Fragenkomplexe zur FFA

Fragen

1. Wann sollte ich mit den Internationalen Rechtsstudien starten?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im ersten Semester in die FFA einzusteigen. Der Stundenplan und die Klausurenphasen sind darauf abgestellt, das Examen ist noch fern und auch viele Ihrer Kommilitonen werden diesen Start zu Studienbeginn wählen. Falls Sie über zwei FFA Studiengänge nachdenken, dann wäre auch zu Beginn des Studiums der beste Moment über eine solche Kombination nachzudenken. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.


2. Kann ich mehr als eine FFA im Laufe des Studiums besuchen?

Absolut! Falls Sie über zwei FFA Studiengänge nachdenken,  wäre  zu Beginn des Studiums der beste Moment zu überlegen wie sich dies für Sie am besten gestalten lässt, vielleicht auch unter Einbeziehung  eines Auslandssemesters oder eines Auslandspraktikums. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich, würden aber empfehlen zunächst die Tests abzuwarten, damit wir Ihre Fremdsprachenkenntnisse besser einschätzen können.


3. Überfordere ich mich mit einem Ergänzungsstudiengang neben dem Jurastudium?

Die Statistik zeigt, dass Sie etwa 18 % Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit in den Semestern in denen Sie eine volle FFA belegen für das internationale Rechtsstudium verwenden. Dies scheint uns genau das richtige Maß. Da aber jeder Studierende den Studienstart und auch das neue Fach Rechtswissenschaft anders erlebt, bleibt die FFA wenn Sie wollen über Ihr ganzes Studium hinweg flexibel an Ihrer Seite. Sie können nur eine „halbe FFA“ belegen, bei Stress im Studium auch pausieren und später wieder einsetzen. Gern beraten wir Sie immer zu Ihren Möglichkeiten.


4. Welche Berufsperspektiven erschließe ich mir zusätzlich?

Englisch als die Sprache der Wirtschaft weltweit ist heute bereits eine Grundqualifikation des Juristen, der im weiten Berufsumfeld der Wirtschaft aber auch vieler anderer Felder international tätig werden möchte. Gefragt sind aber nicht „High School“ Englisch-Kenntnisse sondern ein Verständnis für die Welt des Common Law und ihre uns oftmals fremden Rechtsinstitute. Die Fachterminologie des ausländischen Rechts, die  Charakteristika der ausländischen Rechtsordnungen und eine vertiefte Einführung insb. in das Privat- und Wirtschaftsrecht stehen auf dem Kursprogramm aller FFAs.

Wenn die FFA Anglo-Amerikanisches Recht für den Juristen mit internationalem Interesse eine Grundqualifikation darstellt, dann ist der Abschluss jeder weiteren FFA bereits eine Schlüsselqualifikation, denn nur wenige eines großen Juristenjahrgangs haben dazu die Vorkenntnisse und erschließen sich Bewerbungschancen in der Wirtschaft, Unternehmen aber auch internationalen Institutionen, für die sich andere mangels Kenntnissen bereits nicht mehr bewerben können.


5. Sind Auslandsstudien mit einem FFA-Studium verbindbar und wie plane ich das?

Auslandssemester sind eine wunderbare Möglichkeit, das fremde Recht auch vor Ort zu studieren. Dazu haben wir ein großes Netzwerk an 50 Partneruniversitäten allein in Europa. Aber auch weltweit hat die Uni Trier Partnerhochschulen, so dass auch Aufenthalte in den USA, Japan, China, Brasilien und vielen weiteren Ländern möglich werden.

Ihr Studium im Ausland wird bis zu zwei Semester auf Ihr FFA Studium anerkannt.

Dies bietet viele Möglichkeiten einer sehr flexiblen FFA-Planung evtl. auch in Verbindung mit einer zweiten FFA. Falls Sie daran Interesse haben, machen wir mit Ihnen zusammen einen ersten Plan wie Sie am besten ins Studium starten. Dieser Studienplan lässt sich aber auch nach jedem Semester wieder anpassen, ganz nach Ihren Vorlieben.


