Diarium
2025
Januar 2025:
63. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Im Zuge der Energiewende verfolgt der Bund die Förderung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen gegenwärtig vermehrt dadurch, daß er entsprechende Vorhaben im Gesetz (z. B. § 2 EEG) ausdrücklich als im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert und so auf die behördlichen und gerichtlichen Abwägungen im Widerstreit mit konkurrierenden Interessen, wie u. a. solchen des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung, steuernd einzuwirken sucht. Der Vortrag beim 63. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis setzte sich mit dieser Vorgehensweise aus rechtssystematischer Perspektive auseinander und bewertete die praktischen Auswirkungen für Vollzug und Rechtsschutz.
Thesenpapier; Gliederung; ZfW 2025, S. 1 ff.
Januar 2025:
Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung
Der Klimawandel sorgt in Spitzenzeiten dafür, dass das natürliche Wasserdargebot zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Wasserversorgung nicht mehr ausreicht. Dies fordert die Gemeinden als Verantwortliche heraus, präventiv Maßnahmen zur Klimaanpassung zu treffen. Manuel Beh, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, hat sich mit den Voraussetzungen des Erlasses einer Gefahrenabwehrverordnung beschäftigt, mit der Entnahmen von Leitungswasser zu bestimmten Nutzungszwecken untersagt werden, und hat dies in die Konstellation einer verwaltungsgerichtlichen Klage eingekleidet. Das gemeindliche Vorgehen lehnt sich an die in Hessen, insbesondere im Taunus etablierte Praxis an.
JA 2025, S. 133 ff.
Januar 2025:
dtv Textsammlung Wasserrecht
Mittlerweile in 4. Auflage 2025 liegt die Textsammlung zum Wasserrecht in der Reihe Beck-Texte im dtv vor. Der Band enthält neben dem aktuellen Rechtsstand der wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes wiederum eine überarbeitete Einführung in das Recht der Wasserwirtschaft.
2024
Dezember 2024:
Klimaanpassung im Wasserrecht
Der Klimawandel spiegelt sich im positiven Wasserrecht bislang nicht in konzeptioneller Weise wider. Nationaler Wasserdialog und Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung vermögen eine rechtssichere Bewältigung der drängenden wasserwirtschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart naturgemäß nicht zu leisten, und der Gesetzgeber übt sich bislang in der Beschränkung auf bloße, zumeist unionsrechtlich veranlaßte Detailaspekte. Dagegen fehlt eine auch im verfassungsrechtlichen Sinn wesentliche grundsätzliche Anpassung des geltenden Wasserrechts an den Klimawandel. Vor den Leitungsgremien des VKU und des BDEW stellte der Institutsdirektor vorab einen Fünf-Punkte-Plan für ein künftiges klimaangepaßtes Wasserrecht vor.
Thesenpapier; NVwZ 2024, S. 1305 ff.
November 2024:
Wiederverwendung aufbereiteten Abwassers
Die diesjährige Tagung des Vereins für Infrastrukturrecht in Kooperation mit dem UFZ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht der Universität Bremen und der Kanzlei BBG beschäftigte sich mit vielfältigen aktuellen Fragestellungen der sicheren Versorgung mit Wasser im urbanen und industriellen Bereich sowie im ländlichen Raum. Der Institutsdirektor hielt einen Vortrag zur Wiederverwendung aufbereiteten Abwassers nach geltendem europäischem und künftigem deutschem Recht. Wegen bei Tagungsplanung nicht absehbarer Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und der daher in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zu erwartenden Verabschiedung des 3. WHG-Änderungsgesetzes blieb das Referat indes zwangsläufig auf praktisch unzureichender normativer Grundlage und bedarf des Wiederaufgreifens zu einem geeigneteren Zeitpunkt.
November 2024:
Der verfassungsrechtlich „ewige“ Umwelt- und Klimastaat?
