Professor Dr. Bernd von Hoffmann verstorben

Am 9. Dezember 2011 ist Professor Dr. Bernd von Hoffmann kurz vor seinem 70. Geburtstag nach langer und schwerer Krankheit in Hamburg verstorben. Bernd von Hoffmann gehörte dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier von 1979 bis 2007 an und hat als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, insbesondere Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, maßgeblich zu dessen Profilbildung beigetragen. Aus seinen zahlreichen Veröffentlichungen sind insbesondere die profunde Kommentierung des deutschen IPR der außervertraglichen Schuldverhältnisse (Art. 38–42 EGBGB) im „Staudinger“sowie sein gemeinsam mit seinem Schüler Karsten Thorn verfasstes Lehrbuch zum Internationalen Privatrecht hervorzuheben.

Bernd von Hoffmann wurde am 28. Dezember 1941 in der deutsch-böhmischen Königsstadt Schlackenwerth, dem heutigen Ostrov in Tschechien, als drittes Kind des Porzellanfabrikanten Georg von Hoffmann und seiner Ehefrau Elfriede, geb. Pfeiffer, geboren. Nach Vertreibung und Flucht siedelte sich die Familie von Hoffmann zunächst in Coburg und später in Berchtesgaden an, wo er 1961 die Hochschulreife erwarb. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Aix-en-Provence und München, wo er 1966 das erste Staatsexamen ablegte. Während des Studiums wurde von Hoffmann als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Von 1966 bis 1971 war er Assistent am Lehrstuhl von Professor Dr. Karl Firsching an der neugegründeten Universität Regensburg, von deren juristischer Fakultät er 1969 mit einer vielbeachteten Arbeit über die Bestimmung des maßgeblichen Rechts in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit promoviert wurde. Auch in der Praxis hat sich von Hoffmann über Jahrzehnte als angesehener Schiedsrichter betätigt; er ist insoweit selbst in die europäische Rechtsgeschichte eingegangen, weil er – mit Recht – nicht einsehen wollte, dass die deutschen Finanzbehörden eine im Ausland ausgeübte schiedsrichterliche Tätigkeit der deutschen Umsatzsteuer unterwarfen, und seinen Standpunkt durch den EuGH bestätigt fand (EuGH 16. 9. 1997 – C-145/96, von Hoffmann ./. Finanzamt Trier, Slg. 1997, I-4870).

Im Anschluss an die Promotion und das in München erneut mit Prädikat bestandene zweite Staatsexamen war der Verstorbene von 1971 bis 1979 als wissenschaftlicher Referent am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht tätig. Dort verfasste er seine noch heute grundlegende rechtsvergleichende Arbeit über „Das Recht des Grundstückskaufs“, aufgrund deren er 1979 wiederum in Regensburg habilitiert wurde. Der Ruf nach Trier folgte umgehend. Neben seiner ertragreichen Tätigkeit als Autor, Hochschullehrer und Schiedsrichter wirkte von Hoffmann seither in einer Vielzahl wissenschaftlicher Gremien, von denen der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht, die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und das Institut de Droit international besonders genannt seien. Ferner gründete er gemeinsam mit den Kollegen Firsching, Henrich und Jayme die einflussreiche Zeitschrift IPRax und war ständiger Mitarbeiter der angesehenen Zeitschrift „Recht der Internationalen Wirtschaft“. Nach dem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2007 widmete sich von Hoffmann insbesondere seiner Aufgabe als Direktor am Trierer Institut für Rechtspolitik.

Leider war es Bernd von Hoffmann nicht mehr vergönnt, die ihm zu seinem 70. Geburtstag zugedachte Festschrift persönlich entgegenzunehmen. Der von seinen habilitierten Schülern Herbert Kronke (Universität Heidelberg) und Karsten Thorn (Bucerius Law School, Hamburg) herausgegebene Band umfasst Beiträge von mehr als achtzig Autorinnen und Autoren aus dem In- und Ausland; er bildet damit einen deutlichen Ausdruck der hohen Wertschätzung, die dem Verstorbenen in der rechtswissenschaftlichen Gemeinschaft entgegengebracht wird. Bernd von Hoffmann hinterlässt seine Frau Jutta von Hoffmann sowie seinen Sohn aus erster Ehe, Herrn Professor Dr. Alexander von Hoffmann. Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Freunde, Schüler und Kollegen werden Bernd von Hoffmann ein ehrendes und dankbares Andenken bewahren.

Trier, den 15. 12. 2011

Prof. Dr. Jan von Hein
Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft