Unsere Stellungnahme
Gesetzgebungsverfahren
Einen Überblick zum Gesetzgebungsverfahren (LT-Drs. 18/11583) findet ihr hier: OPAL - Offenes Parlamentarisches Auskunftssystem des Landtags (extern)
Jurios-Artikel
Zudem haben Tim und Lukas einen Artikel für jurios.de schreiben dürfen.
Zum Hintergrund
Der Hochschulbereich unterliegt wie kaum ein anderer ständigen Veränderungen und neuen Herausforderungen. Dies macht eine dynamische, nicht nur auf die wachsenden Anforderungen in Forschung und Lehre und deren Umfeld reagierende, sondern vielmehr proaktive Weiterentwicklung der Hochschulen selbst, aber insbesondere auch der rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Handeln erforderlich, so die einführenden Worte des Gesetzesentwurfs.
Dies gilt nicht zuletzt besonders für das Studium der Rechtswissenschaft. Mit Blick auf die jüngsten Reformbestrebungen des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz und des Landesprüfungsamts für Juristen (LPA) steht das Land Rheinland-Pfalz in der bundesweit lodernden Debatte über die Reform der juristischen Ausbildung jedoch als Vorreiter dar:
Die unabhängigen Zweitkorrektur wurde eingeführt, die Ruhetage zwischen den schriftlichen Examensklausuren bis 2026 zugesichert und eine Volldigitalisierung der staatlichen Pflichtfachprüfung wird angestrebt.
Zudem hat der Fachbereich Rechtswissenschaft bereits zum Wintersemester 2023/24 den integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) eingeführt und hiermit maßgeblich zur bundesweiten Diskussion um eine Reform des Jurastudiums beigetragen. Durch den integrierten Bachelor wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um das rechtswissenschaftliche Studium zukunftsfähiger zu gestalten. Als wichtiger Beitrag zur mentalen Gesundheit schafft er ein Sicherheitsnetz, honoriert die im Studium bereits erbrachten Leistungen der Studierenden und sorgt mit der Verleihung eines Abschlusses gleichzeitig für eine nachhaltigere Verwendung der Ressourcen
der Hochschulen. Nicht zuletzt bietet zudem die Universität Trier einen neuen Studiengang an, der Kenntnisse im deutschen Recht und in (mindestens) einem von sechs ausländischen Rechtssystemen vermittelt: der Bachelor International Legal Studies - quasi ein Reisepass für den internationalen Berufsweg.
Wir begrüßen es sehr, dass die Entwicklung nun auch auf landesrechtlicher Ebene von Seiten des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit fortgeführt und der integrierte Bachelor gesetzlich innerhalb des Hochschulgesetzes verankert wird. Ebenso ist der ersatzlose Wegfall der Zweitstudiengebühr durch Festschreibung der Gebührenfreiheit des grundständigen Studiums nach § 70 HochSchG nF besonders positiv hervorzuheben.
Nichtsdestotrotz haben wir unsere Erfahrung als Interessenvertretung bei Ausarbeitung, Einführung und Umsetzung des integrierten Bachelors genutzt, um einige Modifikationen an dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft anzubringen.