Art. 20a GG erhebt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie des Klimas zu Verfassungsgütern und verlangt danach, diese bei wertenden Entscheidungen und in Auslegungen zu berücksichtigen. Unter dem Eindruck des fortschreitenden Klimawandels und der damit verbundenen negativen Folgen für die Freiheitsrechte wird dessen Anwendung in Zukunft immer bedeutender. Manuel Beh, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, diskutiert, ob es daher verfassungsrechtlich möglich und (verfassungs-)rechtspolitisch geboten ist, die Gehalte des Art. 20a GG unter den Schutz der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG zu stellen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass letzterer einer äußerst restriktiven Erweiterung zugänglich ist und der Umwelt- und Klimaschutz ob seiner freiheitssichernden Funktion aufgenommen werden kann.
NJOZ 2024, S. 1409 ff.
August 2024:
EuGH zum Verschlechterungsverbot
Der Europäische Gerichtshof setzt seine Arbeit an der Konkretisierung des Verschlechterungsverbots nach der Wasserrahmenrichtlinie weiter fort. Im Wege der Vorabentscheidung befaßte er sich nun näher mit den Kriterien für die Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente der Fischfauna nach Anhang V (Rs. C-671/22). In einem weiteren Urteil ging es um die Geltung der unionsrechtlichen Anforderungen für kleine Gewässer (Rs. C-301/22). Auch noch wenige Jahre vor Ablauf der letzten Frist zur Erreichung der europäischen Umweltziele bleibt eines der zentralen Instrumente anhaltend und in vielfältiger Hinsicht rechtlich klärungsbedürftig.
NVwZ 2024, S. 1158 ff. m. Anm.
Juni 2024:
Trierer SummerSchool Wasserwirtschaftsrecht
Das im vergangenen Jahr erstmals vorgestellte neue Konzept der seit 14 Jahren angebotenen wasserwirtschaftsrechtlichen Weiterbildungsveranstaltung des Instituts wird nun wieder im jährlichen Turnus fortgesetzt. In den verschiedenen Vortragsblöcken standen aktuelle Entwicklungen in öffentlicher Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich des wirtschaftlichen Rahmens sowie die Grundlagen und ausgewählte Einzelfragen der Bewirtschaftung der Gewässer im Vordergrund.
Mai 2024:
62. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Anknüpfend an den allgemein den wasserrechtlichen Abgaben gewidmeten 60. Gesprächskreis stellte der Institutsdirektor nunmehr das Instrument der kommunalen Wasserverbrauchsteuer als neuartiges Instrument der Einnahmenerzielung und ökonomischen Steuerung durch die Kommunen vor. Gegenstand des Vortrags waren neben den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere die Besonderheiten des Wassers als Leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge und das Verhältnis der Steuer zu Wassergebühren und Wasserpreisen sowie zu den verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeabgaben.
April 2024:
Aktuelle Rechtsfragen der öffentlichen Wasserversorgung
In der Reihe der Kamingespräche des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands hielt der Institutsdirektor in Oldenburg einen Impulsvortrag über aktuelle Rechtsfragen der öffentlichen Wasserversorgung im Klimawandel. In der anschließenden Diskussion mit Angehörigen von Verbänden und Wasserbehörden kamen insbesondere Aspekte der Bewältigung von Nutzungskonkurrenzen, insbesondere auch mit Blick auf den aktuellen Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes zur Sprache.
April 2024:
BMBF-Fördervorhaben aKtIv, Meilensteintreffen an der Universität Trier
Zur Halbzeit des vom BMBF geförderten Forschungsvorhabens „aKtIv – agile Netzsteuerung zur Erhöhung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur Wasserversorgung“ über die Optimierung der öffentlichen Wasserversorgung mittels künstlicher Intelligenz stellten die Projektpartner ihre bisherigen Ergebnisse den assoziierten Partnern sowie dem Projektträger vor und diskutierten diese und die anstehenden Arbeiten. Zum Rahmenprogramm des vom Institut ausgerichteten Meilensteintreffens zählten unter anderem eine Führung durch die Trierer Innenstadt sowie ein gemeinsames Abendessen.
