Lehrveranstaltungen

Veranstaltungen im Wintersemester 2024/25

Wirtschaftsstrafrecht,
Prof. Dr. Dierlamm

15303422

montags, 18 - 20 Uhr (HS 6)

Europäisches Strafrecht,
Dr. Lorenz

15303394

mittwochs, 12 - 14 und 14 - 16 Uhr (A 9/10)

Strafrechtliche Sanktionen, Einführung Rechtsfolgen der Straftat,
Teil I bei Prof. Dr. Patzak

15303393 

montags, 16 - 18 Uhr (C 10)

Cyberstrafrecht,
Dr. Mavany

15303434

Termine per Mail, 9-10 Uhr (B 13)

Prüfungsseminar, 
Prof. Dr. Jansen

 

"Herausforderungen im Strafrecht" (Allgemeiner Teil)

Prüfungsseminar,
Prof. Dr. El - Ghazi

 

"IT-Geräte im Strafverfahren"

Prüfungsseminar,
Prof. Dr. Dorneck, Prof. Dr. Patzak

 

"Aktuelle rechtspolitische Fragestellungen im Straf- und Strafverfahrensrecht"

 

..der Säule: Europäisches und Internationales Strafrecht incl. Völkerstrafrecht

Europäisches Strafrecht

  • Die Vorlesung findet im Wintersemester statt und umfasst 2 Semesterwochenstunden.
  • Dozenten: Prof. Dr. El-Ghazi, Prof. Dr. Jansen, Prof. Dr. Dorneck
  • Die Europäische Union bietet ihren Bürgern durch freie Grenzen und einen einheitlichen Binnenmarkt viele Möglichkeiten. Damit einher geht jedoch auch eine erhöhte Gefahr grenzüberschreitender Kriminalität. In der Vorlesung zum Europäischen Strafrecht geht es zum einen um den Einfluss des Rechts der EU auf das nationale Strafrecht und Strafprozessrecht: Welche Kompetenzen hat die EU in Bezug auf das Strafrecht und welche Folgen hat ihre Rechtssetzung für das deutsche Strafrecht? Insofern ist beispielsweise relevant, was geschieht, wenn sich EU-Recht und deutsches Recht widersprechen, es also zu einer Kollision kommt. Zudem behandelt die Vorlesung die Harmonisierung des nationalen Strafrechts durch EU-Rechtsakte.
    Zum anderen geht es in der Vorlesung um die Europäische Menschenrechtskonvention und deren Relevanz für das nationale Strafrecht und Strafprozessrecht: Lässt sich beispielsweise ein Beweisverwertungsverbot aus der EMRK herleiten, wenn einem Beschuldigten Brechmittel verabreicht werden, damit Beweismittel erlangt werden?

Internationales Strafrecht

  • Die Vorlesung findet im Sommersemester statt und umfasst 2 Semesterwochenstunden.
  • Dozenten: Prof. Dr. El-Ghazi, Prof. Dr. Jansen, Prof. Dr. Dorneck
  • Kriminalität macht nicht an den Landesgrenzen halt. Die Vorlesung beleuchtet Aspekte grenzüberschreitender Verbrechen und der Globalisierung der Strafverfolgung.
    Gegenstand der Veranstaltung ist zunächst das Strafanwendungsrecht, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen das deutsche Strafrecht bei Taten mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt (Beispiel: Ermordung einer deutschen Bürgerin im Ausland). Dabei geht es auch um Fragen des Konsular- und Diplomatenrechts, etwa: Sind ausländische Botschaften in Berlin deutsches Staatsgebiet?, oder: Wie weit reicht die diplomatische Immunität?
    Betrachtet wird außerdem die internationale Kooperation bei der Strafverfolgung (internationale Rechtshilfe), etwa der internationale Haftbefehl von Interpol oder gemeinsame Ermittlungsgruppen.
    Schließlich behandelt die Vorlesung das Völkerstrafrecht. Diese aus den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen hervorgegangene Rechtsmaterie ist ein Instrument zur Verfolgung der Makrokriminalität, also derjenigen Verbrechen, die aufgrund ihrer Dimension die gesamte Welt schockieren (Beispiele: Völkermorde und Angriffskriege). Im Vordergrund dieses Teils der Vorlesung steht der Internationale Strafgerichtshof.

