Allgemeine Hinweise zum Studium

Hinweise zur Anmeldung für Lehrveranstaltungen (Sommersemester 2023):

Die Seminareinschreibung im Bereich der Germanistik erfolgt ausschließlich online über das Internet: http://www.porta.uni-trier.de

Internetbasiertes Informations- und Planungssystem für Studierende, Lehrende und Mitarbeiter der Universität Trier: u.a. Modulhandbücher und Studiengangsinformationen, Veranstaltungsanmeldung, Prüfungsverwaltung.

Anmeldung vor Semesterbeginn:

Termin 1:  20.03.2023 - 29.03.2023
Termin 2:  05.04.2023 - 12.04.2023

Offene Anmeldung:

06.02.2023 bis 09.07.2023

Die offene Anmeldung ist für Veranstaltungen (Vorlesungen) vorgesehen, die nicht teilnahmebeschränkt sind, aber für die Teilnehmerlisten benötigt werden.

Hochschulwechsler:

Informationen und Anträge zur Anerkennung von an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen oder Zeugnissen finden Sie auf der Homepage des Dekanats FB II.

Studienordnungen:

Die Studienordnungen für das Studium des Faches Deutsch erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung oder über das Internet. 

Prüfungsordnungen:
Informationen finden Sie hier.

Hochschulprüfungen:
Auskunft zu Hochschulprüfungen und zu Promotionen am Fachbereich II erteilt das Dekanat des Fachbereichs II.

Staatliche Prüfungen:
Zuständig für staatliche Prüfungen ist das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz - Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen -, Postfach 32 20, 55022 Mainz.
Auskunft erteilt die Geschäftsstelle an der Universität Trier.
 

Hinweis zum Fachpraktikum:

Nähere Informationen zu den Praktika finden Sie hier.

BaFöG:

Erstanträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) können nach der Immatrikulation beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier eingereicht werden.

Weiterförderungsanträge nach Ablauf des

-am 31.3. eines Jahres endenden Bewilligungszeitraumes sollten bis spätestens 31.1. des Jahres
bzw. 
-am 30.9. eines Jahres endenden Bewilligungszeitraumes sollten bis spätestens 31.7. des Jahres
beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden.

Die Bescheinigung nach § 48 BaFöG und die Leistungsnachweise sind zur Überprüfung und Unterschrift im Geschäftszimmer der Geschäftsführung Germanistik (Zi. A 424) einzureichen. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Mindestanforderungen.

Universitätsbibliothek:
Allgemeine Informationen, Öffnungszeiten und Termine für Bibliotheksführungen siehe Bibliothek.