April 2024:
Instrumente des Hochwasserschutzes
In Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz widmete sich der 61. Wasserwirtschaftsrechtliche Gesprächskreis des Instituts den Instrumenten des Hochwasserschutzes. Die Referenten Hans-Hartmann Munk, weiland Referatsleiter Wasserrecht im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, und Prof. Dr. Lothar Kirschbauer, Hochschule Koblenz und Leiter des Kompetenznetzwerks „Wissenschaft für den Wiederaufbau“ des Landes Rheinland-Pfalz beleuchteten die Thematik aus juristischer und ingenieurwissenschaftlicher Perspektive. Übereinstimmend wurde dabei bei der Bewältigung des Hochwasserschutzes Handlungsbedarf für die politischen Willensbildung und die Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz identifiziert.
2023
Dezember 2023:
Die nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen durch Allgemeinverfügung bei konkret-individuellen Verwaltungsakten
Im Zuge des klimatisch bedingten Rückgangs der verfügbaren Wasserressourcen haben sich einige Wasserbehörden dazu entschlossen, bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse gem. § 13 Abs. 1 WHG nachträglich mit Nebenbestimmungen zu versehen. Dazu nutzten sie jeweils eine einzige Allgemeinverfügung. Manuel Beh, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, untersucht anhand dieses Beispiels, ob mehrere konkret-individuelle Verwaltungsakte durch eine konkret-generelle Allgemeinverfügung nachträglich mit Nebenbestimmungen belegt werden können. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Herangehensweise die verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen schwerlich erfüllen kann und hierbei vielmehr auch ein konkret-individuelles Vorgehen notwendig ist.
DVBl. 2023, S. 1509 ff.
Dezember 2023:
Grundfragen der Finanzierung im Wasserrecht
Auf Einladung der Deutschen Richterakademie hielt der Institutsdirektor auf der Tagung „Kommunalabgabenrecht“ in Wustrau einen Vortrag über die rechtlichen Grundlagen der Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Ausgehend vom Vorteilsbegriff erörterte er die Bereiche des Wasserhaushaltsrechts, des Wasserverbandsrechts, des Rechts der wasserrechtlichen Sonderabgaben und des wasserbezogenen Kommunalabgabenrechts, insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Anpassung an den Klimawandel.
UWP 2023, S. 228 ff.
Dezember 2023:
Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU
Mit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung des Bundes (TrinkwEGV) ist nun nach den Änderungen des IfSG und des WHG sowie der neuen Trinkwasserverordnung die Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht formal abgeschlossen. Im Mittelpunkt der neuen Verordnung steht vor allem der erweiterte risikobasierte Ansatz mit Regelungen zur im wesentlichen den Betreibern von Wassergewinnungsanlagen obliegenden Bewertung der Einzugsgebiete und zum behördlichen Risikomanagement.
BGBl. 2023 I Nr. 346
ZfW 2024, S. 1 ff.
November 2023:
Verschlechterungsverbot und Trinkwasser
Auf dem Forum Bergrecht in Berlin beschäftigte sich der Institutsdirektor in seinem Vortrag mit dem speziellen Verschlechterungsverbot nach Art. 7 Abs. 3 WRRL an der Schnittstelle von Wasserrecht und Bergrecht. Konkreter Anlaß war der im März vorgelegte Schlußantrag der Generalanwältin in einem vom VG Cottbus angestoßenen, dann aber aus prozessualen Gründen eingestellten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dem bislang nur wenig beachteten Instrument kommt eine besondere Bedeutung bei der Allokation von Wasseraufbereitungskosten zu.
UPR 2023, S. 288 ff.
November 2023:
Landwirtschaft und Wasserrecht
In der Veranstaltungsreihe „Kommunalverwaltung aktuell, Wissenschaft und Praxis“ des Freiherr-vom-Stein-Instituts der Universität Münster nahm der Institutsdirektor an der Tagung „Die Nutzung und Belastung von Wasser und Boden“ teil. Sein Vortrag zum Thema „Landwirtschaft und Wasserrecht“ gab einen Überblick über aktuelle Rechtsfragen der Düngung, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und der landwirtschaftlichen Beregnung.
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Eildienst 1-2/2024
November 2023:
BVerwG zur Wasserkraftgewinnung an der Staustufe Obernau/Main
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungsgründe zu seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (7 A 7.22) über die Auswirkungen einer wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung der Neuerrichtung einer Staustufe auf den Betrieb eines Wasserkraftwerks veröffentlicht. Wasserrechtliche Schwerpunkte bilden u. a. das Verbesserungsgebot des § 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG sowie die ökologisch begründeten Anforderungen des § 34 WHG an die Gewässerdurchgängigkeit (Erforderlichkeit von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen).
