Anmeldung über das Formular beim Prüfungsamt aus organisatorischen Gründen (begrenzte Plätze in den E-Klausur-Räumen) jährlich bis 02.07. und 02.02. erwünscht.

Dieses Formular steht nur Studierenden in den Bachelorstudiengängen LL.B. und ILS zur Verfügung, die nicht zusätzlich im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben sind. 

Sollten Sie im Staatsexamensstudiengang und zusätzlich im Bachelorstudiengang angemeldet sein, melden Sie sich nur zur Schwerpunktbereichsprüfung im Staatsexamensstudiengang an, es gelten die Regeln dort!
Einzige Ausnahme: Sie haben die Versuchszahl für die Schwerpunktklausur bereits überschritten und dürfen nur noch im Bachelorstudiengang mitschreiben.
Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen.

Das Formular für Studierende im Staatsexamensstudiengang finden Sie hier (Schwerpunktbereichsklausur).

Voraussetzung für die Anmeldung zur Wahlpflichtfachklausur ist das Bestehen folgender Module:

  • Zivilrecht I, II und III
  • Strafrecht I und II
  • Öffentliches Recht I, II und III
  • Übung zur Fallbearbeitung
  • Historische, methodische und philosophische Grundlagen der Rechtswissenschaft
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprache
  • Zwei vollständige Fächer für Fortgeschrittene (A+B) nach Wahl

Die Wahlpflichtfachklausur wird ausschließlich elektronisch in den PC-Pools der Universitätsbibliothek geschrieben.

Wir empfehlen dringend die Teilnahme an den Probeklausuren im Klausurenkurs II, die online möglich ist, Termine und weitere Informationen finden Sie hier.

Anmeldeformular zur Wahlpflichtfachklausur für Studierende im Bachelorstudiengang LL.B. und ILS Jura.