Verlauf des Schwerpunktstudiums
Der Schwerpunktbereich 4 kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann man bereits nach zwei Semestern absolvieren. Die Abschlussprüfungen können sowohl am Ende des Winter- als auch des Sommersemesters abgelegt werden.
Beispiel des Verlaufs des Schwerpunktstudiums bei Beginn im Wintersemester
Wintersemester (5. Fachsemester) | |
Europäisches Strafrecht | 2 SWS |
Wirtschaftsstrafrecht | 2 SWS |
Strafrechtliche Sanktionen | 1 SWS |
Cyberstrafrecht | 1 SWS |
Klausurenkurs SPB 4 | 2 Klausuren |
Prüfungsseminar (auch im Sommersemester möglich) | 2 SWS |
Sommersemester (6. Fachsemester) | |
Strafrecht und Strafprozessrecht in der Praxis | 2 SWS |
Internationales Strafrecht | 2 SWS |
Steuerstrafrecht | 2 SWS |
Klausurenkurs SPB 4 | 2 Klausuren |