NVwZ 2023, S. 1733 ff. m. Anm.
November 2023:
Niedrigwasseraufhöhung und Grundwasseranreicherung
Die diesjährige Fachtagung Emmelshausen des DWA-Landesverbands Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland in Zusammenarbeit u. a. mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium und dem rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund war verschiedenen interdisziplinären Aspekten der Gewässerbewirtschaftung unter dem Eindruck des Klimawandels gewidmet. Der Institutsdirektor steuerte aus der rechtlichen Perspektive einen Vortrag über die Klimaanpassung durch Maßnahmen zur Niedrigwasseraufhöhung und Grundwasseranreicherung bei und ging dabei insbesondere auch auf den überprüfungsbedürftigen Umgang mit den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie ein.
NuR 2023, S. 793 ff. (open access)
Oktober 2023:
Aktuelle Entwicklungen im Wasserrecht
Als Folge- und Vertiefungsveranstaltung zur Trierer SummerSchool Wasserwirtschaftsrecht bot das Institut in diesem Jahr in Frankfurt am Main zum zweiten Mal eine ganztägige Vortragsreihe zu aktuellen Entwicklungen im Wasserrecht an. Die ausschließlich von anwaltlichen Mitgliedern des Fördervereins bestrittenen Vorträge beschäftigten sich insbesondere mit den Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Facetten der Gewässerbewirtschaftung und Wasserversorgung.
Materialien (nur für Teilnehmer)
Oktober 2023:
60. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Das wasserbezogene Abgabenrecht war Gegenstand des Vortrags von Prof. Dr. Henning Tappe, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier, in Wiesbaden, der eine tour d’horizon von den Anfängen der landesgesetzlichen Wasserentnahmeentgeltgesetze und der sog. Wasserpfennig-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zu den aktuellen Entwicklungen zur ökonomischen Steuerung der Inanspruchnahme der Gewässer durch Abgaben- und Zertifikatmodelle unternahm.
ZfW 2024, S. 35 ff.
Materialien
Oktober 2023:
Wasserrecht in Vietnam
Im Zuge der Novellierung des vietnamesischen Wassergesetzes nahm der Institutsdirektor auf Einladung der Hanoi Law University an einem internationalen Workshop zum rechtlichen Schutz der natürlichen Wasserressourcen teil und hielt einen Vortrag über die Grundstrukturen des deutschen und europäischen Wasserrechts mit Schwerpunkten auf der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Wasserdargebots und den rechtlichen Instrumenten des Konfliktmanagements im Klimawandel.
September 2023:
ZfW Schriftenreihe Band 9
In der Schriftenreihe der Zeitschrift für Wasserrecht ist ein neuer Band über die wasser- und baurechtlichen Anforderungen an die Schaffung klimaangepaßter kommunaler Wasserinfrastrukturen erschienen. Die Untersuchung prüft Optionen der Wasserwiederverwendung und der Brauchwassernutzung als zusätzliche Instrumente neben der öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Juli 2023:
Brownouts in der öffentlichen Wasserversorgung
Im Stromsektor haben die Versorger im Winter 2022/23 erwogen, sich im Mangelfall sogenannter Brownouts zu bedienen, um einen Totalausfall der Netze zu verhindern. Hierzu war geplant, kontrolliert in einzelnen Gebieten den Strom für längstens 90 Minuten abzuschalten; dabei sollte die Auswahl der in einem rollierenden System abzuschaltenden Gebiete nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Manuel Beh, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, untersucht, ob ein solch zufallsbasiertes Handeln auch in Wassermangellagen rechtlich möglich wäre. Besonderes Augenmerk ist bei dieser Verteilungsentscheidung auf die Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG zu legen.
KommJur 2023, S. 205 ff., 241 ff.