… der Säule: Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

  • Die Vorlesung wird im Wintersemester angeboten und umfasst 2 Semesterwochenstunden.
  • Dozenten: RA Prof. Dr. Dierlamm, Prof. Dr. El-Ghazi, Prof. Dr. Jansen, Prof. Dr. Dorneck
  • Ein sowohl praxisrelevanter als auch wissenschaftlich besonders interessanter Bereich des Strafrechts befasst sich mit Delikten, die in Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung begangen werden. Hier geht es um Fragen wie: Was ist eigentlich Korruption? Wer trägt strafrechtliche Verantwortung in einem Unternehmen? Oder: Welche Risiken darf man auch zulasten des Unternehmens eingehen?
    In der Vorlesung zum Wirtschaftsstrafrecht werden insbesondere Delikte des StGB behandelt, wie Untreue und Betrug. Diese aus dem Pflichtfachstoff bereits bekannten Delikte werden insbesondere im Hinblick auf die in wirtschaftsstrafrechtlichen Zusammenhängen ergangene Rechtsprechung vertieft. Des Weiteren spielen auch Korruptions- und Bankrotttatbestände eine Rolle. Gegenstand der Vorlesung sind zudem Delikte des Nebenstrafrechts sowie Fragen des allgemeinen Teils.

Steuerstrafrecht

  • Die Vorlesung findet mit 2 Semesterwochenstunden im Sommersemester statt.
  • Dozent: RA Prof. Dr. Dierlamm
  • Das Steuerstrafrecht als Schnittstelle zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht ist ein in der Praxis wichtiger Teilbereich. In der Vorlesung wird insbesondere das Delikt der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) näher beleuchtet. Welche Voraussetzungen hat eine Strafbarkeit und was sind die Folgen? Von besonderer Relevanz ist außerdem die Regelung der Selbstanzeige: Wie kann der Täter hier noch Straffreiheit erlangen?
  • Zudem ist auf einige verfahrensrechtliche Besonderheiten bei der Strafverfolgung einzugehen, namentlich auf die Zuständigkeiten von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft.

… der Säule: Strafrecht in der Praxis

Strafrecht und Strafprozessrecht in der Praxis

  • Die Vorlesung findet im Sommersemester statt und umfasst 2 Semesterwochenstunden.
  • Dozenten: Prof. Dr. Jansen, LRD Dr. Patzak, RA Dr. Lorenz; VorsRiBGH Prof. Dr. Schäfer; RA Prof. Dr. Dierlamm
  • Im Pflichtfachbereich können viele Probleme, die in der Praxis eine große Rolle spielen, allenfalls knapp behandelt werden. Die Vorlesung „Strafrecht und Strafprozessrecht in der Praxis“ füllt diese Lücke und behandelt aus materiell‑rechtlicher Perspektive insbesondere das Betäubungsmittelstrafrecht. Neben Geschichte und Schutzzweck des Betäubungsmittelrechts werden die entsprechenden Straftatbestände besprochen: Wie sieht ein legaler Umgang mit Betäubungsmitteln aus? Welche Tathandlungen sind strafbar?
    Zudem wird das Strafprozessrecht aus Sicht eines Praktikers vertieft: Worauf muss ein Verteidiger achten? Aufbauend auf einem Überblick über das Strafverfahren werden praxisrelevante Themen besprochen, wie beispielsweise: Protokollierung in der Hauptverhandlung, Beweisanträge, Erklärungs- und Rügemöglichkeiten etc.

Strafrechtliche Sanktionen

  • Die Vorlesung findet im Wintersemester statt und umfasst 1 Semesterwochenstunde.
  • Dozent: LRD Dr. Jörn Patzak
  • Welche Sanktionen kennt das StGB? Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenstrafen? Wie berechnet man eine Geldstrafe und was sind Tagessätze?
    In der Vorlesung zu den strafrechtlichen Sanktionen geht es um solche Fragen, die die verschiedenen, im Strafrecht vorgesehenen Sanktionen betreffen. Von Belang ist dabei auch, welchen Sinn und Zweck Strafe verfolgt. Gegenstand der Vorlesung sind zudem praxisrelevante Fragen wie die Einstellungsmöglichkeiten nach Opportunitätsgründen, Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie die Rechtsfolgen in Jugendsachen.

Cyberstrafrecht

  • Die Vorlesung findet im Wintersemester statt und umfasst 1 Semesterwochenstunde.
  • Dozent: RiLG Dr. Mavany
  • Die Digitalisierung führt auch im Strafrecht zu neuen Herausforderungen.
    Die Vorlesung Cybercrime beschäftigt sich mit den Grundlagen, Erscheinungsformen und Auswirkungen von Cybercrime (z.B. DDos-Attacken, Einsatz von Botnetzen, Hacking, Defacement, Cracking, Phishing). Der Schwerpunkt liegt in der Betrachtung der Delikte, die dem Bereich des Cybercrime im engeren Sinne zugeordnet werden, die sich also gegen informations- und kommunikationstechnische Systeme richten (z. B. Hacking oder Computersabotage).
    Es werden aber auch die Besonderheiten der Delikte des Cybercrime im weiteren Sinne in den Blick genommen, d. h. solcher Delikte, die unter Verwendung von informations- und kommunikationstechnischen Systemen begangen werden (z.B. Betrug im Onlinehandel oder das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet). Neben den materiellen Delikten umfasst die Vorlesung auch die Betrachtung der strafprozessualen Befugnisse, die zur Bekämpfung solcher Delikte erforderlich sind.