Deutsche Sprachkurse
Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier erfordert ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, da die Lehrveranstaltungen ausschließlich in Deutsch abgehalten werden. Für Studierende, die ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern möchten, bieten wir zahlreiche Kurse auf unterschiedlichem Niveau an.
Diese Sprachlehrveranstaltungen helfen Ihnen, die fach-(sprach)lichen Schwierigkeiten leichter zu bewältigen. Daneben berücksichtigen sie auch Aspekte der aktuellen, kulturhistorischen und interkulturellen Landeskunde.
Zu Beginn des Semesters findet für alle Programmstudierenden eine Einstufungsprüfung statt, nach deren Ergebnis eine Empfehlung zum Besuch bestimmter Sprachkurse gegeben wird.
Das Angebot reicht von Intensivsprachkursen für Studierende mit geringen Deutschkenntnissen (Anfängerstufe) über Mittelstufenkurse bis hin zu Spezialkursen für Fortgeschrittene (Oberstufe). In jedem Semester können Sie an bis zu drei sprachpraktischen Übungen teilnehmen.
Bei regelmäßiger Teilnahme können Sie am Ende des Semesters eine Prüfung ablegen. Sie erhalten dann ein Zeugnis, das auch die Anzahl der erworbenen credits enthält. Das Zeugnis stellt die Abteilung "Deutsch als Fremdsprache = DaF" aus und NICHT der Fachbereich Rechtswissenschaft.
Nähere Informationen über diese Kurse finden Sie hier.