6. Verlängert sich mein Studium durch die FFA?

Nach unserer Erfahrung verlängert sich Ihr Studium nicht, ganz im Gegenteil. Absolventen der FFA gehören oftmals zu den besseren Studierenden des Jahrgangs und schließen Ihr Studium daher zügig ab. Dies mag daran liegen, dass sich viele motivierte Studierende für die FFA entscheiden und dies eben auch für ihr gesamtes Studium gilt.


7. Was genau wird in den Eingangstests geprüft?

In den Eingangstest prüfen wir kein Wissen im üblichen Sinne wie etwa zu Politik, Wirtschaft oder gar Juristischem. Wir möchten aber Ihre Sprachfähigkeiten besser einschätzen können. Daher gibt es in den meisten Tests eine Hörverstehensübung, einen Teil zum Leseverständnis, zur Grammatik und zum Wortschatz und wir lassen Sie oftmals ein sehr kurzes essay schreiben zu einem „leichten“ Thema, das wir vorgeben und zu dem jeder etwas sagen kann.

Von 100 erreichbaren Punkten benötigen Sie 51, um an der jeweiligen FFA teilnehmen zu können. Im Test zeigt sich dann aber auch schon gut, wo Sie Stärken haben, vielleicht aber auch einige Schwächen, an denen Sie dann nochmals gezielter arbeiten können. Grundsätzlich erreichen aber fast alle die 51 Punkte. Dennoch ist es auch für Sie ein guter Indikator wie gut Ihre Fremdsprachenkenntnisse jenseits von Grundkurs und Leistungskurs im Vergleich mit Abiturienten aus ganz Deutschland sind. Die Ergebnisse werden übrigens nur über die Matrikel Nr., also sehr anonym veröffentlicht.


8. Kann ich mich von den Eingangstests befreien lassen?

Leider nicht, es sei denn Sie hätten vorher bereits im Ausland in dieser Sprache regulär studiert (keine Sommerkurse).  Die richtige Einschätzung Ihrer aktuellen Sprachfähigkeiten ist uns wichtig. Ältere TOEFL scores oder Leistungskurs- oder Grundkursnoten, die neben der Sprache eben auch Literaturkenntnissen u.a. bewerten, sind da nicht wirklich hilfreich, vor allem auch bei den deutschlandweit doch sehr unterschiedlichen Notenniveaus.

Vor allem aber sehen wir auch immer wieder, dass es für Sie ein gutes Gefühl ist festzustellen, dass Sie mit Ihren Sprachfähigkeiten sehr gut in den Kurs passen werden.


9. Was ist die Freischussverlängerung, die ich durch den FFA Abschluss erhalte?

Auch das Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG) honoriert einen Abschluss der Internationalen Rechtsstudien und sie können zwei Semester länger Ihr Pflichtfachexamen unter Freischussbedingungen schreiben. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall zwei weitere Prüfungsversuche haben, sollten Sie die Prüfung beim ersten Mal nicht bestehen.

Für die Absolventen der FFA ist dies ein Angebot, das entspannt, auch wenn nicht jeder diese Freischussverlängerung nutzt.


10. Wie kann ich mein Studium insgesamt internationaler gestalten?

Viele unserer Absolventen sagen uns, dass die FFA der Startschuss Ihrer internationalen Ausbildung und späteren juristischen Karriere war.

Es folgten Auslandssemester, Auslandspraktika, vielleicht ein rechtsvergleichendes Seminar oder ein Moot court oder die Wahl eines Schwerpunkts, der ebenfalls internationale Relevanz hat. Ein LL.M., eine Doktorarbeit, Tätigkeiten an Lehrstühlen oder im Referendariat in internationalen Kanzleien bis hin zur Wahlstation im Ausland. Die Möglichkeiten sind (für Sie) grenzenlos!