Informationen zur Gleichstellung
Mitarbeitende mit einem GdB von mindestens 30 aber weniger als 50 können, unter bestimmten Voraussetzungen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Der Antrag kann online bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Sie können die Gleichstellung auch formlos, das heißt persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragen. Die Agentur für Arbeit befragt dann die Personalabteilung zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zu Ihrer Arbeitsplatzsituation, ebenso wie die Schwerbehindertenvertretung. Beide müssen Stellung nehmen zu Ihrem Antrag.
Wenn die Gleichstellung bewilligt wird, dann nur für Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis.
Mit der Gleichstellung können Sie alle arbeitsplatzbezogene Unterstützung (siehe: "Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen") in Anspruch nehmen. Allerdings besteht durch eine Gleichstellung kein Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung finden sich → hier.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Gleichstellung beantragen möchten, steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung beratend zur Seite.