Infoveranstaltung: ERASMUS 2023/24

ERASMUS

Am Mittwoch, den 15. Dezember 2022 findet um 14:00-15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Interessierte, ein ERASMUS-Auslandsstudium in 2023/24 zu absolvieren, statt.

Der Ort wird an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgegeben.

Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, von der Chance Gebrauch zu machen, mehr über Ihre Möglichkeiten über ein Auslandsstudium über ERASMUS zu erfahren.

Bewerbung für ERASMUS in 2023/24

Bewerbung

Die Bewerbung für einen ERASMUS-Auslandsaufenthalt im akademischen Jahr 2023/24 wird im Anschluss an die Infoveranstaltung voraussichtlich ab Dezember 2022 bis Februar 2023 möglich sein.

Wir informieren an dieser Stelle über weiteres.


Bewerbungsvoraussetzungen

Um sich für einen ERASMUS-Auslandsaufenthalt bewerben zu können, müssen die folgenden Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sein:

► Vollständig bestandene Zwischenprüfung (bzw. vor Antritt des Auslandsjahres erfolgreich abgeschlossen, siehe hierzu „Besonderheiten für Bewerber aus dem 3. Semester")

► Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 6 Punkten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Obligatorische Zwischenprüfungsleistungen: Bei der Ermittlung des Durchschnitts werden die 8 Zwischenprüfungsklausuren einfach, sowie die Hausarbeit doppelt gewertet.
  • Obligatorische Zwischenprüfungsleistungen: Überdies können weitere Leistungen, falls bereits erworben, eingebracht werden. Jede weitere Klausur (z.B. Grundlagenschein, großer Schein) wird einfach, jede weitere Hausarbeit (großer Schein) doppelt gewertet.
  • Besondere fachbezogene Leistungen, z.B. FFA (falls vorhanden): Besondere fachbezogene Leistungen, insbesondere die FFA, können mit bis zu 0,5 Punkten, in Ausnahmefällen bis zu 1,0 Punkten berücksichtigt und dem Gesamtdurchschnitt hinzugefügt werden. Für eine abgeschlossene FFA I oder II werden dem Gesamtdurchschnitt 0,5 Punkte hinzugerechnet. Für eine mit mindestens "gut" (ab 76/100 Punkten) bestandene FFA wird ein ganzer Punkt zum Gesamtdurchschnitt hinzugerechnet.

⇒ Die Summe der Punkte wird durch die Zahl aller eingebrachten Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung der einfachen und doppelten Wertung dividiert und ergibt den Gesamtdurchschnitt, der mindestens 6 Punkte betragen muss.  

Sprachnachweis

  • FFA-Eingangstest
  • Anerkannter Sprachtest (TOEFL-Test, IELTS, UNIcert oder GER), oder
  • Bilinguales Abitur

Hinweis: Das Sprachenzentrum der Universität Trier bietet Sprachtests auch für Erasmusbewerber an. Weitere Informationen finden Sie auf dessen Homepage.

Besonderheiten für Bewerber aus dem 3. Fachsemester

Bewerber aus dem dritten Semesters können zum Bewerbungszeitraum noch nicht alle Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung erbracht haben, da die Klausuren „Zivilrecht III“ und „Öffentliches Recht III“ erst Ende des Semesters angeboten werden (unser Bewerbungsschluss liegt regelmäßig im Semester). Daher gilt, dass die Zwischenprüfung für jene Studenten bis zum Antritt des Auslandsjahres bestanden sein muss.

Auswahlverfahren

Die Zuweisung der Studienplätze erfolgt bei konkurrierenden Bewerbungen unter Zuhilfenahme der eingebrachten Studienleistungen, der Sprachkompetenz sowie des Motivationsschreibens.