Juli 2023:
LDEW/DVGW Informationstag Wasser
Beim diesjährigen Informationstag Wasser des LDEW Hessen/Rheinland-Pfalz und der Landesgruppen Hessen/Rheinland-Pfalz des DVGW referierte der Institutsdirektor über rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Brauchwassernutzung. Der Vortrag sichtete die verfassungsrechtlichen und einfach-gesetzlichen Grundlagen insbesondere des Wasser- und Baurechts und erörterte die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume für die Schaffung kommunaler Brauchwasserinfrastrukturen zur Anpassung der Daseinsvorsorge an den Klimawandel.
Juli 2023:
Trierer SummerSchool Wasserwirtschaftsrecht
Nach einer pandemiebedingten dreijährigen Pause konnte das Institut in diesem Jahr wieder die SummerSchool zum Wasserwirtschaftsrecht als Präsenzveranstaltung in Trier anbieten. Mit aktualisiertem Konzept führte die dreitägige Weiterbildungsveranstaltung in vier Vortragsblöcken in die rechtlichen Grundlagen des Schutzes und der Nutzung der natürlichen Wasserressourcen ein.
Juni 2023:
59. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Im Vordergrund des Vortrags von Herrn VRiOLG a. D. Dr. Peter Itzel stand die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Drittschutz bei der Durchführung der Gewässerunterhaltung. Der Referent kritisierte insbesondere die Ausweitung der Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Amtshaftung im Verhältnis zur allgemeinen Deliktshaftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Träger der Gewässer- und Anlagenunterhaltungslast und zeigte vielfältige problematische Weiterungen auf, die sich aus der Entscheidung ergeben können.
Vortragsmaterialien; Itzel, ZfW 2023, S. 123 ff.; BGH, NVwZ 2023, S. 860 ff.
Juni 2023:
Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz
In der Reihe der „Gelben Erläuterungsbücher“ des Verlags C. H. Beck ist die 13. Auflage des Kommentars zum Wasserhaushaltsgesetz erschienen. Das vollständig überarbeitete Werk behandelt u. a. die bundesrechtlichen Neuregelungen zur Bekämpfung der Nitratbelastung im Grundwasser sowie zur Umsetzung der europäischen Richtlinien über die Reduzierung von Kunststoffabfällen in den Gewässern, zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren im Zuge der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen und zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Mai 2023:
58. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Die Entwicklung des Wasserrechts im Vereinigten Königreich nach Austritt aus der Europäischen Union war Gegenstand eines überaus instruktiven Vortrags von Prof. Dr. Christian Heitsch, Brunel University London. Das Referat vermittelte nicht nur einen substantiierten Blick auf den Prozeß der Abwicklung und Substituierung des europäischen Wasserrechts nach dem Brexit, sondern eröffnete dem Auditorium durch die Außenperspektive zugleich eine überaus wertvolle Horizonterweiterung für das eigene wasserrechtliche Tagesgeschäft.
Mai 2023:
125 Jahre Wasservertrag Zell am Main
Zum Jubiläum des 1898 zwischen dem Markt Zell am Main und der Stadt Würzburg abgeschlossenen Wasservertrags zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in der unterfränkischen Region hat die Trinkwasserversorgung Würzburg eine Festschrift herausgegeben, zu der der Institutsdirektor gemeinsam mit der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Frau Holbach eine rechtshistorische Einordnung mit Bezügen zum heute geltenden Recht beigetragen hat. Die Übergabe des Buchs erfolgte im Rahmen eines Festakts im Kapitelsaal des ehemaligen Prämonstratenserinnenklosters Unterzell.
April 2023:
BauGB-Novelle 2023, Wiederaufbauklausel nach Hochwasserschäden
Im Zuge der Novellierung des Baugesetzbuchs zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren wird u. a. auch eine erweiterte Neufassung des § 246 c BauGB diskutiert. Danach soll nach näherer Maßgabe landesverordnungsrechtlicher Regelungen im Interesse des beschleunigten Wiederaufbaus hochwassergeschädigter Gebiete auch ein dauerhaftes Abweichen von den geltenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können. Der Institutsdirektor hat auf Einladung der Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestags als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teilgenommen und eine Stellungnahme abgegeben.
