In der Winterzeit sind das Dekanat und das Prüfungsamt des Fachbereichs V vom 20.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 geschlossen.
ÄNDERUNGEN DER PRÜFUNGSORDNUNG BESCHLOSSEN
Der Fachbereich V - Rechtswissenschaft hat zum Wintersemester 2023/24 den integrierten Bachelor eingeführt. Er ermöglicht ein angstfreies Studieren und honoriert das erfolgreiche Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium mit dem (auch international) anerkannten Abschluss des Bachelors. Die Einführung des Bachelors bedeutet auch, dass für die beiden parallelen Studiengänge – Bachelor und Staatsexamen – einheitliche Prüfungsvorgaben gelten. Daher wird zum Wintersemester 2023/24 die Prüfungsordnung an einigen Stellen geändert.
Generelle Prüfungsanmeldepflicht
Für alle Prüfungen – außer den Zwischenprüfungsklausuren, für die weiter die Anmeldung von Amts wegen gilt und die Schwerpunktprüfungen, für die Unterlagen eingereicht werden müssen – ist eine fristgerechte Anmeldung im Campus-Management-System PORTA Teilnahmevoraussetzung, also für alle Leistungen in den großen Übungen, die Grundlagenscheine und den Fremdsprachennachweis. Dies wird bereits seit einigen Semestern praktiziert. Nunmehr gilt für alle Prüfungen ein Anmeldeschluss 14 Tage vor der Prüfung, Nachmeldungen werden nicht mehr vorgenommen. Eine Teilnahme nicht angemeldeter Studierender ist nicht möglich. Ein Rücktritt (außer bei Zwischenprüfung und Schwerpunktprüfung) ist bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Eine Liste der Prüfungsnummern finden Sie ->hier.
Fortgeschrittenenübungen
1. Versuchszählung:
Für alle Prüfungsleistungen in den Übungen für Fortgeschrittene (Hausarbeit, Klausur), die nach dem 31.10.2023 angetreten werden, gibt es künftig vier Versuche, danach ist die jeweilige Leistung und damit der Studiengang endgültig nicht bestanden. Leistungen, die vor dem 31.10.2023 nicht bestanden wurden, werden nicht mitgezählt.
Die Obergrenze von vier Versuchen ist dem Bachelor-Studiengang geschuldet, wir erhoffen uns dadurch aber auch einen verbesserten Lerneffekt in den Großen Übungen, weil nun jede Klausur und jede Hausarbeit zählt. Das Ziel ist mehr Qualität schon während des Studiums, denn, wer gut vorbereitet in die Fortgeschrittenenklausuren geht und sich Mühe mit der Hausarbeit gibt, statt sie nur „einfach mal mitzuschreiben“, hat damit schon einen großen Schritt in der Examensvorbereitung getan.
In der Folge dieser Änderung findet die jeweils zweite Klausur (Wiederholungsklausur) einer Fortgeschrittenenübung nach Rückgabe der ersten Klausur statt, dh in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit. Dadurch ist eine konzentrierte Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur möglich. Für die Teilnahme an jeder Klausur ist eine separate Anmeldung erforderlich. Die Wiederholungsklausur darf nur mitschreiben, wer bei der ersten Klausur durchgefallen ist oder an der Teilnahme unverschuldet gehindert war.
Wir raten Ihnen, zum ursprünglichen Übungsmuster zurückzukehren: Schreiben Sie direkt die vorlaufende, originäre Übungshausarbeit mit und lernen Sie dann auf die beiden Klausuren. War die vorlaufende Hausarbeit nicht bestanden, sollten Sie sofort die nachlaufende schreiben. Ist diese bestanden, kann sie mit der zuvor bestandenen Klausur kombiniert werden, waren die Klausuren nicht bestanden, haben Sie in der dann beginnenden Übung erneut zwei separate Versuche.
2. Voraussetzungskontrolle:
Teilnahmevoraussetzung für die Übungen für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Zwischenprüfungsklausuren im entsprechenden Fach sowie einer beliebigen Anfängerhausarbeit. Ab sofort ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen bei Anmeldung zu der ersten Klausur oder bei Abgabe der Hausarbeit) nachzuweisen, in der Regel durch eine Leistungsübersicht aus PORTA, die Sie selbst ausdrucken können.
Schwerpunktbereichsprüfungen / Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur
1. Es gelten künftig reduzierte Anmeldevoraussetzungen:
- Schwerpunktseminar: Zwischenprüfung, ein großer Schein
- Schwerpunktklausur: Zwischenprüfung, Grundlagenschein, Fremdsprachennachweis, zwei große Scheine
2. Neuer Anmeldeschluss für beide Prüfungsleistungen ist jeweils der 2.11. oder der 2.5.
3. Der Ausgabezeitraum des Seminarthemas (= Thema der Bachelorarbeit) ist vom 1.12. bis 31.3. bzw. vom 1.6. bis 30.9.
4. Die Dauer der Schwerpunktklausur (= Wahlpflichtklausur im LL.B.) beträgt 3 Zeitstunden.
5. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 7 Punkte erzielt hat, wobei eine Leistung mit mindestens vier Punkten (bestanden) bewertet worden sein muss.
Voraussichtliche Termine der Zwischenprüfung 2023/24
Geplant sind folgende Termine:
Freitag 16.02.2024 14 Uhr - Zivilrecht III
Mittwoch 21.02.204, 14 Uhr - Öffentliches Recht III
Donnerstag 22.02.2024, 12 Uhr - Öffentliches Recht II
Montag 26.02.2024, 13 Uhr - Zivilrecht I
Freitag 01.03.2024, 10 Uhr - Strafrecht I
ACHTUNG:
Zuständig für die Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft ist nicht das Hochschulprüfungsamt, sondern das Prüfungsamt Rechtswissenschaft des Fachbereichs V.
Nähere Angaben zu den Klausuren (wie zB exakte Zeiten, Raumaufteilung, Bearbeitungshinweise) erhalten Sie von den Prüfern per Rundmail, in stud.ip oder auf der Homepage der jeweiligen Professur; alle Angaben hier auf dieser Seite ohne Gewähr!
Die Anfängerhausarbeit als Teil der Zwischenprüfung muss allerspätestens im vierten Fachsemester bestanden worden sein, bitte schreiben Sie unbedingt schon die Arbeit im ersten Fachsemester mit, damit Sie keine Chancen verschwenden. Die Corona-Ausnahmeregelung für Klausuren gilt nicht für die Anfänger-Hausarbeit, diese muss innerhalb der regulären Frist bestanden werden.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der Universitätsbibliothek. Machen Sie Gebrauch vom Datenbankangebot und der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek der UB. Es wurde ein Fernzugang zur Datenbank juris eingerichtet. Seit dem 28.03.2020 können Sie auch über den vpn-Client mit Ihrer ZIMK-Kennung auf beck-online (und weitere e-Angebote) zugreifen.
Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23
Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.
Seit dem Sommersemester 2022 kann dies im Klausurenkurs II geübt werden. Weitere Informationen an ⇒dieser Stelle.
Schwerpunktbereichsprüfungen /Bachelorarbeit und Wahlpflichtklausur
Genaue Informationen, die Zeitpläne der anstehenden Prüfungskampagnen, Anmeldeformulare etc. finden Sie auf der Seite 1. Juristische Prüfung: Schwerpunktbereichsprüfung
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren und Studienarbeiten erfolgt durch Eintragung in PORTA. Die Ergebnisse werden eingetragen, sobald sie vorliegen.
Mitteilungen einzelner Prüfer, dass sie ihre Gutachten fertiggestellt haben, bedeuten nicht, dass die Ergebnisse eingetragen werden können, dafür müssen Erst- und Zweitgutachten eines vollständigen Schwerpunktes vorliegen. Es wird gebeten, von Nachfragen nach dem Zeitpunkt der Eintragung abzusehen, diese erfolgt so schnell wie möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung geladen werden, erhalten die Ladung per Post.
Die Zeugnisse und die eingereichten Unterlagen werden nicht zugeschickt!
Die Zeugnisse des Termins F 23 und der Schwerpunktseminare Sommersemester 2023 können ab dem 24.07.2023 während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.
H 23: Voraussichtliche Termine der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen
SPB 7: 29.11.2023
SPB 8: 04.12.2023
SPB 4: 07.12.2023
SPB 6: 08.12.2023
SPB 1: 11.12.2023
SPB 3: 11.12.2023
SPB 5: 11.12.2023
SPB 2: 15.12.2023
Die weiteren voraussichtlichen Termine werden hier bekannt gegeben, sobald sie uns benannt worden sind.
Sollten Sie eine Woche vor dem Termin noch keine Ladung erhalten haben oder erfahren, dass Prüflinge im selben Schwerpunktbereich bereits geladen wurden (ein Unterschied von 1-2 Tagen in der Postzustellung ist normal), melden Sie sich bitte im Prüfungsamt.
Die Ladungen können erst erfolgen, wenn von beiden schriftlichen Prüfungsteilen des gesamten Schwerpunktes Erst- und Zweitgutachten vorliegen.
Im Gegensatz zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist Zuhören bei der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung meist nicht möglich, da die Kandidatinnen und Kandidaten der Anwesenheit von Zuhörern widersprechen können. Interessenten melden sich bitte frühestens eine Woche vor dem Termin zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt, um die Frage zu klären.