Förderung der Gesellschaft durch Mitgliedschaft ...

Die Juristische Stuidiengesellschaft, trier, freut sich über neue Mitglieder, die unsere Arbeit fördern!

  • Mitglied kann sein, wer zumindest ein juristisches Staatsexamen oder einen vergleichbaren juristischen Abschluss hat.
  • Juristinnen und Juristen en können nach Vorschlag durch zwei Mitglieder vom Vorstand aufgefordert werden, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen.
  • Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft.
  • Die Mitgliedschaft endet
    - durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Jahresende;
      die Erklärung muß spätestens zwei Monate vor Jahresende abgegeben worden sein.
    - durch Ausschluss des Mitglieds bei grobem Zuwiderhandeln gegen die Vereinsziele
      oder Beitragsrückstand von zwei Jahresbeiträgen.

Bitte füllen Sie das Antragsformular für die Beitrittserklärung am Computer aus, und senden Sie es an die angegebene Adresse.

Die Satzung der Juristischen Studiengesellschaft finden Sier hier.