Protokolle der mündlichen Prüfungen
Ebenfalls bieten wir euch eine große Sammlung an Protokollen für mündliche Prüfungen der letzten Jahre an.
Zu den regulären Öffnungszeiten ist es möglich die Protokolle zwecks Anfertigung von Kopien auszuleihen.
Benötigt wird lediglich ein Personalausweis (Pfand). Den Ausweis gibt es bei Rückgabe der Protokolle (nach Anfertigung der Kopien) zurück.
Für die Bereitstellung der Protokolle werden einmalig 20,00 € fällig, die jedoch erstattet werden, wenn ein eigenes Protokoll der Prüfung nach den folgenden Kriterien eingereicht wird:
- Ein Protokoll zu einer mündlichen Pflichtfachprüfung sollte sich in 3 einzelne Protokolle aufteilen
- Diese einzelnen Protokolle behandeln jeweils einzeln die gesonderte Prüfung in einem der drei Rechtsgebiete (Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht) mit zugehörigem Prüfer
- Jeder Protokollteil bildet ein abgeschlossenes Protokoll mit gesonderter Überschrift auf einer separaten Seite
- Die Überschrift sollte deutlich das Fach, den Prüfer (mit vollständigem Namen und Titel) und das Datum der Prüfung ausweisen
- Das Protokoll sollte zuerst auf die Person des Prüfers und des Weiteren chronologisch auf die Prüfung eingehen, indem Aufgabenstellung bzw. Fragen näher erläutert werden
- Das Protokoll muss am Computer erstellt werden
- Die Protokolle sollten den Umfang einer DIN A4 Seite nicht unterschreiten
- Sofern die Protokolle zu den einzelnen Rechtsgebieten mehrere Seiten umfassen, so sind diese ausschließlich mit Büroklammern, keinesfalls mit einem Tacker zu verbinden
- Für das Erstellen eines Protokolls zur mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich erübrigt sich die Aufteilung in die einzelnen Rechtsgebiete, ansonsten gelten jedoch die gleichen Vorgaben
Bitte beachtet, dass wir zwischen Schwerpunkt und Pflichtfachprüfungen unterscheiden, d.h. die Vorgaben gelten jeweils einzeln für beide Prüfungen und ihr müsst auch jeweils 20,00 € pro Prüfung als Pfand bezahlen.