Verlauf des Schwerpunktstudiums

Der Schwerpunktbereich 4 kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann man bereits nach zwei Semestern absolvieren. Die Abschlussprüfungen können sowohl am Ende des Winter- als auch des Sommersemesters abgelegt werden.

Beispiel des Verlaufs des Schwerpunktstudiums bei Beginn im Wintersemester

Wintersemester (5. Fachsemester) 
Europäisches Strafrecht2 SWS
Wirtschaftsstrafrecht2 SWS
Strafrechtliche Sanktionen1 SWS
Cyberstrafrecht1 SWS
Klausurenkurs SPB 42 Klausuren
Prüfungsseminar (auch im Sommersemester möglich)2 SWS
Sommersemester (6. Fachsemester) 
Strafrecht und Strafprozessrecht in der Praxis2 SWS
Internationales Strafrecht

2 SWS

Steuerstrafrecht2 SWS
Klausurenkurs SPB 42 Klausuren