März 2023:
57. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Der 57. Wasserwirtschaftsrechtliche Gesprächskreis in Trier beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Gewässerschutz und Gewässernutzung. Anlaß war die noch nicht vollständig abgeschlossene Umsetzung der neuen Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU in deutsches Recht. Der Vortrag stellte den neuen erweiterten risikobasierten Ansatz im Unions- und deutschen Transformationsrecht vor und thematisierte die rechtlich und tatsächlich problematischen Weiterungen für Kommunen, öffentliche Ver- und Entsorger, Verbände, Unternehmen und Landwirtschaft.
Czychowski/Reinhardt, WHG, 13. Auflage 2023, § 50 Rn. 47 a ff.
März 2023:
56. Essener Tagung
Unter dem Generalthema „Sichere Wasserwirtschaft in Krisenzeiten“ beschäftigte sich die 56. Essener Tagung für Wasserwirtschaft im Eurogress Aachen u. a. mit wasserrechtlichen Fragen der Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung im Klimawandel. Der Institutsdirektor erörterte in seinem Vortrag neue Ansätze zur Modernisierung von Wasserrechtsverfahren insbesondere im rechtlich umstrittenen Spannungsfeld von Erlaubnis, gehobener Erlaubnis und Bewilligung.
GWA 256 (2023), S. 39/1 ff.
Januar 2023:
Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zur Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU in deutsches Recht bedurfte es neben der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung auch der Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes. Der mit dem im Januar verkündeten Zweiten Gesetz zur Änderung des WHG erweiterte § 50 WHG enthält nun die Verpflichtung zur Abgabe von Trinkwasser im öffentlichen Raum sowie eine Verordnungsermächtigung zur näheren Regelung des sog. risikobasierten Ansatzes in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
BGBl. 2023 I Nr. 5
NVwZ 2023, S. 281 ff.
2022
Dezember 2022:
Fällmittelmangel in der Abwasserbehandlung
Angesichts der auf den Krieg in der Ukraine zurückzuführenden erheblichen Verknappung von Betriebsmitteln für die Abwasserbehandlung, insbesondere Fällmittel zur Phosphor-Elimination in Kläranlagen, hat das Umweltbundesamt eine rechtliche Untersuchung zur ordnungsrechtlichen und abwasserabgabenrechtlichen Bewertung veröffentlicht. Schwerpunkte der Prüfung sind vor allem die Handhabung der wasserrechtlichen Notstandsklausel (§ 8 Abs. 2 WHG) und die Abgabenerhöhung bei Überschreitung der abwasserabgabenrechtlichen Überwachungswerte (§ 4 Abs. 4 AbwAG).
November 2022:
Fracking
Im Rahmen des ESYS-Programms (Energiesysteme der Zukunft) der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften Berlin wurde in einem internationalen und interdisziplinären Austausch diskutiert, ob die Förderung von heimischem Erdgas auf dem Weg des sog. unkonventionellen Fracking einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgung in der Bundesrepublik leisten könnte. Bei der Veranstaltung, die sich insbesondere mit der praktischen Umsetzbarkeit, der wirtschaftlichen Bewertung und der Vereinbarkeit der Technologie mit den Klimazielen beschäftigte, stellte der Institutsdirektor die wasserrechtlichen Implikationen der Thematik vor.
NVwZ 2016, S. 1505 ff.; NVwZ 2020, S. 228 ff. m. Anm.; NVwZ 2022, S. 999 ff.; ESYS-Impulspapier
Oktober 2022:
Starkniederschläge, Regenwassernutzung und kommunale Planung
Bei der diesjährigen Fachtagung Emmelshausen der DWA Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland in Zusammenarbeit u. a. mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz diskutierte der Institutsdirektor mit Repräsentanten des Umweltministeriums der kommunalen Spitzenverbände und Vertretern der wasserwirtschaftlichen Fachplanungen aktuelle Entwicklung der gemeindlichen und überörtlichen Planung zur Bewältigung klimatisch bedingt zunehmender Starkniederschlagsereignisse.
September 2022:
BMBF-Forschungsvorhaben aKtIv
Im Rahmen des Förderprogramms „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung II“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Beteiligung des Instituts an dem Verbundvorhaben „aKtIv – agile Netzsteuerung zur Erhöhung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur Wasserversorgung“. Gegenstand des Vorhabens ist u.a. die Optimierung der öffentlichen Wasserversorgung in klimatisch bedingt zunehmenden Wassermangelsituationen durch eine algorithmisch gestützte Steuerung der Verteilung in den kommunalen Netzen.
