichten würden.

Schlusswort von Frau Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg

In ihrem Schlusswort identifizierte die Direktorin des IRP Frau Prof. Dr. von Ungern-Sternberg drei Probleme des deutschen Föderalismus. Als erstes Problem benannte sie die schwache finanzielle Stellung der Länder gegenüber dem finanzstarken Bund. Das zweite Problem sei die zunehmende „Verantwortungsverunklarung“, welche die Zuordnung von Misserfolgen und Erfolgen erschwere. Als letztes Problem benannte sie die Vorherrschaft der „goldenen Züge des Bundes“ oder des BVerfG, die dazu führten, dass wir lediglich in der „Illusion“ eines föderalistischen Staates leben würden. Daran anknüpfend präzisierte sie vier positive Aspekte die sowohl in den Vorträgen als auch in der Podiumsdiskussion schon angeklungen seien. Zunächst nannte sie die Funktion der Personalauslese, also das Rekrutieren von Landespolitikern und Landesministern für höhere Ämter. Außerdem verwies sie auf die Möglichkeit, Angelegenheiten in einer weiteren Einheit als Kommunen oder Bund zu regeln. Als dritten Vorteil nannte sie den ausführlich diskutierten Wettbewerbsföderalismus. Abschließend würdigte sie den positiven Effekt der Konsensdemokratie des föderalistischen Systems, über die man gerade in Zeiten eines scheiternden antagonistischen Demokratiekonzeptes in den USA froh sein könnte.

 

Programm

14.00
 

Begrüßung
Prof. Dr. Thomas Raab, Institut für Rechtspolitik
 


 

Grußworte
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer, Präsidentin der Universität Trier
 

14.30
 

Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus die Sicht der Politikwissenschaft
Prof. Dr. Frank Decker, Universität Bonn
 

15.15
 

Wege zu einem starken und lebendigen Föderalismus die Sicht des Verfassungsrechts
Prof. Dr. Peter M. Huber, LMU München, Richter des BVerfG a. D., Minister des Freistaats Thüringen a. D.
 

16.00
 

Kaffeepause
 

16.30
 

Podiumsdiskussion
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz
Dr. Helmut Martin, MdL, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Cristina Fraenkel-Haeberle, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer
Prof. Dr. Frank Decker
Prof. Dr. Peter M. Huber
Moderation: Martin Ferber, Redakteur bei der Tageszeitung „Badische Neueste Nachrichten“
 

17.30
 

Schlusswort
Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Institut für Rechtspolitik
 

17.45
 

Sektempfang
 

Zu den Referenten

Prof. Dr. Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaft am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn. Außerdem ist er wissenschaftlicher Leiter der Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Themen Föderalismus, Demokratiereform, westliche Regierungsformen, Parteien und Rechtspopulismus. Im Rahmen seiner Föderalismusforschung untersucht er, wie föderale Systeme auf Krisen reagieren und wie oder ob das Förderalismussystem reformiert werden kann. In seiner Arbeit integriert er Fragen der Demokratie- und Autoritarismusforschung und behandelt Themen wie eine stärkere Beteiligung des Volkes in der Gesetzgebung durch Entscheide.

Prof. Dr. Peter M. Huber ist Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München. Er war Innenminister des Freistaats Thüringen, anschließend Richter des Bundesverfassungsgerichts und kehrte nach Ende der Amtszeit wieder auf seinen Lehrstuhl an der LMU zurück. Seine Antrittsvorlesung in München trug den Titel „Deutschland in der Föderalismusfalle?“. Im Jahre 2004 war er Gutachter des Deutschen Juristentages zu dem Thema „Klarere Verantwortungsteilung von Bund, Ländern und Kommunen?“. Herr Huber war Mitglied der Kommission, die zur Föderalismusreform I führte, welche die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen klarer definieren sollte.

Alexander Schweitzer absolvierte ein Jurastudium in Mainz. 2006 wurde er erstmalig Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages. Er war sowohl Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz als auch Staatsminister im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.Seit 2024 ist er Ministerpräsident des Landes Rheinland Pfalz.

Dr. Helmut Martin studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Bonn. Nach seinem Referendariat arbeitete er in einem Immobilienbankkonzern und trat anschließend als Partner in eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei ein. Martin ist seit 2018 Mitglied des Landtages von Rheinland Pfalz, in dieser Funktion ist er Vorsitzender des Rechtsausschusses. Außerdem ist er seit 2019 Mitglied im Kreistag Bad Kreuznach.

Prof. Dr. Cristina Fraenkel-Haeberle ist seit 2013 am Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer tätig. 2016 wurde ihr die Bezeichnung „Außerplanmäßige Professorin“ durch die Universität Speyer verliehen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das vergleichende Verwaltungs- und Verfassungsrecht, die deutsch-italienische Rechtsterminologie, das Hochschulrecht, das Demokratierecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Recht der Digitalisierung. Ihre langjährige Berufserfahrung als Konferenzdolmetscherin lässt sie durch Vergleiche von Rechtskulturen sowie die Rechtsvergleichung in ihre Forschungsarbeit einfließen.

Martin Ferber studierte Geschichte und Germanistik in Augsburg. Anschließend war er in der Politikredaktion der Augsburger Allgemeinen tätig. Von 1990 bis 2019 war er als Berlin-Korrespondent bei verschiedenen Regionalzeitungen für die gesamte bundespolitische Berichterstattung zuständig. Für die Badischen Neuesten Nachrichten berichtete er seit 1999 aus Berlin. 2019 wechselte er als politischer Redakteur zu den Badischen Neusten Nachrichten nach Karlsruhe. Ferber ist Mitglied der Bundespressekonferenz Berlin und der Justizpressekonferenz Karlsruhe.

Zum Veranstaltungsthema

Der Föderalismus in Deutschland hat seine Wurzeln im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, in dem die Fürstentümer, Herzogtümer und sonstigen Territorien weitgehende Autonomie besaßen. Im Deutschen Kaiserreich, das 1871 unter preußischer Führung gegründet wurde, blieb eine föderale Struktur bestehen, in der die Einzelstaaten eine gewisse Eigenständigkeit behielten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde das Bundesstaatsprinzip als tragendes und durch die „Ewigkeitsklausel“ geschütztes Element der Verfassung fest verankert. Hierbei spielte neben der Aufrechterhaltung der historisch gewachsenen „Vielfalt in Einheit“ auch der Gedanke der hiermit verbundenen funktionalen Gewaltenteilung und der Begrenzung politischer Macht eine wesentliche Rolle. Der Verteilung der staatlichen Gewalt zwischen Bund und Ländern kam daher auch die Funktion einer zusätzlichen Sicherung der freiheitlichen Ordnung zu.

Der kooperative Föderalismus des Grundgesetzes, der auf ein Zusammenwirken von Bund und Ländern, etwa über die Mitwirkung des Bundesrats im Rahmen der Gesetzgebung, angelegt ist, sowie die zunehmende Verlagerung von Kompetenzen auf die zentrale oder supranationale Ebene, haben die Eigenstaatlichkeit der Länder zunehmend in Frage gestellt. Die Probleme werden häufig mit den Begriffen „Verantwortungsdiffusion“ und „Politikverflechtungsfalle“ umschrieben.

Im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung soll beleuchtet werden, wie diesen Entwicklungen begegnet und das föderale Prinzip gestärkt und mit neuem Leben gefüllt werden kann.

Interessierte finden hier eine Linkliste mit Literaturempfehlungen.