Grundstudium
Übersicht

Ablauf des Grundstudiums
Das Grundstudium vermittelt die wesentlichen Grundlagen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts. Es endet mit der Zwischenprüfung, die Voraussetzung für das Hauptstudium und die Staatliche Pflichtfachprüfung ist.
Prüfungsstruktur und Zeitplan
Die Zwischenprüfung setzt sich aus insgesamt acht Klausuren und einer Hausarbeit zusammen. Die Klausuren verteilen sich je nach Studienbeginn unterschiedlich auf die Semester:
Bei Studienbeginn im Wintersemester:
- 1. Semester: Zivilrecht I, Strafrecht I, Öffentliches Recht II
- 2. Semester: Zivilrecht II, Strafrecht II, Öffentliches Recht I
- 3. Semester: Zivilrecht III, Öffentliches Recht III
Bei Studienbeginn im Sommersemester:
- 1. Semester: Öffentliches Recht I
- 2. Semester: Zivilrecht I, Strafrecht I, Öffentliches Recht II
- 3. Semester: Zivilrecht II, Strafrecht II
- 4. Semester: Zivilrecht III, Öffentliches Recht III
Alle Klausuren sind unabhängig von bereits erzielten Ergebnissen zu schreiben, d. h., Studierende müssen auch an späteren Prüfungen teilnehmen, wenn sie vorherige noch nicht bestanden haben.
Hausarbeit und weitere Studienleistungen
Neben den Klausuren ist eine Anfängerhausarbeit anzufertigen, die ab dem ersten Semester geschrieben werden kann, jedoch spätestens im vierten Semester bestanden sein muss.
Zusätzlich sind für die Staatliche Pflichtfachprüfung ein Praktikum, ein Fremdsprachennachweis (auch durch FFA) sowie ein Grundlagenschein erforderlich. Diese Leistungen können bereits im Grundstudium oder später im Haupt- oder Schwerpunktstudium erbracht werden.
Mit erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung ist der erste große Meilenstein im Jurastudium erreicht. Danach beginnt das Hauptstudium, in dem die Studierenden sich vertieft mit den einzelnen Rechtsgebieten befassen und sich auf die Schwerpunktbereichsprüfung sowie die Staatliche Pflichtfachprüfung vorbereiten.