September 2022:
Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten
In Zusammenarbeit mit der Landeswasserversorgung Stuttgart fand der 56. Wasserwirtschaftsrechtliche Gesprächskreis als Präsenzveranstaltung statt. Im Focus des Vortrags des Institutsdirektors stand die rechtliche Bewertung des § 52 Abs. 5 WHG am Maßstab des unionsrechtlichen Beihilfeverbots nach Art. 107 AEUV. In der Diskussion wurde die Thematik sodann insbesondere auf die Einordnung freiwilliger Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erweitert.
NuR 2022, S. 737 ff. (open access)
August 2022:
BMBF-Forschungsvorhaben WaX – Wasser-Extremereignisse
Im Rahmen des Verbundvorhabens WaX – Wasser-Extremereignisse fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Beteiligung des Instituts an dem interdisziplinären Teilvorhaben Spreewasser:N. Gegenstand des Vorhabens sind u.a. die Verbesserung der Prognostik klimatisch bedingt zunehmender Wasserextremereignisse in Deutschland und die Entwicklung von Verfahren zum wasserwirtschaftlichen Ausgleich von Starkniederschlagsereignissen und Trockenperioden.
August 2022:
60 Jahre Zeitschrift für Wasserrecht
In diesem Jahr blickt die Zeitschrift für Wasserrecht auf ihr sechzigjähriges Bestehen zurück. Der Verlag hat dies zum Anlass genommen, mit einem neuen Informationsblatt auf die Publikation hinzuweisen. Zudem steht die Zeitschrift seit diesem Jahr auch als digitales Angebot zu Verfügung. Die Vierteljahresschrift, die das Wasserrecht seit Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes begleitet, behandelt die vielfältigen rechtlichen Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung, die heute durch den Klimawandel eine neue Dimension erfahren haben.
Juli 2022:
Fracking
Im Jahr 2016 hat der Bundesgesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz eine experimentelle Regelung zur Prüfung eines Grundsatzverbots für das sog. unkonventionelle Fracking ergänzt. Die damit ermöglichten Erprobungsmaßnahmen wurden nicht genutzt, dennoch hat die unabhängige Expertenkommission fristgerecht ihren Abschlußbericht vorgelegt. Der Deutsche Bundestag ist bislang die ihm bis Ende 2021 obliegende Überprüfung des Versuchs und Überführung in eine endgültige Regelung schuldig geblieben. Dieses Versäumnis wirft mehrere verfassungsrechtliche und wasserrechtliche Fragen auf.
NVwZ 2022, S. 999 ff.
Juli 2022:
EuGH zum Verschlechterungsverbot
Auf Vorlage des Französischen Staatsrats hatte der EuGH erneut Gelegenheit zur Konkretisierung des Verschlechterungsverbots nach der Wasserrahmenrichtlinie. Gegenstand des Verfahrens war die europarechtliche Behandlung vorübergehender und geringfügiger Verschlechterungen.
NVwZ 2022, S. 1033 ff. m. Anm.
Juni 2022:
Überbau von Wasserleitungen
Der 55. Wasserwirtschaftsrechtliche Gesprächskreis war dem praktisch höchst bedeutsamen Thema der Sicherung und des Überbaus von Wasserleitungen gewidmet. Nach einer praktischen Einführung durch den Verbandsdirektor der Fernwasserversorgung Oberfranken, Herrn Markus Rauh, stellte Prof. Dr. Johannes Heyers, Aulinger RAe Essen, Möglichkeiten zur rechtlichen Bewältigung der Problematik vor.
ZfW 2022, S. 109 ff.
Mai 2022:
Gewässer- und Anlagenunterhaltung Bayern
Bei der 51. Führungskräftetagung der Wasserwirtschaft beim Bayerischen Gemeindetag in Erding hat der Institutsdirektor zum Thema „Brücken und Wehre über Gewässer“ vorgetragen und dabei die wasserrechtliche Unterhaltungspflicht aus der Perspektive des bayerischen Rechts erörtert. Im Vordergrund stand dabei insbesondere die Verteilung der Lastentragung zwischen dem Freistaat und den Gemeinden.
