PRÜFUNGEN in den Internationalen Rechtsstudien (FFA)
Übersicht
Einstufungstest
Da der Unterricht grundsätzlich in der Fremdsprache stattfindet (Ausnahmen nur in den Startsemestern der FFA Jap. und Chin. Recht), muss vor Beginn der Kurse sichergestellt werden, dass ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Orientierung ist dabei der Grad an Sprachkenntnissen, der üblicherweise im Gymnasium erreicht werden kann. Daher sind die Anforderungen in Spanisch deutlich geringer als in Französisch und insb. in Englisch.
Hinweise zu den Einstufungstests finden Sie hier.
FFA I Prüfungen
Hinweise
Im ersten Jahr der FFA besuchen die Teilnehmer vier Lehrveranstaltungen, die alle mit einem Leistungsnachweis verbunden sind. Üblicherweise findet zu Semesterende eine 90-minütige Klausur statt. In manchen Kursen werden aber auch Kurzreferate oder Hausarbeiten gefordert, wenn dies mit dem Inhalt des Kurses besser zu verbinden ist.
Fremdsprachlicher Nachweis für die Anmeldung zur staatlichen Prüfung
Jede einzelne erfolgreich mit einem Leistungsnachweis abgeschlossene FFA I Lehrveranstaltung* in einem unserer acht Rechtssysteme erfüllt bereits die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO.
*Davon ausgeschlossen sind lediglich die japanologischen und sinologischen Sprach-, Landeskunde- und Hilfsmittelkurse.
FFA II Abschlussprüfungen: (Max. Punktzahl 100 Punkte)
Im zweiten Jahr der FFA besuchen die Teilnehmer wiederum vier Lehrveranstaltungen sowie ggf. zusätzlich Kurzblöcke, die Einführungen in weitere Rechtsgebiete enthalten. Der gesamte Stoff des zweiten Studienjahres ist Inhalt einer vierstündigen Abschlussklausur und bietet die Basis für die mündliche Prüfung. Für alle sechs Rechtssysteme gelten folgende grundlegenden Strukturen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.
Schriftliche Abschlussprüfung
Dauer: 4 Stunden
Max. Punktzahl: 60
Aufteilung der Punkte:
- Teil I: Fragenkomplexe zu den Fächern der FFA II ( 2 1/2 Stunden, 35 Punkte)
- Teil II: Bearbeitung eines fremdsprachigen Rechtstextes ( 1 1/2 Stunden, 25 Punkte)
Mündliche Abschlussprüfung
(vor der Prüfung: 15 -minütige Lektüre eines Rechtstextes in der jeweiligen Fremdsprache)
Diskussion über den Rechtstext (10 Minuten pro Prüfling, 15 Punkte)
10-minütiger juristischer Fachvortrag sowie 10 Minuten Fragen der Prüfer zum Vortrag ( 25 Punkte)
Dauer pro Student: 30 Minuten
Maximale Gruppengröße: 4
Die Details der Prüfungen (z.B. die zugelassenen Hilfsmittel) unterscheiden sich naturgemäß stark von Rechtssystem zu Rechtssystem. Über Einzelheiten informiert eine Infoveranstaltung in jedem Frühjahr.
Teilnahmescheine in der FFA II
Aufgrund des hohen Scheinaufkommens im Laufe des FFA II Jahres (je nach Rechtssystem bis zu 8 Sitzscheine pro Teilnehmer) sammelt das FFA-Büro alle Teilnahmebescheinigungen. Sie werden im Paket am Ende des Jahres zu den mündlichen Prüfungen an die FFA Teilnehmer ausgegeben.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung der Internationalen Rechtsstudien der Universität Trier (FFAOJ) können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
© Titelbild: Universität Trier - Bild: Colourbox.de (#49592215)