Studienortwechsler nach Trier im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

Hinweise für Studienortwechsler:

Studienortwechsler, die ihr Studium an der Universität Trier fortsetzen wollen, sind herzlich willkommen. Wir bitten jedoch um Beachtung folgender Hinweise:

- Es wird dringend empfohlen, erst nach bestandener Zwischenprüfung zu wechseln.

- Wechsler aus Saarbrücken: Das erfolgreich abgeschlossene zweite Studienjahr wird als Zwischenprüfung anerkannt.

- Wechsler nach dem zweiten oder dritten Fachsemester setzen sich bitte im Vorfeld eines Wechsels mit der Fachstudienberaterin, Frau Marion Huck, in Verbindung, da für die Zwischenprüfung in Trier eine Semesterbegrenzung gilt.

- Teilleistungen können auf einzelne Elemente der Zwischenprüfung angerechnet werden, wenn sie mit den in Trier zu erbringenden Teilleistungen vergleichbar sind.

- Alle nicht abgeschlossenen Teilleistungen müssen als Fehlversuche gewertet werden.

- Benötigt wird in allen Fällen eine beglaubigte Leistungsübersicht, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Heimatuniversität im Original.

 

 

Wechsler aus fachlich verwandten Studiengängen

Auch bei einem Wechsel aus einem fachlich verwandten Studiengang kommt die Anerkennung einzelner (rein juristischer) Elemente auf die Zwischenprüfung grundsätzlich in Betracht. Zur Klärung dieser Frage wird eine beglaubigte Leistungsübersicht, sowie das Modulhandbuch benötigt.

Wechsler an andere Universitäten

Studienortwechsler, die ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen wollen, müssen sich dort nach den Bedingungen für die Anerkennung in Trier erbrachter Leistungen erkundigen, da diese von Universität zu Universität unterschiedlich sein können. In der Regel benötigen Sie zumindest eine Leistungsübersicht / eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft ausstellt. Manche Universitäten stellen hierfür ein Formular zur Verfügung, bitte schicken Sie dieses per Mail mit.