Prüfungsmodalitäten

Vergabe der ECTS am Fachbereich V

Die ausländischen Studierenden müssen ihren Studienplan mit ihrer Heimatuniversität abstimmen (Learning Agreement). Die Zeugnisse werden von den Dozenten aufgrund einer Prüfung ausgestellt, die am Ende der Vorlesungszeit stattfindet, und geben die erreichte Punktzahl nach dem in Trier gültigen Notensystem an. Die spätere Umrechnung dieser Werte an die ECTS-grades erfolgt bei Ausstellung des Abschlusszeugnisses (Transcript of Records).
Für Vorlesungen werden je 2.5 Kreditpunkte für eine Semesterwochenstunde vergeben, wenn am Ende des Semesters eine Prüfung erfolgreich abgelegt wird.

Prüfungen

Da Prüfungen in den einzelnen Vorlesungen für deutsche Studierende nicht vorgesehen sind, werden für die Erasmus-Studierenden besondere Prüfungen am Ende jeden Semesters angeboten. Die Prüfungen sind in der Regel mündlich, können im Einzelfall aber auch schriftlich sein. Sie umfassen den Stoff, der in der jeweiligen Lehrveranstaltung behandelt wurde.
Jeder Erasmusstudierender muss sich im Sekretariat des jeweiligen Dozenten/der Dozentin zur Prüfung selbst anmelden. Prüfungsart und Prüfungstermine können dort abgesprochen werden. Die Dozenten/-innen teilen in ihrer Lehrveranstaltung mit, wie und wann genau die Anmeldung zu den Prüfungen stattfindet.

Bewertung der Prüfungsleistungen

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird die Noten- und Punkteskala angewendet, die auch für die deutschen Jurastudierenden an der Universität Trier gilt.  (Tabelle)

Weiterhin werden im Abschlusszeugnis der Erasmusstudenten die ECTS-Noten des grading scales vermerkt. Die nachfolgend abgedruckte Tabelle ist für die Umrechnung der deutschen Noten in ECTS-grades maßgeblich: (Tabelle)

Beratung

Das Erasmus-Team kann Sie über einzelne Kurse informieren und die Kurswahl besprechen. Auch während des Semesters kann die Erasmusberatung bei allen Fragen und Problemen aufgesucht werden.