BayVBl. 2022, S. 729 ff.
Mai 2022:
Grundwasserentnahmeabgabe im Saarland
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich anlässlich der Einstellung des Kohlebergbaus an der Saar zu den Voraussetzungen der Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts geäußert und dabei erneut den abgabenrechtlichen Vorteilsbegriff aufgegriffen und weiterentwickelt.
NVwZ 2022, S. 715 ff. m. Anm.
April 2022:
Fernwasserversorgung
Frau WissMit Selina Holbach referierte beim diesjährigen Forum Fernwasserversorgung in Würzburg. Im Rahmen des Veranstaltungsthemas "Versorgungssicherheit in Zeiten des Klimawandels" ging sie dabei insbesondere auf den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung und die Berücksichtigung des Klimawandels im geltenden Wasserrecht ein.
März 2022:
Bewirtschaftungsermessen im Klimawandel
Das 26. Umweltrechtssymposion der Universität Leipzig stand in diesem Jahr unter dem Generalthema „Aktuelle Herausforderungen der Bewirtschaftungsplanung und des Wassermanagements“. Prof. Reinhardt trug dabei zur Bedeutung des wasserbehördlichen Bewirtschaftungsermessens bei und wies vor allem auf dessen nur einschränkte Einsetzbarkeit im originären Interesse von Klima- und Gewässerschutz hin.
UWP 2022, S. 13 ff.
Januar 2022:
Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung
Der 54. Wasserwirtschaftsrechtliche Gesprächskreis griff erneut das aktuelle Thema des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung im Klimawandel auf. Anlass war die sowohl praktisch als auch verfassungsrechtlich problematische Neuregelung im nordrhein-westfälischen Wassergesetz, die den Vorrang nun allein auf die öffentliche Trinkwasserversorgung reduziert.
NWVBl. 2022, S. 45 ff.
Januar 2022:
Öffentliche Wasserversorgung im Klimawandel
Die Stellung der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Klimawandel stand im Vordergrund eines Vortrags des Institutsdirektors bei der Jahrestagung der Landesgruppe NRW des BDEW. Das Referat thematisierte neben anderem Handlungsspielräume und Handlungspflichten der kommunalen Versorger sowie die Bedeutung des gesetzlichen Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung im Klimawandel.
Januar 2022:
BVerfG zum Klimaschutz
In Heft 1/2022 ist die Veröffentlichungsfassung des Vortrags vom 53. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Wasserrecht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz erschienen. Der Beitrag konzentriert sich nach einer Auseinandersetzung mit dem Beschluss vor allem mit Fragen der Wasserkraftnutzung, mit neuen Modellen des Niederschlags- und Trockenheitsmanagements, mit Optionen einer klimaresilienten städtebaulichen Planung sowie der Anpassung der gesetzlichen Technikklauseln im Wasserrecht.
ZfW 2022, S. 1 ff.
2021
Dezember 2021:
Wasserrechtliche Einordnung des Metallangelns
Manuel Beh, studentischer Mitarbeiter an Lehrstuhl und Institut, befasst sich in einem Beitrag mit einer neuen Trendsportart: Als moderne Form der Schatzsuche erfreut sich das Metallangeln wachsender Beliebtheit. Dabei werden Magneten in Oberflächengewässer gebracht, um magnetische Gegenstände zu bergen. Dieses Hobby hat neben naturschutz- und ordnungsrechtlichen Auswirkungen auch Folgen für den Zustand der betroffenen Gewässer. Ob eine wasserbehördliche Erlaubnis notwendig ist, richtet sich im Wesentlichen danach, ob das Metallangeln als Gewässerbenutzung anzusehen ist oder sogar als Gemeingebrauch allgemein ausgeübt werden kann.
UWP 2021, S. 269 ff.
Dezember 2021:
Wasserrecht am Gelben Fluß
Auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit hielt der Institutsdirektor einen Vortrag über die flussgebietsbezogene Gewässerbewirtschaftung nach deutschem und europäischen Recht. Die GIZ berät die Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China bei der Gesetzgebung zum Schutz des gelben Flusses.